Nächste Mittags-Info International: ERASMUS+ Auslandspraktika in Europa

 

Sie wollen während Ihres Studiums an der HAWK sowohl Berufserfahrung als auch Auslandserfahrung sammeln? Dann ist ein Auslandspraktikum die perfekte Wahl!


Und das Beste: Auslandspraktika in den EU-Staaten, Norwegen, Liechtenstein, Island, Nord Mazedonien, Serbien der Türkei und der Schweiz sind über das ERASMUS+ Programm förderbar. Die Förderung ist unkompliziert und auch noch recht kurzfristig zu beantragen. Egal, ob das Auslandspraktikum Bestandteil Ihres Studiums an der HAWK ist, oder ob Sie ein freiwilliges Praktikum machen wollen, um zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und Erfahrungen zu sammeln, solange Sie mindestens 60 Tage im Ausland sind, ist das Praktikum über ERASMUS+ förderbar; auch Graduiertenpraktika können gefördert werden.


In dieser Mittags-Info erzählen Kommiliton*innen von ihren Erfahrungen im Auslandspraktikum und es soll darum gehen, wie Sie in die Planung des Auslandspraktikums einsteigen, wie Sie den Antrag auf Förderung stellen und was es sonst noch zu beachten gilt.


Es bleibt genug Raum für Ihre Fragen.

Wann? 27.11.2024, 14 – 15 Uhr

Wo? Zoom, den entsprechenden Link finden Sie im Stud.IP in der Veranstaltung "AAA – Informationen zu Auslandsaufenthalten" in den Ankündigungen


Gut zu wissen!
Auslandsaufenthalte an unseren europäischen Partnerhochschulen können ebenfalls über ERASMUS+ gefördert werden. Hierzu wird es am 13.11.2024 eine gesonderte Mittagsinfo geben.

 

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Unter dem Gesichtspunkt der akademischen Anerkennung gibt es drei mögliche Praktikumstypen:

  • Praktika, die Teil des Lehrplans sind (und für den Abschluss angerechnet werden)
  • Freiwillige Praktika (nicht verpflichtend für den Abschluss)
  • Graduiertenpraktika (gleich nach Studienabschluss).

Auslandspraktikum mit ERASMUS+

Vorteile eines ERASMUS+-Praktikums im Ausland

  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
  • Je Studienzyklus können bis zu 12 Monate gefördert werden.
  • Praktika können ab zwei Monaten Dauer während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Akademische Anerkennung des Praktikums (ECTS, Diploma Supplement, Europass)
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Weitere Zuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
  • Zuschüsse für Grünes Reisen

Mehr Infos zum Auslandspraktikum (SMP)