Vergabe von Studienplätzen und Auswahlverfahren
Die angegebenen Auswahlgrenzen beziehen sich auf die Vergabe der Studienplätze an Deutsche und Deutschen gleichgestellte Studienbewerber*innen (z. B. EU-Bürger*innen) des jeweilig abgeschlossenen, vergangenen Verfahrens.
Der jeweils zuletzt vergebene Studienplatz in dem entsprechenden Auswahlverfahren gibt die Höhe des Orts-NCs und der Wartehalbjahre an.
Es können keine Prognosen für die Zukunft abgeleitet werden! Die Werte dienen lediglich der groben Orientierung. Bitte informieren Sie sich vorab darüber, welche studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Eignungsprüfung, Vorpraktikum, Sprachkenntnisse) neben der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bestehen [1 siehe Hinweise].
Die Zulassungsordnungen der einzelnen Studiengänge regeln das Vorgehen im hochschuleigenen Auswahlverfahren. Bitte berücksichtigen Sie insbesondere die abweichenden Regelungen bei der Vergabe der Masterstudienplätze. Die rechtliche Grundlage bildet die Hochschul-Vergabeverordnung des Landes Niedersachsen.
Erklärung zur Tabelle der Auswahlgrenzen
Hinweise:
- [1] Informationen zur HZB in Niedersachen auf www.studieren-in-niedersachsen.de
- [2] In den Sonderquoten Ausländerquote, Härtequote, Zweitstudienquote, Berufsqualifiziertenquote werden die vorgesehenen Studienplätze vorab vergeben.