Aktuelles, Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen

Übersicht der Lehrveranstaltungen (ohne Gewähr)

Achten Sie ab Beginn des Semesters auf die täglichen Fußnoten in Ihren Plänen. Dort sind Änderungen, Anmerkungen und Ausfälle notiert. Die Vorlesungspläne werden jeweils über Nacht aktualisiert.

Semesterterminplan
(ohne Gewähr)
Raumübersicht
HOA und HOB

 

Studienverlauf/-inhalte

Prüfungsverwaltung

Die Prüfungsordnungen im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit bestehen aus einem Allgemeinen Teil (POAT) für den Studienbereich Soziale Arbeit und einem Besonderen Teil (POBT), der die Bestimmungen des Allgemeinen Teils für den Studiengang konkretisiert und ergänzt.

Die Prüfungsordnungen sind im Download und Service der Hochschule unter der Überschrift "Ordnungen der Fakultäten" und dort unter der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen zu finden.

Für das Studium gilt die Prüfungsordnung, die zum Zeitpunkt der Einschreibung (Immatrikulation) in Kraft ist bzw. in die auf Grundlage von Übergangsvorschriften gewechselt wurde.

Studierende sind angehalten, sich während ihres Studiums mit der für Sie relevanten Prüfungsordnung vertraut zu machen. Da die Prüfungsordnungen fortlaufend einer Aktualisierung unterliegen, sollten diese von Zeit zu Zeit auf Änderungen überprüft werden.

Die zu erbringenden Prüfungs-/Studienleistungen können aus der Studienverlauf-Übersicht oder den Modulbeschreibungen entnommen werden.  Beachten Sie, nach welcher Prüfungsordnung (PO 2017) oder (PO 2024) Sie ihr Studium begonnen haben.

Über das Kommunikationsportal Stud.IP erhalten Sie Informationen aus der Prüfungsverwaltung Soziale Arbeit

BPO 2024: Modulübersicht (Modulinhalte ohne Gewähr)

2 Wahlmodule aus dem Lernbereich 1 der Handlungsformen

2 Wahlmodule aus dem Lernbereich 2 der gewählten Handlungsformen

Wahlbereich in den Handlungsfeldern (Einführung)

Wahlbereich in den Handlungsfeldern (Vertiefung)

Wahlbereich in den Handlungsfeldern (Ohne Praktikumsanrechnung)

Studierende, die zum Zeitpunkt der BPO 2017 ihr Studium begonnen haben, finden alle studienrelevanten Dokumente unter der Prüfungsverwaltung in Stud.IP.

Teilzeitstudium

Der Bachelorstudiengang der Sozialen Arbeit kann wahlweise in Voll- oder Teilzeit studiert werden.

Hinweise zum Verfahren und den Fristen für einen Antrag auf ein Teilzeitstudium sowie die Formulare finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamts (Studentische Angelegenheiten) unter Teilzeitstudium.

Für jedes Semester ist der Abschluss eines Learning Agreements mit dem Studiendekanat erforderlich. Im Learning Agreement wird vor Beginn eines Semesters festgehalten, welche Module in dem jeweiligen Semester studiert werden.

Hinweise zum Abschluss eines Learning Agreements

  • Setzen Sie sich vor dem Ausfüllen des Learning Agreements mit den Studienempfehlungen für das Teilzeitstudium auseinander.
  • Wählen Sie, möglichst bald nachdem das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis erschienen ist (i.d.R. im August und Anfang März) die Module und Veranstaltungen aus, die Sie besuchen möchten, und tragen Sie sich in STUD.IP in die entsprechenden Veranstaltungen ein.
  • Füllen Sie das Learning Agreement aus (4fache Ausfertigung) und vereinbaren Sie, noch vor oder spätestens bei Beginn der Veranstaltungszeit, mit dem Studiendekanat einen Termin zur Studienberatung und zum Abschluss des Learning Agreements.
  • Nur unter diesen Umständen kann gewährleistet werden, dass Sie die gewählten Veranstaltungen auch besuchen können und Ihr Teilzeitstudium in den folgenden Semestern auch erfolgreich fortsetzen können.

Praktikum im Studium

Im BA Soziale Arbeit sind zwei berufspraktische Phasen integriert.

  • Die erste berufspraktische Phase im Umfang von 300 Stunden in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit ist bis zum Ende des ersten Studienjahres zu leisten.
  • Die zweite berufspraktische Phase im Umfang von insgesamt 450 Stunden ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:
    • Ein erstes Praktikum von 150 Stunden ist bis zum Ende des 4. Semesters zu absolvieren,
    • ein zweites Praktikum von 300 Stunden bis zum Ende des 5. Semester

Beide berufspraktischen Phasen werden in dafür ausgewiesenen Seminaren systematisch vor- und nachbereitet: Das erste Praktikum wird in Modul 2 Professionelle Identitätsbildung vor- und nachbereitet, das zweite Praktikum in Modulen des Studienbereichs Handlungsfelder und Projekte. Eine studienbegleitende berufliche Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit kann auf Antrag im Umfang von 150 Stunden sowohl für die erste als auch zweite berufspraktische Phase angerechnet werden.

Im Einzelfall kann auf Antrag eine darüber hinaus gehende Stundenzahl angerechnet werden, wenn die Berufstätigkeit sozialarbeiterisch/ sozialpädagogisch relevante Tätigkeiten, Aufgaben beinhaltet und regelmäßige Reflexionsgespräche mit einem*r Soz.arb./Soz.päd. durchgeführt werden, welche*r im gleichen Arbeitsbereich der Einrichtung tätig und von dieser als Mentor*in benannt worden ist. Jeder Antrag auf Anrechnung wird als Einzelfall geprüft und entschieden.

Absolvierte Praktika sind durch Praktikumsbescheinigungen in folgenden Modulen zu belegen:

Berufsanerkennungs(halb)jahr

Die staatliche Anerkennung wird in einer zweiphasigen Ausbildung erworben. Die curriculare Struktur des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen mit den beiden in das Studium integrierten berufspraktischen Phasen basiert darauf, dass sich nach erfolgreichem Abschluss des Studiums ein Berufsanerkennungs(halb)jahr (BA(H)J) zur Erlangung der staatlichen Anerkennung anschließt.

Das Berufsanerkennungs(halb)jahr ist eine eigenständige Ausbildungsphase am Lernort „Praxis“, es zählt nicht zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Es kann mit dem konsekutiven Masterstudiengang „Soziale Arbeit berufsbegleitend “ der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen verknüpft werden.

Die Fakultät nimmt auf Grundlage der niedersächsischen Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 17.05.2017 (Nds. GVBl. S. 155), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.03.2018 (Nds. GVBl. S. 42) für das Berufsanerkennungs(halb)jahr die staatliche Aufsicht wahr. Die staatliche Anerkennung, welche nach erfolgreichem Abschluss des Berufsanerkennungs(halb)jahres erteilt wird, ist das anerkannte Qualitätssiegel einer nachgewiesenen eigenständigen und kompetenten Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben von Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen.

Das Berufsanerkennungs(halb)jahr kann im Ausland geleistet werden.

Hierfür ist die Zulassung einer geeigneten Einrichtung der Sozialen Arbeit als Ausbildungseinrichtung durch die Fakultät erforderlich.

Die qualitativen Standards des Berufsanerkennungs- (halb)jahres einschließlich der notwendigen verwaltungspraktischen Tätigkeiten müssen von der Ausbildungseinrichtung gewährleistet werden. Interessierte Studierende sollten ein solches Vorhaben sehr frühzeitig planen.

Zum Berufsanerkennungs(halb)jahr zählt die Teilnahme an begleitenden Lehrveranstaltungen im Umfang von acht Tagen bei einem Berufsanerkennungshalbjahr; bei einem Berufsanerkennungsjahr sind es sechzehn Tage.

Diese gliedern sich in Reflexions-/Supervisionsseminare sowie Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.

Der Besuch begleitender Lehrveranstaltungen setzt eine Zulassung als besondere*r Gasthörer*in gemäß der aktuell gültigen Immatrikulationsordnung oder eine Einschreibung im konsekutiven Masterstudiengang „Soziale Arbeit berufsbegleitend“ voraus.

Alle Formulare sind, ausgedruckt und unterschrieben, zu folgender Anschrift einzureichen:

HAWK Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Studienbereich Soziale Arbeit
Berufsanerkennungs(halb)jahr
Haarmannplatz 3
37603 Holzminden

Vor bzw. zu Beginn des BA(H)J:

Vier Wochen vor Beendigung des BA(H)J

Weitere Informationen

Studienqualitätsmittel

Um die zuvor erhobenen und der Verbesserung der Lehre zugute gekommenen Studienbeiträge zu ersetzen, werden den Hochschulen seit Beginn des Wintersemesters 2014/15 sog. Studienqualitätsmittel zur Verfügung gestellt.
Da die Verwendung dieser Beiträge ausschließlich zur Verbesserung der Lehre erfolgt, profitieren Studierende z.B. durch Lehraufträge zur Verkleinerung von Gruppen und Bereicherung des Lehrangebots, durch kostenlosen Verleih von Medien, durch eine Verbesserung des Bibliotheksangebots, durch Zuschüsse zu Druckkosten usw.  Darüber hinaus können aber auch individuelle Projekte aus diesen Mitteln bezuschusst werden, z.B.

  • soziale und kulturelle Aktivitäten,
  • eigene Studien- oder Praxisprojekte,
  • Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen,
  • eigene Forschungsvorhaben,
  • Auslandspraktika,
  • Kauf von Software für das Studium.