Ziele - Leitaktionen - Umfang

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für Lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.

Erasmus+ 2021-27 ist mit einem Budget in Höhe von 26 Mrd. Euro ausgestattet. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen.

Das Programm enthält drei Leitaktionen:

  • Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen (63% des Budgets)
  • Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren  (28% des Budgets)
  • Leitaktion 3 - Unterstützung politischer Reformen (4% des Budgets)

Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt.

 

Studierenden können im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten.


Praktika im Ausland sind auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Masterstudium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen.

Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Masterstudium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt.

Internationalisierung an Hochschulen

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätenaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

 Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

ECHE / EPS / Erasmus Code / PIC

Jede Hochschuleinrichtung, die an ERASMUS+, dem EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, teilnehmen möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Für die HAWK erfolgte die entsprechende zentrale Antragstellung in 2020 (für E+ 2021-27) durch das Akademische Auslandsamt. Der Antrag erforderte u.a. die Darlegung der künftigen internationalen Ausrichtung der Hochschule im Rahmen eines European Policy Statements (EPS).

Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission in 2020 für den Zeitraum 2021-27 vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

Mobilitätsmittel

Mobilitätsmittel zur Durchführung der o.g. Maßnahmen, basierend auf den  Interinstitutionellen Vereinbarungen mit den Partnerhochschulen, werden vom Akademischen Auslandsamt jährlich beim DAAD als Nationaler Agentur beantragt und zentral für die Hochschule verwaltet.

Haftungsklausel

„ERASMUS+ wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“