Anträge zum Urlaubssemester, zur Rückmeldung oder Exmatrikulation sind bei der Abteilung Studentische Angelegenheiten (Immatrikulationsamt) fristgerecht einzureichen.
Anträge zum Urlaubssemester, zur Rückmeldung oder Exmatrikulation sind bei der Abteilung Studentische Angelegenheiten (Immatrikulationsamt) fristgerecht einzureichen.
Die oder der Studierende ist krankenversicherungspflichtig.
Sie bzw. er hat das Bestehen einer Krankenversicherung bei Immatrikulation und für die Rückmeldung nur im Falle eines Wechsels der Krankenkasse durch eine elektronische Versicherungsbestätigung der Krankenkasse nachzuweisen.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester an der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen fortsetzen wollen, haben sich innerhalb der festgesetzten Fristen rückzumelden.
Die Rückmeldung hat zu erfolgen:
Für die Rückmeldung erhalten Sie kurz vor Beginn der Rückmeldefrist an Ihre HAWK-E-Mail-Adresse eine Infomail mit Angabe des für das folgende Semester zu entrichtenden Semesterbeitrags.
Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der fällige Semesterbeitrag (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Semesterticket für den jeweiligen Standort sowie die evtl. fällige Langzeitstudiengebühr gem. § 13 NHG) vollständig auf dem Konto der Hochschule eingegangen und die erforderliche Krankenversicherung nachgewiesen ist.
Ohne den vollständigen Eingang dieses Betrages und bei fehlendem Krankenversicherungsnachweis gilt die Rückmeldung als nicht erfolgt.
Nach erfolgter Rückmeldung ist der Studierendenausweis (Chipkarte) zwecks Verlängerung der Gültigkeit an einem der Selbstbedienungsterminals neu zu validieren.
Die Selbstbedienungsterminals zur Validierung finden Sie an folgenden Standorten:
Hildesheim:
Holzminden:
Göttingen:
Bitte beachten: Nach Erreichen des Studienzieles (Bestehen der Abschlussprüfung) kann eine Rückmeldung nicht mehr erfolgen.
Von Ihnen benötigte aktuelle Studienbescheinigungen können Sie selbst im HISinOne-Portal (Studienservice) erstellen und abrufen. Bitte beachten Sie hierbei, dass nur für die letzten vier Semester Immatrikulationbescheinigungen abrufbar sind.
Für Bescheinigungen für zurückliegende Semester nehmen Sie bitte mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt Kontakt auf.
Im HISinOne-Portal zur Verfügung stehende Bescheinigungen werden nicht mehr vom Immatrikulationsamt versandt.
Studierende können aus wichtigen oder persönlichen Gründen ein Urlaubssemester einlegen.
Der Semesterstand wird während des Urlaubssemesters "eingefroren".
Für die Beantragung des Urlaubssemesters gelten die Rückmeldefristen (siehe oben unter "Rückmeldung").
Der Antrag auf Beurlaubung kann im Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts heruntergeladen werden und ist bis Ende der Rückmeldefrist für das betreffende Semester beim Immatrikulationsamt einzureichen.
Beantragung und Datum der Exmatrikulation
Zur Sicherstellung eines ununterbrochenen Versicherungsverlaufs empfiehlt sich bei einem Wechsel an eine andere Hochschule die Exmatrikulation zum Ende des Semesters.
Der Antrag auf Exmatrikulation kann im Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden.
Den ausgefüllten Antrag können Sie dann per Mail übermitteln oder ausdrucken und per Post an das Immatrikulationsamt schicken. In Ausnahmefällen können Sie den Exmatrikulationsantrag auch formlos stellen.
Exmatrikulation von Amts wegen
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt "Rückmeldung".
Eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt auch nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung.