Vergabe von Studienplätzen und Auswahlverfahren
Die angegebenen Auswahlgrenzen beziehen sich auf die Vergabe der Studienplätze an Deutsche und Deutschen gleichgestellte Studienbewerber*innen (z. B. EU-Bürger*innen) des jeweilig abgeschlossenen, vergangenen Verfahrens.
Der jeweils zuletzt vergebene Studienplatz in dem entsprechenden Auswahlverfahren gibt die Höhe des Orts-NCs und der Wartehalbjahre an.
Es können keine Prognosen für die Zukunft abgeleitet werden! Die Werte dienen lediglich der groben Orientierung. Bitte informieren Sie sich auf den Bewerbungsseiten der Studiengänge vorab darüber, welche studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Eignungsprüfung, Vorpraktikum, Sprachkenntnisse) neben der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bestehen (siehe Hinweise unten [1]).
Die Zulassungsordnungen der einzelnen Studiengänge regeln das Vorgehen im hochschuleigenen Auswahlverfahren. Bitte berücksichtigen Sie insbesondere die abweichenden Regelungen bei der Vergabe der Masterstudienplätze. Die rechtliche Grundlage bildet die Hochschul-Vergabeverordnung des Landes Niedersachsen.
Erklärung zur Tabelle der Auswahlgrenzen
- Abzug der Sonderquoten (siehe Hinweise unten [2])
- Hauptverfahren:
- 25-10% der zulassungsbeschränkten Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben.
- 75-90% der zulassungsbeschränkten Studienplätze werden im hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben;
davon mindestens 50% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Kombination mit besonderen Auswahlkriterien, wie ausgewiesene Fächer oder besondere Eignung. - Restliche Studienplätze werden ggf. nach der Durchschnittsnote der HZB vergeben.
- Ggf. Nachrückverfahren:
- Keine gesonderte Bewerbung erforderlich.
- Alle Bewerber/innen werden automatisch berücksichtigt.
- Auswahlgrenzen Wintersemester 20XX/XX
Die Auswahlgrenzen beziehen sich immer auf vergangene Verfahren. Es können keine Aussagen über den Verlauf und das Ergebnis zukünftiger Verfahren getroffen werden.
- Studienplätze
Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze in dem entsprechenden Auswahlverfahren.
- z-frei
Die Studiengänge waren zulassungsfrei. Es fand kein Auswahlverfahren statt. Alle Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllten und sich vollständig und fristgerecht beworben haben, erhielten einen Studienplatz.
- Leistung (Note)
Studienplätze, die nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben wurden.
- Eignung
Studienplätze, die nach Eignung (besondere Gewichtung ausgewiesener Fächer, anrechenbare Tätigkeiten oder Eignungsprüfung) vergeben wurden.
- Wartezeit (Halbjahre) (H.J.)
Studienplätze, die nach der höchsten Anzahl der vorhandenen Wartesemester (bzw. Halbjahre) vergeben wurden. Als Wartezeit gilt die Zeit ab Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Zeitpunkt der Bewerbung, in der die Bewerber*innen nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Für den Studiengang Gestaltung werden ausschließlich Plätze im Rahmen der Eignung vergeben.
- Alle zugelassen
Alle Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllten und sich vollständig und fristgerecht beworben haben, erhielten einen Studienplatz.
- Los
Da mehrere Bewerber*innen dieselbe Note/Eignung oder Wartezeit aufwiesen, mussten die letzten zur Verfügung stehenden Studienplätze ausgelost werden.
Auswahlgrenzen zum Download
Hinweise:
- [1] Informationen zur HZB in Niedersachen auf www.studieren-in-niedersachsen.de
- [2] In den Sonderquoten Ausländerquote, Härtequote, Zweitstudienquote, Berufsqualifiziertenquote werden die vorgesehenen Studienplätze vorab vergeben.