Anträge zum Urlaubssemester, zur Rückmeldung oder Exmatrikulation sind beim Immatrikulationsamt fristgerecht einzureichen.
Anträge zum Urlaubssemester, zur Rückmeldung oder Exmatrikulation sind beim Immatrikulationsamt fristgerecht einzureichen.
Studierende sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig.
Sie haben das Bestehen einer Krankenversicherung bei Immatrikulation und für die Rückmeldung nur im Falle eines Wechsels der Krankenkasse durch eine elektronische Versicherungsbestätigung ihrer Krankenkasse nachzuweisen.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester an der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen fortsetzen wollen, haben sich innerhalb der festgesetzten Fristen rückzumelden.
Die Rückmeldung hat zu erfolgen:
Für die Rückmeldung erhalten die Studierenden kurz vor Beginn der Rückmeldefrist eine E-Mail an ihre HAWK-E-Mail-Adresse mit Informationen zur Rückmeldefrist und zur Höhe des für das folgende Semester zu entrichtenden Semesterbeitrags.
Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der fällige Semesterbeitrag (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Semesterticket für den jeweiligen Standort sowie die evtl. fällige Langzeitstudiengebühr gem. § 13 NHG) in voller Höhe auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist und die erforderliche Krankenversicherung nachgewiesen ist.
Ohne den vollständigen Eingang des Semesterbeitrags sowie bei fehlendem Krankenversicherungsnachweis kann eine Rückmeldung zum folgenden Semester nicht erfolgen.
Als fehlender Krankenversicherungsnachweis gilt auch der Fall, dass ein von der Krankenkasse an die Hochschule gemeldeter Zahlungsverzug eines*einer Studierenden bei der Krankenkasse durch die*den Studierende*n nicht behoben wurde.
Nach erfolgter Rückmeldung ist der Studierendenausweis (Chipkarte) zwecks Verlängerung der Gültigkeit an einem der Selbstbedienungsterminals neu zu validieren.
Die Selbstbedienungsterminals zur Validierung finden Sie an folgenden Standorten:
Hildesheim:
Holzminden:
Göttingen:
Bitte beachten: Nach Erreichen des Studienzieles (Bestehen der Abschlussprüfung) kann eine Rückmeldung nicht mehr erfolgen.
Von Ihnen benötigte aktuelle Studienbescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigungen und Studienverlaufsbescheinigungen) können Sie selbst im HISinOne-Portal (Studienservice) abrufen und herunterladen.
Im HISinOne-Portal zur Verfügung stehende Bescheinigungen werden nicht mehr vom Immatrikulationsamt versandt.
Studierende können aus wichtigen oder persönlichen Gründen ein Urlaubssemester einlegen.
Der Semesterstand wird während des Urlaubssemesters "eingefroren".
Für die Beantragung des Urlaubssemesters gelten die Rückmeldefristen (siehe oben unter "Rückmeldung").
Der Antrag auf Beurlaubung kann im Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts heruntergeladen werden und ist bis Ende der Rückmeldefrist für das betreffende Semester beim Immatrikulationsamt einzureichen.
Beantragung und Datum der Exmatrikulation
Zur Sicherstellung eines ununterbrochenen Versicherungsverlaufs empfiehlt sich bei einem Wechsel an eine andere Hochschule die Exmatrikulation zum Ende des Semesters.
Der Antrag auf Exmatrikulation kann im Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden.
Den ausgefüllten Antrag können Sie dann per E-Mail übermitteln oder ausdrucken und per Post an das Immatrikulationsamt schicken. In Ausnahmefällen können Sie den Exmatrikulationsantrag auch formlos stellen.
Exmatrikulation von Amts wegen
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt "Rückmeldung".
Eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt auch nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung.