Studierende können mit ERASMUS+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Unter dem Gesichtspunkt der akademischen Anerkennung gibt es drei mögliche Praktikumstypen:
- Praktika, die Teil des Lehrplans sind (und für den Abschluss angerechnet werden)
- Freiwillige Praktika (nicht verpflichtend für den Abschluss)
- Graduiertenpraktika (gleich nach Studienabschluss).
Auslandspraktikum mit ERASMUS+
Vorteile eines ERASMUS+-Praktikums im Ausland
- Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
- Je Studienzyklus können bis zu 12 Monate gefördert werden.
- Praktika können ab zwei Monaten Dauer während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
- Akademische Anerkennung des Praktikums (ECTS, Diploma Supplement, Europass)
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Weitere Zuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
- Zuschüsse für Grünes Reisen
Mehr Infos zum Auslandspraktikum (SMP)
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Heimathochschule besitzt eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
- nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
- für Auslandspraktika ist eine Förderung ab dem 1. Fachsemester möglich
- Immatrikulation an der Heimathochschule (bei Praktika während des Studiums)
- Bei Graduiertenpraktika: Bewerbung im International Office, solange Sie noch an der HAWK immatrikuliert sind
Bewerbungskriterien sind die bisherigen Studienleistungen von Bewerber*innen, die fachliche Begründung des Auslandspraktikums und die Einbindung im Studienverlauf sowie vorhandene Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache am Praktikumsort.
Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländern“).
Ab dem 01.01.2025 gelten die folgenden - von der NA DAAD einheitlich für alle deutschen Hochschulen festgelegten - SMP-Fördersätze des PJ 2024 (pro Monat = 30 Tage):
Gruppe 1: € 750,-
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Gruppen 2 und 3: € 690,-
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Türkei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Über ERASMUS+ International können im PJ 2024 auch Praktika in der Schweiz gefördert werden. Es gelten die Fördersätze der Gruppe 1.
Geförderte im ERASMUS+ Programm erhalten Zugang zur EU Academy, auf der die neue Plattform für die Online Sprachenförderung (Online Language Support (OLS)) der Europäischen Kommission zu finden ist.
Die EU Academy kann mittels EU Login genutzt werden, so dass Geförderte im ERASMUS+ Programm dort die Angebote zur Einstufung und Online Sprachkurse in allen Programmsprachen nutzen können. Die Plattform wird kontinuierlich erweitert.
Am Sprachenzentrum der HAWK und ihren Kooperationspartnern (wie den VHS) besteht ergänzend ein Fremdsprachenangebot zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt.
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im ERASMUS+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die die Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts erhalten.
Ein wesentlicher Bestandteil des neuen ERASMUS+ Programms ist der Punkt soziale Teilhabe. So sollen mit ERASMUS+ Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt gefördert werden. Ein zentrales Instrument ist die Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.
An der HAWK können Studierende mit Kind, behinderte oder chronisch kranke Studierende, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen die Zusatzförderung beantragen.
Die Zusatzförderung beträgt 250 €/Auslandsmonat.
Flyer zur Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen
Ehrenwörtliche Erklärung (SMP) für Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen
Realkostenanträge
Chronisch kranke oder behinderte Studierende, ebenso wie Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen, haben darüber hinaus die Möglichkeit für Kosten im Ausland, die durch dieses Top-up nicht abgedeckt werden können (z.B. Hilfsmittel, Assistenzperson, Kinderbetreuungskosten, …) einen sog. Realkostenantrag zu stellen. Über einen Realkostenantrag können zusätzliche Kosten bis zu einer Höhe von 15.000 €/ Semester erstattet werden. Die Antragstellung erfolgt über das International Office und benötigt einen Vorlauf von 6-12 Monaten.
Weitere Informationen zum Thema Auslandsaufenthalt mit Kindern finden Sie unter www.auslandsstudium-mit-kind.de.
Im Projekt 2024 können bei Bedarf zusätzliche Reisetage gefördert werden. Das International Office der HAWK geht davon aus, dass sich der Bedarf an zusätzlichen geförderten Reisetagen an der zurückzulegenden Entfernung zwischen entsendender Institution (HAWK) und aufnehmender Institution (Gasthochschule/ Praktikumseinrichtung) orientiert. Die Entfernungsbänder wurden von der EU festgelegt und werden in der EU-Datenbank „Beneficiary Module“ verbindlich und einheitlich eingetragen.
Studierende, die für ein Auslandspraktikum mit ERASMUS+ gefördert werden und für den Hauptteil der Reise (mehr als 50% der Mobilität) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, können eine zusätzliche Förderung für Grünes Reisen in Form von weiteren finanzierten Reisetagen beantragen. Unter emissionsarmen Verkehrsmitteln werden insbesondere Bus, Bahn, Fahrgemeinschaften und Fahrrad verstanden. Reisen mit dem Schiff, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.). Flugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden.
Entfernung |
Umweltfreundliches Reisen | Nicht umweltfreundliches Reisen – mögliche Reisetage (Hin- und Rückreise) |
BAND_1: Zwischen 10 und 99 km: | 0 | 0 |
BAND_2: Zwischen 100 und 499 km: | 2 | 0 |
BAND_3: Zwischen 500 und 1999 km: | 4 | 0 |
BAND_4: Zwischen 2000 und 2999 km: | 4 | 2 |
BAND_5: Zwischen 3000 und 3999 km: | 6 | 2 |
BAND_6: Zwischen 4000 und 7999 km: | 6 | 2 |
BAND_7: 8000 km und mehr: | 6 | 2 |
Förderart | Ländergruppe 1 | Ländergruppen 2 und 3 |
Für Studierende, die die ERASMUS+ Grundförderung erhalten | 20,00 | 18,00 |
Für Studierende, die die ERASMUS+ Grundförderung und Zusatzförderung „geringere“ Chancen erhalten | 28,34 | 26,34 |
Ehrenwörtliche Erklärung für die Förderung der "Reisetage"
ERASMUS-Studierende haben nun auch die Möglichkeit, einen Interrail-Pass zu erstehen, der es ermöglicht, sowohl die Hin- und Rückreise ins Gastland als auch Zugreisen während des Auslandsaufenthalts wahrzunehmen. Weitere Informationen gibt es auf der Seite Interrail Pass for ERASMUS+.
Studierende können sich auf dem Green Erasmus Portal weiter über das Thema Nachhaltigkeit im ERASMUS+ Programm informieren.
Alle Geförderten, die an einer ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Online-Bericht (EU Survey) über das Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit weiteren Nachweisen (Traineeship Certificate = "After the Mobility" des Learning Agreements for Traineeship, Erfahrungsbericht) im International Office der HAWK einzureichen.
Die Anerkennung und Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt an der HAWK erst, nachdem im Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät der Antrag auf Anrechnung/Anerkennung inklusive der relevanten Nachweise (wie z.B. Learning Agreement, Transcript of Records, Praktikumszeugnis, Notensystem der Gasthochschule) durch die oder den Studierende/n gestellt wurde.
Die Bewerbung für eine ERASMUS+ Förderung für ein Auslandspraktikum erfolgt online über MoveON.
Bewerbungsfrist:
Bewerbungen müssen bis spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn eingereicht werden, eine frühzeitige Bewerbung wird empfohlen.
- Checkliste für die Beantragung von Erasmus+ SMP
- Learning Agreement for Traineeship
- Zeichnungsbefugte Personen für das Learning Agreement
- Versicherungserklärung SMP
- Ehrenwörtliche Erklärung Zusatzförderung "geringere Chancen"
- Infoblatt zur Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen
- Ehrenwörtliche Erklärung "Zusätzliche geförderte Reisetage"
- Anerkennung von Erasmus+ Auslandspraktika
- Antrag auf Anerkennung/Anrechnung
- Erasmus+ Student Charta
- Erasmus+ Fördersätze SMS und SMP (PJ 2024)