Standort
Göttingen
Dauer (Anzahl der Semester)
7
Bewerbungsende Wintersemester
15.07.
ECTS
210
Zulassungsbeschränkung
Ja
Voraussetzung
keine

Bewerbungszeitraum

Der Studiengang wird jeweils zum Wintersemester angeboten.

BewerbungsschrittFristen* WiSe
Online bewerben und Bewerbungsunterlagen im Studienportal hochladen 01.06. bis 15.07.

*Beachten Sie ggf. verlängerte Bewerbungsfristen.

Schritte zur gültigen Bewerbung und Immatrikulation

Hochschulzugangsberechtigung

Eine deutsche oder internationale Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß § 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz.

Wenn die HZB nicht auf Deutsch erworben wurde, brauchen Sie zusätzlich zur HZB einen Nachweis für Ihre Deutschkenntnisse (mehr dazu unter "Unterlagen hochladen").

Vorpraktikum

Ein mehrwöchiges Vorpraktikum in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit – vorzugsweise im Gesundheitswesen – wird dringend empfohlen.

Die Onlinebewerbung findet über 2 Portale statt: 

  1. hochschulstart.de
  2. und HAWK-Studienportal

1. Registrierung bei hochschulstart.de

hochschulstart.de ist eine Onlineplattform. Sie koordiniert die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen in Deutschland.

Im Portal von hochschulstart.de geben Sie Ihre Stammdaten ein wie Name, Adresse und Geburtsdatum. Daraufhin erhalten Sie eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN). Diese brauchen Sie für die Bewerbung im HAWK-Studienportal.

Wichtig: Im Fall einer Zulassung zum Studiengang nehmen Sie diese in hochschulstart.de an!

2. Bewerbung über das HAWK-Studienportal

Nach der Registrierung bei hochschulstart.de bewerben Sie sich online im HAWK-Studienportal. Das Portal schließt um 23:59 Uhr am letzten Tag des Bewerbungszeitraums.

Merkblatt

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Merkblatt zur Onlinebewerbung.

Während der Onlinebewerbung laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im HAWK-Studienportal hoch.

Pflichtdokumente für alle Bewerber*innen

Zusätzliche Dokumente in Einzelfällen

  • Exmatrikulationsbescheinigung (wenn Sie bereits studiert haben)
  • Nachweis über die besondere Eignung (wenn vorhanden)
  • Nachweis zur Berufsausbildung (wenn vorhanden)
  • Bescheinigung über geleisteten Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst (wenn vorhanden)
  • Schriftliche Darstellung der Studienmotivation, maximal 1 Seite (für Zweitstudienbewerber*innen)
  • Kopie des Reisepasses und Aufenthaltstitels (wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben)
  • Nachweise über weitere zu berücksichtigende Kriterien

Bewerbung für höhere Fachsemester

  • Leistungsnachweise zur Einstufung

Zusätzliche Dokumente bei internationaler HZB

Übersetzung der HZB: Wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht auf Deutsch erworben wurde, laden Sie hoch:

  • eine Kopie des Originalzeugnisses
  • und eine beeidigte Übersetzung des Zeugnisses auf Englisch oder Deutsch

Nachweis Deutschkenntnisse: Wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht auf Deutsch erworben wurde, laden Sie einen der folgenden Deutschnachweise hoch:

  • TestDaF des TestDaF-Instituts Stufe 4
  • DSH Stufe 2
  • Goethe Zertifikat C2
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • DSD (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz) 2. Stufe

Wenn Sie noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben oder unsicher sind, ob Ihr Sprachniveau ausreicht, besuchen Sie die Seite Internationale Studienbewerber*innen.

Auswahlgrenzen
 

Der Studiengang Soziale Arbeit im Gesundheitswesen ist zulassungsbeschränkt. Das heißt, wenn es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt, wird nach den Auswahlgrenzen entschieden.

Eine Übersicht der Auswahlgrenzen zeigt, welche Werte in den vergangenen Bewerbungsverfahren ausgereicht haben.

Mitteilung der Ergebnisse

Bewerber*innen, die zugelassen werden, erhalten über das Portal hochschulstart.de ein Zulassungsangebot.

Besondere Eignung
 

Über eine besondere Eignung können Sie Ihre Durchschnittsnote verbessern und erhöhen damit Ihre Chance, das Auswahlverfahren zu bestehen.

Die besondere Eignung kann durch unten stehende a) Berufsausbildungen und/oder b) praktische Tätigkeiten nachgewiesen werden.

Treffen beide Kriterien a) und b) zu, werden die Boni addiert. Über die Anerkennung gleichwertiger Berufsausbildungen bzw. Praktika entscheidet in Zweifelsfällen die/der Studiendekan*in.

a) Abgeschlossene Berufsausbildung

Es werden nur solche Berufsausbildungen berücksichtigt, durch die die Hochschulzugangsberechtigung nicht erst erworben wurde.

Als Berufsausbildung mit Bezug zum Gesundheitswesen gelten insbesondere:

  • medizinische Hilfsberufe,
  • Verwaltungsberufe im Gesundheitswesen,
  • Ausbildungen des Sozial- und Gesundheitswesens,
  • Notfallsanitäter und
  • Rettungsassistent.

Außerdem wird die Qualifikation zum Rettungssanitäter mit zusätzlich mindestens 1.200 Stunden nachgewiesenem Einsatzdienst anerkannt.

Bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit Bezug zum Gesundheitswesen wird die Durchschnittsnote einmalig um 0,3 verbessert.

b) Praktische Tätigkeit

Als praktische Tätigkeiten gelten folgende Beschäftigungen und Praktika mit einer Mindestdauer von 800 Stunden:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sozial- und Gesundheitswesen,
  • ehrenamtliches oder freiwilliges Engagement in Organisationen des Gesundheitswesens, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes inklusive der Qualifikationszeiten,
  • ehrenamtliches oder freiwilliges Engagement in Diensten für Menschen mit Behinderungen,
  • eingetragene Übernahme von Pflegeverantwortung in mindestens Pflegegrad 2,
  • Praktika in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen im Gesundheitswesen,
  • Praktika im Rahmen der Fachoberschulen für Gesundheit/Soziales in einem Arbeitsumfeld des Gesundheitswesens.

In diesem Fall wird die Durchschnittsnote einmalig um 0,2 verbessert.

Mit der Immatrikulation nehmen Sie den Studienplatz an. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

1. Zulassung bei hochschulstart.de annehmen

Zugelassene Bewerber*innen erhalten über das Portal hochschulstart.de ein Zulassungsangebot. Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, machen Sie das bei hochschulstart.de.

2. Erhalt des Zulassungsbescheids

Nach der Annahme des Studienangebots bei hochschulstart.de erhalten Sie von der HAWK per Post einen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid wird auch im Studienportal der HAWK als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Im Zulassungsbescheid stehen das weitere Vorgehen und 2 Fristen für die Beantragung der Immatrikulation.

3. Immatrikulation online beantragen

Die Immatrikulation beantragen Sie zunächst online im HAWK-Studienportal - innerhalb der 1. Frist im Zulassungsbescheid.

4. Immatrikulationsunterlagen hochladen

Nach Abschluss der Online-Immatrikulation laden Sie innerhalb der 2. genannten Frist im Studienportal hoch:

  • die Immatrikulationsunterlagen (siehe Informationen im Portal)
  • die im Zulassungsbescheid angegebenen noch ausstehenden Unterlagen

Die HAWK kann Sie erst dann immatrikulieren, wenn Sie alle für die Immatrikulation benötigten Unterlagen hochgeladen haben.

Wenn Sie zu Ihrem Antrag auf Immatrikulation die benötigten Unterlagen nicht hochladen, wird Ihr Antrag auf Immatrikulation nicht berücksichtigt!

Merkblatt zur Bewerbung