Chancengleichheit der Geschlechter
"Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei."
(§ 3 Abs. 3, Niedersächsisches Hochschulgesetz, Stand August 2010).
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und dem Team des Gleichstellungsbüros bei der Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages.
Ziel der Gleichstellungspolitik an der HAWK ist die Herstellung von Chancengleichheit für alle Geschlechter an der Hochschule und die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Kultur.
Handlungsleitend sind dabei folgende Ziele:
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die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern; Gender-Mainstreaming als Leitprinzip und Querschnittsaufgabe,
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der Abbau von Benachteiligung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
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die Steigerung des Anteils an
o Professorinnen
o wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
o Studentinnen bzw. Studenten
o Absolventinnen bzw. Absolventen
in denjenigen Studiengängen und Organisationseinheiten, in denen sie unterrepräsentiert sind, -
die Verbesserung der Beteiligung von Frauen in den Leitungsfunktionen und Gremien,
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die Integration des Kriteriums „Gender“ in Forschung, Lehre und Verwaltung
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die familiengerechte Gestaltung der Hochschule.
Konkrete Ziele und Maßnahmen bis 2023 hat die HAWK im Gleichstellungsplan festgelegt.