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Auswahlgrenzen

Über Auswahlgrenzen entscheiden Hochschulen, welche Bewerber*innen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen zugelassen werden. Die Auswahlgrenzen dienen als messbare Mindestanforderungen an Bewerber*innen.

Die Auswahlgrenzen werden von der jeweiligen Hochschule selbst festgelegt. Sie richten sich nach der Anzahl verfügbarer Studienplätze und nach der Anzahl und Qualität der Bewerber*innen.

Mögliche Kriterien für Auswahlgrenzen eines Studiengangs

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • Anzahl Wartesemester
  • Ergebnisse aus Auswahlgesprächen, Eignungsprüfungen etc.
  • Außerschulische Leistungen, wie praktische Erfahrungen, Freiwilligendienste etc.