Im Gegensatz zum Erststudium hat man bei einem Zweitstudium bereits ein Studium desselben Abschlussgrades (Bachelor-Abschluss oder Master-Abschluss) vollständig absolviert.
Ein Zweitstudium bezieht sich (in Deutschland) also auf ein Studium, das eine Person nach Abschluss eines ersten Studiums aufnimmt. Man kann sowohl ein Zweitstudium für einen Bachelorstudiengang aufnehmen (wenn bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen wurde) als auch für einen Masterstudiengang (wenn bereits ein Masterstudium abgeschlossen wurde).
Ein Studium ist dann erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Prüfungsleistungen aus der Prüfungsordnung bestanden sind, inklusive der Abschlussarbeit. Für den Bachelor bedeutet das in der Regel den Erwerb von 180 ECTS, für den Master in der Regel von 120 ECTS.