Für gleichstellungsorientierte Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
Die HAWK versteht sich als Ort der Chancenermöglichung. Daher ist es den Verantwortlichen an der Hochschule ein besonderes Anliegen, dass Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren vielfaltsfreundlich und gleichstellungsorientiert ablaufen. Gleichzeitig bemüht sich die HAWK um neue Mitarbeitende, die Gleichstellungsorientierung und Vielfaltsfreundlichkeit in ihrem Berufsalltag leben.
Geschlechtersensible Berufungsverfahren und Personalauswahl
- Leitfaden für einen gleichstellungsorientierten Verlauf von Berufungsverfahren an der HAWK
- Handout des Gleichstellungsbüros: Unconscious Bias - Unbewusste Beurteilungsfehler im Auswahlverfahren minimieren
- Video: Überblick Unbewusste Beurteilungsfehler (Leanin.org)
- Online-Tutorial "Gender-Bias im Berufungsverfahren" der Universität Heidelberg
- Video (4 min): Unconscious Bias erklärt - Unbewusste Voreingenommenheit - Universität Wien
- Videos (je 2 min): Unbewusste Vorurteile im Auswahlverfahren - Challenge Unconscious Bias (Englisch)
- Video (8 min): Geschlechterbezogene Vorurteile im Berufungsverfahren verhindern - Gender Bias (Englisch)
Passagen in Stellenausschreibungen
Die HAWK möchte neue Mitarbeitende gewinnen, die Gleichstellungsorientierung und Vielfaltsfreundlichkeit in ihrem Berufsalltag leben. Folgende Passagen sind aus diesem Grund standardmäßig in den Stellenausschreibungen der HAWK zu finden:
"Die HAWK versteht sich als ein Ort der Chancenermöglichung. Daher wird auch von Seiten der Person, die die Stelle ausübt, ein gleichstellungsorientierter und vielfaltsfreundlicher Umgang im Kollegium und mit den Studierenden vorausgesetzt.
Als vielfaltsfreundliche Hochschule wünschen wir uns Mitarbeitende, die unterschiedliche Lebenshintergründe mitbringen. Daher sind Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen besonders zur Bewerbung aufgefordert. Unsere Hochschule fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter anderem durch sehr flexible Arbeitszeitmodelle. Auf diesbezügliche Fragen geben Ihnen das Gleichstellungsbüro und der Personalrat gern Auskunft."
Für Ausschreibungen von Professuren gilt:
Mindestens muss Passus A „Gleichstellungsorientierung in Bezug auf die Lehrtätigkeit und das Führungshandeln“ in eine Ausschreibung für eine Professur aufgenommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob sich Passus B oder C als Auswahlkriterium für die jeweilige Professur eignet und Verwendung finden kann (vgl. § Abs. 3 NHG).