Über Auswahlgrenzen entscheiden Hochschulen, welche Bewerber*innen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen zugelassen werden. Die Auswahlgrenzen dienen als messbare Mindestanforderungen an Bewerber*innen.
Die Auswahlgrenzen werden von der jeweiligen Hochschule selbst festgelegt. Sie richten sich nach der Anzahl verfügbarer Studienplätze und nach der Anzahl und Qualität der Bewerber*innen.
Mögliche Kriterien für Auswahlgrenzen eines Studiengangs