PROMOS Stipendium 2025

Programm zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden

Im Rahmen von PROMOS vergibt die HAWK Stipendien für befristete Auslandsaufenthalte. Mit den verschiedenen Förderinstrumenten in diesem Programm setzt die HAWK eigene, auf ihre Internationalisierungsstrategie zugeschnittene Schwerpunkte. Die Finanzierung der Stipendien erfolgt aus Mitteln des DAAD und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Im International Office können in 2025 alle auf Abschluss immatrikulierten Studierenden – deutscher wie ausländischer Nationalität – Stipendienmittel beantragen.

Achtung!

Der Angriff auf die Ukraine hat zur Folge, dass für Aufenthalte innerhalb der Russischen Föderation und Belarus bis auf Weiteres keine PROMOS-Stipendien vergeben werden können!

PROMOS-Reportage vom DAAD

In der Reportage PROMOS bewegt (daad.de) haben Sie die Möglichkeit, die (fiktive) Studentin Lea zu begleiten, die sich auf den Weg macht, um PROMOS kennenzuernen. Dabei trifft sie interessante Menschen, die in Video- und Audioformaten, in Texten und mit Bildern erzählen, wie und warum PROMOS sie bewegt (hat).

Mehr zur PROMOS-Förderung

  • Teilstipendien für Studienaufenthalte weltweit (außerhalb des ERASMUS+-Raums)
    • Aufenthaltsdauer: 1 – 6 Monate
  • Teilstipendien für das Anfertigen einer Abschlussarbeit weltweit
    • Aufenthaltsdauer: 1 – 6 Monate
  • Teilstipendien für Praktika weltweit (außerhalb des ERASMUS+-Raums)
    • Aufenthaltsdauer: 1 – 6 Monate

1.Termin:  

  • 15.11.2024 (24:00 Uhr) für Auslandsvorhaben im Folgejahr

2. Termin (Restmittelverteilung):      

  • 31.05.2025 (24:00 Uhr) für Auslandsvorhaben bis Ende des laufenden Jahres
     

Wichtige Detail-Informationen und Hinweise zu den Förderkriterien und zur Beantragung an der HAWK enthält das PROMOS Infoblatt 2025.

Für die Beantragung wird empfohlen, einige Woche vor Fristende eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Anerkennung und Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt an der HAWK erst, nachdem in der jeweiligen Fakultät der Antrag auf Anrechnung/Anerkennung inklusive der relevanten Nachweise (aktuelles Learning Agreement, Transcript of Records, Praktikumszeugnis, Notensystem der Gasthochschule) durch die oder den Studierende/n gestellt wurde. Im International Office oder im entsprechenden Prüfungsamt erhalten Sie weiterführende Informationen, wo Sie den Antrag auf Anrechnung/Anerkennung in Ihrer Fakultät einreichen.