Studierende können mit ERASMUS+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Im Ausland studieren mit ERASMUS+

Vorteile eines ERASMUS-Studiums im Ausland

  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Zusatzförderung für Grünes Reisen
  • Weitere Zuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen

Mehr Infos zum Auslandsstudium (SMS)

  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden
  • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge
  • Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden
  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige ERASMUS+ Universitätscharta (ECHE)

Ausführliche, aktuelle Infos zu den ERASMUS+ Partnerhochschulen der HAWK finden sich unter Partnerhochschulen.

Die Förderung eines ERASMUS+ Studienaufenthaltes ist ab dem 3. Fachsemester möglich. Bewerbungskriterien sind die bisherigen Studienleistungen von Bewerber*innen, die fachliche Begründung des Auslandsstudiums (Motivation) und ggf. vorhandene Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache des ausländischen Studienfachs.

Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländern“).

Ab dem SoSe 2025 gelten die folgenden - von der NA DAAD einheitlich für alle deutschen Hochschulen festgelegten - SMS-Fördersätze des PJ 2024 (pro Monat = 30 Tage):

 

Gruppe 1:   € 600,-
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden


Gruppen 2 und 3:   €  540,-
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Türkei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern  

 

Über ERASMUS+ International können im PJ 2024 auch Studienaufenthalte an Partnerhochschulen im Vereinigten Königreich gefördert werden. Es gelten die Fördersätze der Gruppe 1.

Geförderte im ERASMUS+ Programm erhalten Zugang zur EU Academy, auf der die neue Plattform für die Online Sprachenförderung (Online Language Support (OLS)) der Europäischen Kommission zu finden ist.

Die EU Academy kann mittels EU Login genutzt werden, so dass Geförderte im ERASMUS+ Programm dort die Angebote zur Einstufung und Online Sprachkurse in allen Programmsprachen nutzen können. Die Plattform wird kontinuierlich erweitert.

Am Sprachenzentrum der HAWK und ihren Kooperationspartnern (wie den VHS) besteht ergänzend ein Fremdsprachenangebot zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt.

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im ERASMUS+ Programm sind in der „ERASMUS+ Studentencharta“  geregelt, die jede/r Studierende vor Beginn des Auslandsaufenthalts erhält.

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen ERASMUS+ Programms ist der Punkt soziale Teilhabe. So sollen mit ERASMUS+ Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt gefördert werden. Ein zentrales Instrument ist die Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

An der HAWK können Studierende mit Kind, behinderte oder chronisch kranke Studierende, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen die Zusatzförderung beantragen.

Die Zusatzförderung beträgt 250 €/Auslandsmonat.

Infoblatt zur Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen

Ehrenwörtliche Erklärung (SMS) für Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen

 

Realkostenanträge

Chronisch kranke oder behinderte Studierende, ebenso wie Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen, haben darüber hinaus die Möglichkeit für Kosten im Ausland, die durch dieses Top-up nicht abgedeckt werden können (z.B. Hilfsmittel, Assistenzperson, Kinderbetreuungskosten, …) einen sog. Realkostenantrag zu stellen.  Über einen Realkostenantrag können zusätzliche Kosten bis zu einer Höhe von 15.000 €/ Semester erstattet werden. Die Antragstellung erfolgt über das International Office und benötigt einen Vorlauf von 6-12 Monaten.

Weitere Informationen zum Thema Auslandsaufenthalt mit Kind finden Sie unter www.auslandsstudium-mit-kind.de.

Im Projekt 2024 können bei Bedarf zusätzliche Reisetage gefördert werden. Das International Office der HAWK geht davon aus, dass sich der Bedarf an zusätzlichen geförderten Reisetagen an der zurückzulegenden Entfernung zwischen entsendender Institution (HAWK) und aufnehmender Institution (Gasthochschule/ Praktikumseinrichtung) orientiert. Die Entfernungsbänder wurden von der EU festgelegt und werden in der EU-Datenbank „Beneficiary Module“ verbindlich und einheitlich eingetragen.

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ERASMUS+ gefördert werden und für den Hauptteil der Reise (mindestens 50% der Mobilität) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, können eine zusätzliche Förderung für Grünes Reisen in Form von weiteren finanzierten Reisetagen beantragen. Unter emissionsarmen Verkehrsmitteln werden insbesondere Bus, Bahn, Fahrgemeinschaften und Fahrrad verstanden. Reisen mit dem Schiff, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.). Flugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden.

 

Übersicht über die maximale Anzahl der förderbaren Reisetage:

EntfernungUmweltfreundliches Reisen
– mögliche Reisetage
(über 50% der Hin- und Rückreise zusammengenommen)
Nicht umweltfreundliches Reisen
– mögliche Reisetage
(Hin- und Rückreise)
BAND_1: Zwischen 10 und 99 km:00
BAND_2: Zwischen 100 und 499 km:20
BAND_3: Zwischen 500 und 1999 km:40
BAND_4: Zwischen 2000 und 2999 km:42
BAND_5: Zwischen 3000 und 3999 km:62
BAND_6: Zwischen 4000 und 7999 km:62
BAND_7: 8000 km und mehr:62

 

Höhe des Fördersatzes für Reisetage nach Förderart und Ländergruppen:

FörderartLändergruppe 1Ländergruppen 2 und 3
Für Studierende, die die ERASMUS+ Grundförderung erhalten20,0018,00
Für Studierende, die die ERASMUS+ Grundförderung und Zusatzförderung „geringere“ Chancen erhalten28,3426,34

 

Ehrenwörtliche Erklärung für die Förderung der "Reisetage"

 

ERASMUS-Studierende haben nun auch die Möglichkeit, einen Interrail-Pass zu erstehen, der es ermöglicht, sowohl die Hin- und Rückreise ins Gastland als auch Zugreisen während des Auslandsaufenthalts wahrzunehmen. Weitere Informationen gibt es auf der Seite Interrail Pass for Erasmus+.

 

Alle Geförderten, die an einer ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Online-Bericht (EU survey) über das Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit weiteren Nachweisen (Confirmation of stay, Transcript of Records, Erfahrungsbericht) im International Office der HAWK einzureichen.

 

Im Learning Agreement (Studienvertrag) wird vor dem Auslandsaufenthalt die Kurswahl und die Anerkennung der Studienleistungen an der HAWK festgelegt. Der Abschluss des Learning Agreements erfolgt digital über das MoveON Portal, für das die Studierenden nach erfolgter Nominierung einen Zugang erhalten.

Die finale Anerkennung und Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt an der HAWK erst, nachdem bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Fakultät der Antrag auf Anrechnung/Anerkennung inklusive der relevanten Nachweise (wie z.B. Learning Agreement, Transcript of Records, Praktikumszeugnis, Notensystem der Gasthochschule) durch die Studierenden gestellt wurde.

Hier finden Sie die Listen mit den Ansprechpersonen für ERASMUS+ an Ihrer Fakultät sowie mit den zeichnungsbefugten Outgoing-Koordinierungspersonen für die Learning Agreements.

Die Bewerbung um einen ERASMUS+ Austauschplatz erfolgt bei den jeweiligen Kooperationsbetreuer*innen der Fakultäten, die die Auswahlentscheidungen treffen. Die Bewerbungsfristen sind wie folgt:

  • 15. Januar für das folgende Wintersemester
  • 15. Juli für das folgende Sommersemester

Die anschließende Nominierung beim International Office durch die Kooperationsbetreuer*innen erfolgt bis zum 31. Januar (Wintersemester) und 31. Juli (Sommersemester). Im Anschluss erhalten nominierte Studierende für die Registrierung vom International Office einen Link zum Online-Bewerbungsportal MoveON. Die Registrierung und Dateneingabe in MoveON muss bis zum 15. Februar (Wintersemester) und 15. August (Sommersemester) abgeschlossen sein.

Aktuelle Informationen zu den ERASMUS+ Kooperationspartnern der HAWK und den je Partnerhochschule verfügbaren Austauschplätzen für Outgoings finden SIe unter Partnerhochschulen.