Standort
Holzminden
Dauer (Anzahl der Semester)
8
Bewerbungsende Sommersemester
15.01.
ECTS
180
Zulassungsbeschränkung
Ja

Bewerbungszeitraum

Der Studiengang wird jeweils zum Sommersemester angeboten.

BewerbungsschrittFristen* SoSe
Online bewerben und Bewerbungsunterlagen im Studienportal hochladen 01.12. bis 15.01.

*Beachten Sie ggf. verlängerte Bewerbungsfristen.

Schritte zur gültigen Bewerbung und Immatrikulation

Hochschulzugangsberechtigung

Eine deutsche oder internationale Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß § 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz.

Ein Hochschulzugang ist u. a. mit Allgemeiner Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife (Fachabitur) sowie auch auf der Grundlage einer Berufsausbildung mit anschließender Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf möglich. Informationen zum Hochschulzugang mit beruflicher Qualifikation finden Sie im Merkblatt Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber*innen BA Soziale Arbeit.

Wenn die HZB nicht auf Deutsch erworben wurde, brauchen Sie zusätzlich zur HZB einen Nachweis für Ihre Deutschkenntnisse (mehr dazu unter "Unterlagen hochladen").

Vorerfahrungen im sozialen Bereich

Für eine Zulassung zum Studium müssen Sie zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung Vorerfahrungen im sozialen Bereich vorweisen. Als Vorerfahrung im sozialen Bereich werden die in § 2 Abs. 2 der Zulassungsordnung genannten Ausbildungen oder Tätigkeiten anerkannt.

Bewerbung über das HAWK-Studienportal

Sie bewerben sich online im HAWK-Studienportal. Das Portal schließt um 23:59 Uhr am letzten Tag des Bewerbungszeitraums.

Im Studienportal geben Sie die Daten ein, die für die Bewerbung und Immatrikulation erforderlich sind.

Merkblatt

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Merkblatt zur Onlinebewerbung.

Während der Onlinebewerbung laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im HAWK-Studienportal hoch.

Pflichtdokumente für alle Bewerber*innen

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  • Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder Tätigkeitsnachweis gemäß §2 (2) der Zulassungsordnung

Zusätzliche Dokumente in Einzelfällen

  • Nachweis anrechenbarer Tätigkeiten (wenn keine Ausbildung gemäß §2 (2) der Zulassungsordnung vorliegt)
  • Nachweis zur Berufsausbildung (wenn vorhanden)
  • Fachbezogenes Berufsausbildungszeugnis (wenn vorhanden)
  • Zeugnis über die staatliche Anerkennung (wenn vorhanden)
  • Exmatrikulationsbescheinigung (wenn Sie bereits studiert haben)
  • Bescheinigung über geleisteten Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst (wenn vorhanden)
  • Schriftliche Darstellung der Studienmotivation, maximal 1 Seite (für Zweitstudienbewerber*innen)
  • Kopie des Reisepasses und Aufenthaltstitels (wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben)
  • Nachweise über weitere zu berücksichtigende Kriterien

Bewerbung für höhere Fachsemester

  • Leistungsnachweise zur Einstufung

Zusätzliche Dokumente bei internationaler HZB

Übersetzung der HZB: Wenn die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht auf Deutsch erworben wurde, laden Sie hoch:

  • eine Kopie des Originalzeugnisses
  • und eine beeidigte Übersetzung des Zeugnisses auf Englisch oder Deutsch

Nachweis Deutschkenntnisse: Wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht auf Deutsch erworben wurde, laden Sie einen der folgenden Deutschnachweise hoch:

  • TestDaF des TestDaF-Instituts Stufe 4
  • DSH Stufe 2
  • Goethe Zertifikat C2
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • DSD (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz) 2. Stufe

Wenn Sie noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben oder unsicher sind, ob Ihr Sprachniveau ausreicht, besuchen Sie die Seite Internationale Studienbewerber*innen.

Der Studiengang Soziale Arbeit berufsbegleitend ist zulassungsbeschränkt. Das heißt, wenn es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt, wird nach den Auswahlgrenzen entschieden.

Eine Übersicht der Auswahlgrenzen zeigt, welche Werte in den vergangenen Bewerbungsverfahren ausgereicht haben.

Mitteilung der Ergebnisse

Bewerber*innen, die zugelassen werden, erhalten per Post einen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid wird auch im HAWK-Studienportal als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Mit der Immatrikulation nehmen Sie den Studienplatz an. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

1. Erhalt des Zulassungsbescheids

Zugelassene Bewerber*innen erhalten per Post einen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid wird auch im HAWK-Studienportal als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Im Zulassungsbescheid stehen das weitere Vorgehen und 2 Fristen für die Beantragung der Immatrikulation.

2. Immatrikulation online beantragen

Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, beantragen Sie nach Erhalt des Zulassungsbescheids zunächst die Immatrikulation online im Studienportal – innerhalb der 1. Frist im Zulassungsbescheid.

3. Immatrikulationsunterlagen hochladen

Nach Abschluss der Online-Immatrikulation laden Sie innerhalb der 2. genannten Frist im Studienportal hoch:

  • die Immatrikulationsunterlagen (siehe Informationen im Portal)
  • die im Zulassungsbescheid angegebenen noch ausstehenden Unterlagen

Die HAWK kann Sie erst dann immatrikulieren, wenn Sie alle für die Immatrikulation benötigten Unterlagen hochgeladen haben.

Wenn Sie zu Ihrem Antrag auf Immatrikulation die benötigten Unterlagen nicht hochladen, wird Ihr Antrag auf Immatrikulation nicht berücksichtigt!

Merkblatt zur Bewerbung

PDF-Datei (89.39 KB)
03/2025