Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen Bewerbung und Immatrikulation an der HAWK, Rückmeldung für weitere Semester, Semesterbeitrag, Beantragung eines Urlaubssemesters, Exmatrikulation und sonstige Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Einschreibung an der HAWK.
Diese FAQ sind nicht vollständig und werden laufend ergänzt. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne an die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson im Immatrikulationsamt.
Bewerbung und Immatrikulation
Bei technischen Problemen mit dem HAWK-Studienportal (HISinOne) und der Online-Bewerbung/Online-Immatrikulation wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam Studienportal (HISinOne):
Tel.: 05121/881-526, E-Mail: hisinone.hawk@hawk.de.
Nein, ein Härtefallantrag kann nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nur für grundständige Studiengänge gestellt werden, in denen ein erster akademischer Abschluss erworben wird, d. h. nur für Bachelorstudiengänge. Der Masterstudiengang ist ein weiterführender Studiengang, der auf einem ersten akademischen Abschluss aufbaut.
Im Zulassungsbescheid, den Sie von uns erhalten, sind für die Immatrikulation 2 Fristen angegeben:
- Bitte beantragen Sie innerhalb der 1. genannten Frist die Immatrikulation zunächst online im HAWK-Studienportal (HISinOne).
- Nach Abschluss der Online-Immatrikulation laden Sie innerhalb der 2. genannten Frist im HAWK-Studienportal die Immatrikulationsunterlagen (siehe Informationen im Portal) sowie die im Zulassungsbescheid angegebenen, noch ausstehenden Unterlagen hoch.
Die HAWK kann Sie erst dann immatrikulieren, wenn Sie alle für die Immatrikulation benötigten Unterlagen hochgeladen haben.
Wenn Sie zu Ihrem Antrag auf Immatrikulation die benötigten Unterlagen nicht hochladen, wird Ihr Antrag auf Immatrikulation nicht berücksichtigt!
Die Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich selbst im HAWK-Studienportal (HISinOne) herunterladen.
Sie finden die Bescheinigung dort im "Studienservice" ("Mein Studium" > "Studienservice") im Bereich "Bescheide/Bescheinigungen" als PDF-Datei.
Die Immatrikulationsbescheinigung steht unmittelbar nach Ihrer Einschreibung (Immatrikulation) an der HAWK bzw. nach Ihrer Rückmeldung für das nächste Semester zur Verfügung.
Rückmeldung
Der Semesterbeitrag ist bis zum Ende der Rückmeldefrist für das Folgesemester zu bezahlen.
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester läuft jeweils vom 01.01. bis zum 31.01., die Rückmeldefrist für das Wintersemester jeweils vom 01.07. bis zum 31.07.
Bitte besprechen Sie dieses mit der für Ihren Studiengang zuständigen Ansprechperson im Immatrikulationsamt.
Wenn Ihr Abschlusskolloquium nicht mehr im aktuellen Semester, sondern erst im Folgesemester stattfindet, müssen Sie sich für das Folgesemester rückmelden, d. h. den Semesterbeitrag für das Folgesemester bezahlen.
Wenn Ihr Abschlusskolloquium dann innerhalb des ersten Monats nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters stattfindet, können wir Ihnen den Semesterbeitrag für das Folgesemester auf Ihren Antrag hin komplett zurückerstatten.
Hierfür schicken Sie bitte bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn Ihren "Antrag auf Exmatrikulation", Ihren "Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags" (Formulare siehe Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts) sowie – wenn Sie Ihren Studierendenausweis bereits für das Folgesemester validiert haben – auch Ihren Studierendenausweis ans Immatrikulationsamt der HAWK in Hildesheim.
Beurlaubung
Das Urlaubssemester ist normalerweise bis zum Ende der Rückmeldefrist zu beantragen (31.01. für das Sommersemester bzw. 31.07. für das Wintersemester).
In Ausnahmefällen kann das Urlaubssemester auch noch bis kurz vor Beginn des betreffenden Semesters beantragt werden. Bitte besprechen Sie dieses mit der für Ihren Studiengang zuständigen Ansprechperson im Immatrikulationsamt.
Bitte schicken Sie per Post oder per E-Mail Ihren ausgefüllten „Antrag auf Beurlaubung“ (Formular siehe Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts) an die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson im Immatrikulationsamt der HAWK.
Wenn Sie am Standort Göttingen studieren, sind Sie von der Zahlung des gesamten Semesterbeitrags für das Urlaubssemester befreit.
Wenn Sie am Standort Hildesheim oder am Standort Holzminden studieren, müssen Sie trotz der Beurlaubung den für das Urlaubssemester gültigen Studentenwerksbeitrag Ihres Standorts bezahlen.
Den Betrag des für das Urlaubssemester zu überweisenden Studentenwerksbeitrags finden Sie im „Merkblatt zum Semesterbeitrag“ für das jeweilige Urlaubssemester.
Sobald der Studentenwerksbeitrag auf dem Konto der HAWK eingegangen ist, können Sie beurlaubt werden.
Beurlaubte Studierende können sich in bestimmten Fällen den für das Urlaubssemester bezahlten Studentenwerksbeitrag nachträglich vom Studierendenwerk zurückerstatten lassen (siehe die FAQ-Frage „Muss ich für das Urlaubssemester den Semesterbeitrag bezahlen?“).
Beurlaubte Studierende am Standort Göttingen (Studentenwerk Göttingen) sind von der Zahlung des gesamten Semesterbeitrags befreit.
Beurlaubte Studierende an den Standorten Hildesheim und Holzminden (Studierendenwerk OstNiedersachsen) müssen seit dem WiSe 2020/21 den jeweils gültigen Studentenwerksbeitrag zahlen (siehe "Merkblatt zum Semesterbeitrag"). Sie können jedoch ggf. während des Urlaubssemesters die Erstattung des Studentenwerksbeitrags beim Studierendenwerk beantragen, sofern sie nachweislich mindestens 120 Tage während eines Semesters nicht am Studienort und dem jeweils angrenzenden Landkreis wohnen (Rückerstattung Studentenwerksbeitrag).
Nein, im Urlaubssemester haben Sie kein Semesterticket.
Ja, Sie sind im Urlaubssemester weiterhin Studierende*r der HAWK und können sich - wie bisher – im HAWK-Studienportal (HISinOne) die Immatrikulationsbescheinigung für das Urlaubssemester herunterladen:
> "Studienservice" > Bereich "Bescheide/Bescheinigungen".
In der Immatrikulationsbescheinigung für das Urlaubssemester ist angegeben, dass Sie für das betreffende Semester beurlaubt sind.
Exmatrikulation
Bitte schicken Sie per Post oder per E-Mail Ihren ausgefüllten "Antrag auf Exmatrikulation" (Formular siehe Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts) an die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson im Immatrikulationsamt.
Wir werden Sie dann zeitnah exmatrikulieren und Ihnen per Post eine Exmatrikulationsbescheinigung schicken.
Bitte prüfen Sie im HAWK-Studienportal (HISinOne), ob dort Ihre aktuelle Adresse hinterlegt ist, unter der wir Sie per Post erreichen können!
Bitte bewahren Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung für zukünftige Verwendungszwecke auf (auch für Zwecke der Rentenversicherung), und geben Sie nur Kopien der Bescheinigung weiter.
Wenn wir von Ihnen nach dem Bestehen Ihrer Abschlussprüfung nichts hören, werden wir Sie im Laufe des letzten Semestermonats zum Semesterende exmatrikulieren (Wintersemester: 31.03., Sommersemester: 30.09.).
Wenn Sie zu einem früheren Termin exmatrikuliert werden möchten (Termin zwischen dem Datum Ihrer Abschlussprüfung und dem Semesterende), schicken Sie bitte einen "Antrag auf Exmatrikulation" (Formular siehe Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts) an die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson im Immatrikulationsamt.
Die Exmatrikulationsbescheinigung, die wir Ihnen nach Ihrer Exmatrikulation schicken, enthält auch verschiedene Informationen zu Ihrem Studium/Ihrer Studienzeit an der HAWK: z. B. Datum der Immatrikulation, studierte(r) Studiengang/-gänge, Datum der Abschlussprüfung, Semesterzahl, Datum der Exmatrikulation.
Weiterhin können Sie sich im HAWK-Studienportal (HISinOne) (> "Studienservice" > Bereich "Bescheide/Bescheinigungen") eine "Studienverlaufsbescheinigung" herunterladen. Diese enthält eine detaillierte Übersicht der in den einzelnen Semestern studierten Studiengänge.
Sonstiges
Im HAWK-Studienportal (HISinOne) können Sie sich eine Bescheinigung über alle von Ihnen während Ihres Studiums an der HAWK gezahlten Semesterbeiträge herunterladen:
> "Studienservice" > Bereich "Bescheide/Bescheinigungen" > Bericht "HAWK Semesterbeiträge".
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson im Immatrikulationsamt.