Die HAWK möchte ein Ort sein, an dem Personen jeder geschlechtlichen Identität gut studieren und arbeiten können. Daher gehört die HAWK zu den Hochschulen, die auf Basis des dgti-Ergänzungsausweises den Vornamen und den Geschlechtseintrag in den digitalen Erfassungssystemen der Hochschule ändern bzw. richtigstellen. Außerdem steht in nahezu jedem Gebäude mindestens ein „WC für Alle“ zur Verfügung.
Nutzung des selbstgewählten Vornamens in den digitalen Erfassungssystemen
Selbstbestimmungsgesetz
Am 12.04.2024 hat der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können ab dem 01.08.2024 ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Es gibt eine dreimonatige Wartefrist, bis die Änderungen wirksam werden. HAWK-Angehörige können dann Ihren neuen Vornamen und ihren Geschlechtseintrag dem Immatrikalutionsamt (Studierende) bzw. der Personalabteilung (Beschäftigte) mitteilen.
Ergänzungsausweis
Alternativ akzeptiert die HAWK den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti). Der dgti-Ergänzungsausweis ermöglicht es Personen, sich in gewissem Umfang auch ohne eine Änderung im Personenstandregister mit dem selbstgewählten Vornamen auszuweisen, der zu ihrer Geschlechtsidentität passt. Mit diesem Vornamen können HAWK-Angehörige auf Antrag in den hochschulischen Erfassungssystemen geführt werden. So erhalten sie eine E-Mail-Adresse mit ihrem richtigen, selbstgewählten Vornamen und werden auch in Seminarlisten entsprechend geführt. Den Präsidiumsbeschluss finden Sie hier.
Bei allen Urkunden und Dokumenten, die nicht nur intern in der Hochschule verwendet werden (zum Beispiel Zeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen, Studierendenausweis), kann der selbstgewählte Name und Personenstand aufgrund der Rechtslage erst nach der entsprechenden personenstandsrechtlichen Eintragung durch das Standesamt auch in die oben genannten Hochschuldokumente übernommen werden.
Studierende, die ihren selbstgewählten Vornamen aus Basis des Ergänzungsausweises anerkennen lassen möchten, füllen den "Antrag auf Einrichtung eines zweiten HAWK-Accounts" aus und senden ihn, zusammen mit einer Kopie des dgti-Ergänzungsausweises und des Personalausweises, vertrauensvoll an das Gleichstellungsbüro.
An der HAWK steht in nahezu jedem Gebäude ein „WC für Alle“ zur Verfügung. Dazu wurden die barriere-reduzierten Toiletten umgewidmet und der Kreis ihrer Zielgruppe erweitert. Selbstverständlich stehen die „WC für Alle“ weiterhin Personen zur Verfügung, die einen Rollstuhl nutzen. In einigen ist eine Wickelmöglichkeit vorhanden.
Darüber hinaus sollen sich auch Personen eingeladen fühlen, die sich nicht, nicht eindeutig oder nicht ausschließlich einer der beiden Kategorien „Frau“ oder „Mann“ zuordnen.
Eine Übersicht der "WCs für Alle" finden Sie hier.
Weitere Informationen
- bukof-Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen
- FAQ Geschlechterdiversität, erstellt von Maris Elin Sonnenberg
- Vortrag "Geschlechtliche Vielfalt in Verwaltung und Lehre" von Né Fink
- Do´s and Don´ts für einen solidarischen Umgang mit trans*, inter* und nicht-binären Personen, bukof 2022