Standort
Hildesheim
Dauer (Anzahl der Semester)
6
Bewerbungsende
(SoSe/WiSe)
15.02./15.08.
ECTS
180
Zulassungsbeschränkung
Nein
Voraussetzung
Berufsausbildung

Bewerbungszeitraum

Der Studiengang wird jeweils zum Wintersemester (WiSe) und Sommersemester (SoSe) angeboten.

BewerbungsschrittFristen* WiSeFristen* SoSe
Antrag auf Teilnahme zur Einstufungsprüfungbis 10.06.bis 01.11.
Online bewerben und Bewerbungsunterlagen im Studienportal hochladen 01.06. bis 15.08.01.12. bis 15.02.

*Beachten Sie ggf. verlängerte Bewerbungsfristen.

Schritte zur gültigen Bewerbung und Immatrikulation

Hochschulzugangsberechtigung

Eine deutsche oder internationale Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß § 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz.

Wenn die HZB nicht auf Deutsch erworben wurde, brauchen Sie zusätzlich zur HZB einen Nachweis für Ihre Deutschkenntnisse (mehr dazu unter "Unterlagen hochladen").

Abgeschlossene Ausbildung

Eine abgeschlossene Ausbildung als anerkannte*r Ergotherapeut*in, Logopäde*in, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*in oder Physiotherapeut*in.

Sofern eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen wurde, entscheidet ein*e für die Studienrichtung denominierte*r Professor*in über die Zulassung.

Studienbewerber*innen müssen:

  • entweder die Einstufungsprüfung bestehen
  • oder die hochschulisch verantwortlichen Module im Rahmen des Kooperationsmodells erfolgreich abgeschlossen haben.

Anmeldung zur Einstufungsprüfung

Um an der schriftlichen und mündlichen Einstufungsprüfung teilzunehmen, müssen Sie einen Antrag stellen mit einem 2-seitigen Motivationsschreiben und Lebenslauf mit Foto.

Den Antrag schicken Sie an Katrin Babucke entweder per Mail oder per Post.

Die Fristen zur Antragstellung sind bis zum:

  • 10.06. für das Wintersemester
  • 01.11. für das Sommersemester

Zu erbringende Leistungen in der Einstufungsprüfung

A. Vor der Einstufungsprüfung

Mit der Einladung zur Einstufungsprüfung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber einen englischen Fachtext, den sie sich erarbeiten und zur Selbsteinschätzung ihrer Englischkenntnisse nutzen sollen. Form der Erarbeitung und Inhalt sind ein Thema der mündlichen Prüfung.

B. Schriftliche Einstufungsprüfung

Es handelt sich um eine 3-stündige Klausur, in der folgende Aufgaben zu bearbeiten sind:

  • aus einem wissenschaftlichen deutschsprachigen Text die Hauptaussagen herausarbeiten und eine eigene Stellungnahme zum gelesenen Text schreiben,
  • unter vorgegebener Fragestellung verschiedene Problemperspektiven eines vorgegebenen Falls analysieren und ein mögliches Vorgehen für diesen Fall entwerfen.

C. Mündliche Einstufungsprüfung

In der 30-minütigen mündlichen Prüfung werden die Englischkenntnisse, der Bildungs- und Berufsweg und die Studienmotivation Thema sein. Zu unserer Vorbereitung greifen wir auf den von Ihnen eingereichten Text zu Ihrem Bildungs- und Berufsweg zurück. Das gesamte Gespräch findet auf Deutsch statt.

Tag der Einstufungsprüfung

Die Einstufungsprüfung für das WiSe 2025/26 findet am 07.07.2025 in Präsenz an der HAWK in Hildesheim statt. Weitere Informationen erhalten die Interessierten zusammen mit der Einladung zur Einstufungsprüfung.

Ansonsten findet die Einstufungsprüfung in der Regel am ersten Montag des Monats Juni (Bewerbung zum WiSe) bzw. am ersten Montag des Monats Dezember (Bewerbung zum SoSe) statt.

Nähere Informationen zum Termin und zu den Zeiten erhalten die Teilnehmer*innen mit dem Einladungsschreiben, das ca. 2 Wochen nach Antragsschluss zugestellt wird.

Ca. 2 Wochen nach der Einstufungsprüfung erhalten die Teilnehmer*innen eine Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen. Ab Erhalt des positiven Bescheides kann die Onlinebewerbung erfolgen.

Bewerbung über das HAWK-Studienportal

Sie bewerben sich online im HAWK-Studienportal. Das Portal schließt um 23:59 Uhr am letzten Tag des Bewerbungszeitraums.

Im Studienportal geben Sie die Daten ein, die für die Bewerbung und Immatrikulation erforderlich sind.

Merkblatt

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Merkblatt zur Onlinebewerbung.

Während der Onlinebewerbung laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im HAWK-Studienportal hoch.

Pflichtdokumente für alle Bewerber*innen

Zusätzliche Dokumente in Einzelfällen

  • Exmatrikulationsbescheinigung (wenn Sie bereits studiert haben)
  • Bescheinigung über geleisteten Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst (wenn vorhanden)
  • Kopie des Reisepasses und Aufenthaltstitels (wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben)
  • Schriftliche Darstellung der Studienmotivation, maximal 1 Seite (für Zweitstudienbewerber*innen)
  • Nachweise über weitere zu berücksichtigende Kriterien

Bewerbung für höhere Fachsemester

  • Leistungsnachweise zur Einstufung

Zusätzliche Dokumente bei internationaler HZB

Übersetzung der HZB: Wenn die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht auf Deutsch erworben wurde, laden Sie hoch:

  • eine Kopie des Originalzeugnisses
  • und eine beeidigte Übersetzung des Zeugnisses auf Englisch oder Deutsch

Nachweis Deutschkenntnisse: Wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht auf Deutsch erworben wurde, laden Sie einen der folgenden Deutschnachweise hoch:

  • TestDaF des TestDaF-Instituts Stufe 4
  • DSH Stufe 2
  • Goethe Zertifikat C2
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • DSD (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz) 2. Stufe

Wenn Sie noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben oder unsicher sind, ob Ihr Sprachniveau ausreicht, besuchen Sie die Seite Internationale Studienbewerber*innen.

Mit der Immatrikulation nehmen Sie den Studienplatz an. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

1. Erhalt des Zulassungsbescheids

Zugelassene Bewerber*innen erhalten per Post einen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid wird auch im HAWK-Studienportal als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Im Zulassungsbescheid stehen das weitere Vorgehen und 2 Fristen für die Beantragung der Immatrikulation.

2. Immatrikulation online beantragen

Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, beantragen Sie nach Erhalt des Zulassungsbescheids zunächst die Immatrikulation online im Studienportal – innerhalb der 1. Frist im Zulassungsbescheid.

3. Immatrikulationsunterlagen hochladen

Nach Abschluss der Online-Immatrikulation laden Sie innerhalb der 2. genannten Frist im Studienportal hoch:

  • die Immatrikulationsunterlagen (siehe Informationen im Portal)
  • die im Zulassungsbescheid angegebenen noch ausstehenden Unterlagen

Die HAWK kann Sie erst dann immatrikulieren, wenn Sie alle für die Immatrikulation benötigten Unterlagen hochgeladen haben.

Wenn Sie zu Ihrem Antrag auf Immatrikulation die benötigten Unterlagen nicht hochladen, wird Ihr Antrag auf Immatrikulation nicht berücksichtigt!

Dokumente zum Download

PDF-Datei (89.39 KB)
03/2025