Individuelle Bedürfnisse setzen Flexibilität und offene Zugänge voraus
Die Bachelor- und Masterstudiengänge der HAWK Hochschule sind Präsenzstudiengänge. Das Studium mit Praxisphase ist die „klassischste“ Studienform, welche Sie in Vollzeit und überwiegend vor Ort an der Hochschule absolvieren. Sie ist kompakt, praxisorientiert und wird von der überwiegenden Anzahl der Studierenden gewählt. Der Zugang zur HAWK ist nicht nur mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich.
Zugangsmöglichkeiten
Eine Zulassung zum Studium an der HAWK ist auch mit beruflicher Qualifikation möglich. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
- 3 Jahre Berufsausbildung in einem für den Studiengang einschlägigen Beruf plus 3 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf (so genannte 3+3-Regelung),
- Fortbildungs- oder Fachschulabschluss oder
- Hochschulzugangsprüfung (Immaturenprüfung).
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Studieren ohne Abitur an der HAWK.
An bestimmten Lehrveranstaltungen können interessierte Personen auf Antrag als Gasthörer*innen teilnehmen.
Der Antrag auf Gasthörer*innenschaft ist für jedes Semester gesondert in der Regel bis 1 Monat nach Semesterbeginn für das jeweils laufende Semester zu stellen und zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf bei der Hochschule einzureichen.
Zustimmung und Umfang
Auf dem Antrag ist vor Abgabe die schriftliche Zustimmung der oder des Lehrenden (Professor*in/Dozent*in) einzuholen, die bzw. der die gewünschte Vorlesung abhält, sowie die Zustimmung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans der Fakultät.
Die Fakultäten können den Besuch von Lehrveranstaltungen zahlenmäßig beschränken und/oder vom Nachweis erforderlicher Studienleistungen oder Kenntnisse abhängig machen.
Der Umfang der von Gasthörer*innen besuchten Vorlesungen soll in der Regel nicht mehr als 10 Semesterwochenstunden betragen.
Gebühren
Es können auch Gasthörer*innen ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden. Sie werden nach Entrichtung der in der Gebührenordnung der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen festgesetzten Gebühr in das Gasthörer*innenverzeichnis der HAWK eingetragen.
Die Gebühr beträgt bei einer Belegung bis zu vier Semesterwochenstunden € 100,-- und bei einer Belegung von mehr als vier bis zu höchstens zehn SWS € 150,-- pro Semester. Studierende, die gleichzeitig an einer anderen niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung eingeschrieben sind und dies der HAWK durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachweisen, sind von der Zahlung der Gebühr auf Antrag zu befreien.
Zulassung
Bei Eintragung in das Gasthörer*innenverzeichnis erhalten die Gasthörer*innen eine Zulassung als Gasthörer*in. Diese berechtigt nicht zum Erhalt von Studienbescheinigungen und Nutzung des Semestertickets (soweit am Studienort eingeführt).
Die Fakultäten können Gasthörer*innen auf vorherigen Antrag zur Erbringung von Studienleistungen und zur Ablegung von Prüfungen gegen Gebühr zulassen.
Über den Antrag auf Gasthörer*innenschaft entscheidet die Leitung der Hochschule im Einvernehmen mit der Fakultät.
Schülerinnen und Schüler, die von der Schule und der Hochschule einvernehmlich als überdurchschnittlich begabt beurteilt werden, können an der HAWK als Frühstudierende eingeschrieben werden.
Sie haben die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und erfolgreich erbrachte Leistungsnachweise (ECTS) für ein späteres Studium an der HAWK anerkennen zu lassen.
Schülerinnen und Schüler, die Interesse an einem Frühstudium haben, können sich an die Zentrale Studienberatung der HAWK wenden.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Fristen für die Einschreibung als Frühstudierende enthält auch die Ordnung zum Frühstudium / Einschreibung von Frühstudierenden der HAWK.
Der Antrag zur Aufnahme eines Frühstudiums ist für das Wintersemester bis zum 15. Juli und für das Sommersemester bis zum 15. Januar beim Immatrikulationsamt der HAWK einzureichen.
Geflüchtete erhalten Unterstützung bei Fragen zum Start oder zur Weiterführung eines Studiums, bei der Anrechnung von Studienleistungen, der Finanzierung sowie der Integration in die Hochschule.
Weitere Informationen finden Sie auf den Projektseiten von:
Studienformen
Das Studium ist verbunden mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Es werden ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss und zeitgleich eine Berufsausbildung abgeschlossen.
Diese Studiengänge werden in Verbindung mit einem Ausbildungsplatz vergeben:
- Hebammenwissenschaft (B.Sc.)
- Pflege (dual) (B.Sc.)
- Therapiewissenschaften (dual), Logopädie und Physiotherapie (B.Sc.)
Folgende Studiengänge bieten die Möglichkeit, von Beginn des Studiums an eine Facharbeiterausbildung in einem Unternehmen zu absolvieren:
Das Studium bietet die Möglichkeit, längere Praxisphasen in einem kooperierenden Unternehmen zu absolvieren.
Diese Möglichkeit besteht für die Studiengänge:
Das Studium ermöglicht eine Beschäftigung bzw. Berufstätigkeit neben dem Studium.
Teilzeitstudiengänge:
- Betriebswirtschaft berufsbegleitend (B.A.)
- Soziale Arbeit berufsbegleitend (B.A.)
- Soziale Arbeit berufsbegleitend (M.A.)
Vollzeitstudiengänge, die optional berufsbegleitend studiert werden können:
Es gibt die Möglichkeit, einen Vollzeitstudiengang auf Antrag reduziert und mit verlängerter Regelstudienzeit zu studieren. Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie in § 10 der Immatrikulationsordnung und im Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts.