Hintergrund
Seit dem 01.08.2001 gilt für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen die Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung (VV-Kor), die zum 01.01.2009 durch die neue Antikorruptionsrichtlinie abgelöst wurde.
Die Verwaltungsvorschrift enthält Regelungen, mit denen der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll und korruptive Praktiken verstärkt aufgedeckt, verfolgt und geahndet werden sollen.
Sie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitung und Hilfestellung für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.
Für die Dienststellen sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung zu bestellen.
Aufgabenbereich
- Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung;
- Vorschläge an die Dienststellenleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht,
- Beratung bei der Entgegennahme von Sponsoringleistungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Kontakthalten zu und Informationsaustausch mit der Aufsichtsbehörde und anderen Stellen und
- Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung.
Kontakt außerhalb unserer Hochschule
Niedersachsen hat eine Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK) eingerichtet.
Die ZOK ist Teil der Generalstaatsanwaltschaft Celle, jedoch landesweit zuständig, also auch für Hildesheim, Holzminden und Göttingen.
Zur Intensivierung der Korruptionsverfolgung ist im Landeskriminalamt Niedersachsen eine Zentralstelle Korruption mit der Zuständigkeit für die landesweite Koordination und für Ermittlungen in schwierigen Fällen von überregionaler Bedeutung eingerichtet worden. Korruptionsbezogene Hinweise können Sie jederzeit per Post, Telefon oder E-Mail an das LKA Niedersachsen senden.
Beschäftigte können bei Verdacht auf Korruption außerdem schnell und unbürokratisch Hinweise geben oder Fragen stellen.
Wer Angst vor Repressalien hat, kann eine korruptionsbezogene Mitteilung dem LKA auch über das Internet unter garantierter Wahrung der Anonymität übermitteln. Hinweisgeber/innen werden dadurch wirksam vor Diskriminierung geschützt.
Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden auf dem Postwege oder über Telefon sind zwar wertvoll, aber eine kommunikative Einbahnstraße: Nach der Meldung ist keine Kontaktaufnahme zur Hinweis gebenden Person mehr möglich, was aber oftmals für eine Konkretisierung des Sachverhaltes erforderlich ist.
Überdies erfährt die Hinweisgeber/innen nicht, ob die Meldung angekommen ist und bearbeitet wird.
Die anonyme Kommunikationsplattform des LKA erlaubt es dagegen, die Anonymität der Hinweisgeber/innen zu schützen und dass diese gleichzeitig aktiv an der Aufklärung von Korruptionsfällen mitwirken können.
Weitere Informationen und Gesetzestexte
- Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) (NI-VORIS)
- Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (NI-VORIS)
- ZOK - Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption
- Zentralstelle Korruption, Landeskriminalamt Niedersachsen