Hintergrund
Seit dem 01.08.2001 gilt für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen die Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung (VV-Kor), die zum 01.01.2009 durch die neue Antikorruptionsrichtlinie abgelöst wurde.
Die Verwaltungsvorschrift enthält Regelungen, mit denen der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll und korruptive Praktiken verstärkt aufgedeckt, verfolgt und geahndet werden sollen.
Sie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitung und Hilfestellung für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.
Für die Dienststellen sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung zu bestellen.
Aufgabenbereich
- Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung;
- Vorschläge an die Dienststellenleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht,
- Beratung bei der Entgegennahme von Sponsoringleistungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Kontakthalten zu und Informationsaustausch mit der Aufsichtsbehörde und anderen Stellen und
- Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung.
Kontakt außerhalb unserer Hochschule
Weitere Informationen und Gesetzestexte
- Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) (NI-VORIS)
- Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (NI-VORIS)
- ZOK - Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption
- Zentralstelle Korruption, Landeskriminalamt Niedersachsen