Beratung und Information
Der Familienservice im Gleichstellungsbüro der HAWK bietet eine persönliche und individuelle Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familienverantwortung. Hier können Sie sich über die familienfreundlichen Angebote der HAWK informieren. Bei Bedarf kann an externe Fachberatungen vermittelt werden.
Die Beratungen können online im Videochat (Zoom) oder telefonisch stattfinden. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die Referentinnen für den Familienservice.
Sie finden auf dieser Seite Informationen zu den familienfreundlichen Angeboten der HAWK, zu Regelungen für Studierende mit Familienverantwortung sowie allgemeine Informationen zur Familienverantwortung, z.B. zum Elterngeld.
Angebote, Services und Regelungen
Für Studierende und für Promovierende in der Abschlussphase bietet der Familienservice der HAWK das Stipendium "Mit Verantwortung zum Abschluss" an.
Pro Semester werden für Studierende zwei Stipendien in Höhe von je 1000 Euro (einmalige Zahlung) und für Promovierende ein Stipendium in Höhe von 1000 Euro (einmalige Zahlung) zur Verfügung gestellt. Die Stipendiat*innen sollen damit in der Phase der Abschlussarbeit entlastet und dabei unterstützt werden, ihr Studium erfolgreich abschließen zu können.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Für das Stipendium „Mit Verantwortung zum Abschluss“ können sich Studierende in der Abschlussphase aus allen Studiengängen der HAWK sowie Promovierende in der Abschlussphase (Mitbetreuung der Promotion durch eine*n Lehrende*n der HAWK) bewerben, die Familienverantwortung haben. Familienverantwortung heißt die Erziehungsverantwortung für ein Kind oder mehrere Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, eine bestehende Schwangerschaft und / oder die Pflegeverantwortung für eine pflegebedürftige Person (mindestens Pflegegrad 2).
Zur Bewerbung müssen Interessierte die vollständig ausgefüllten Formulare beim Familienservice per E-Mail einreichen. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungstexten und die jeweils für Studierende und Promovierende gültigen "Grundlagen zur Vergabe". Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Die Bewerbungsfrist im Wintersemester 2024/2025 ist abgelaufen.
An dieser Stelle finden Sie ab Mitte März 2025 Informationen zur Ausschreibungsrunde im Sommersemester 2025.
Sie planen ein Auslandssemester oder -praktikum mit Kind?
Erasmus+: Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen
Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Erasmus+ Programms ist der Punkt soziale Teilhabe. So sollen mit Erasmus+ Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt gefördert werden. Ein zentrales Instrument ist die Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.
An der HAWK können Studierende mit Kind, behinderte oder chronisch kranke Studierende, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen die Zusatzförderung beantragen.
Die Zusatzförderung beträgt 250 €/Auslandsmonat.
- Flyer Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen
Weitere Infos vom International Office zum Auslandspraktikum.
Weitere Infos vom International Office zum Auslandsstudium.
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Spannende Erfahrungsberichte und hilfreiche Informationen zur Organisation, Finanzierung und Durchführung eines Auslandsstudiums mit Kind finden Sie im Informationsportal Auslandsstudium mit Kind.
Studierende und Beschäftigte der HAWK erhalten als „frisch gebackene“ Eltern für ihre Kinder ein „Baby-Begrüßungspaket“ des Familienservice. Schicken Sie dazu diese Karte unter Angabe Ihrer Adresse zurück an den Familienservice und wir lassen Ihnen das Baby-Begrüßungspaket zukommen.
An der HAWK werden verschiedene Lehrangebote in der Form von eLearning / Blended Learning möglich gemacht. In den Lehrveranstaltungen wird eLearning je nach Studiengang unterschiedlich eingesetzt. Mit der Nutzung webbasierter Lehrformen wird den Studierenden und Lehrenden eine größere Flexibilität ermöglicht, auch in Bezug auf die Vereinbarkeit mit Familienverantwortung.
An der HAWK finden Sie in jedem Gebäude eine Wickelmöglichkeit für Ihr Kind. An allen Standorten findet sich außerdem ein Familienraum. Die Familienräume sind ebenfalls mit einer Wickelmöglichkeit, einem Kinderbett und Spielsachen für verschiedene Altersklasse sowie mit PC Arbeitsplätzen ausgestattet. In der Übersicht zu Familienräumen und Wickelmöglichkeiten finden Sie die Raumnummern und ggf. Informationen zur Freischaltung für die Raumnutzung.
Familienräume:
- Hildesheim: Hohnsen 1/ HIB_208a
- Hildesheim: Brühl 20 / HIG_E32
- Holzminden: Haarmannplatz 3/ HOA_S23
- Göttingen: Büsgenweg 1a/ GÖK_S55
- Göttingen: Annastraße 25/ GÖP_E02
Die Wickelmöglichkeiten sind zahlreich. Bitte entnehmen Sie diese der Übersicht zu Familienräumen und Wickelmöglichkeiten.
Bitte beachten Sie die Nutzungsregeln, damit sich jede*r im Familienraum wohlfühlen kann.
Informationen zu hochschulinternen (Flexible Kinderbetreuung) und externen Betreuungsangeboten finden Sie hier.
Mit dem Piepmampf-Pass des Studierendenwerks OstNiedersachsen erhalten Kinder (bis 10 Jahre) von Beschäftigten und Studierenden der HAWK in den Mensen in Hildesheim und Holzminden für 1 Euro eine „Piepmampf-Portion“. Dafür müssen die Kinder von den Eltern begleitet werden und ein Elternteil ebenfalls ein Essen kaufen. Außerdem ist die Vorlage des Piepmampf-Passes notwendig (erhältlich in der Mensa Hohnsen).
In den Mensen des Studierendenwerks Göttingen können Kinder (bis 14 Jahre) von Studierenden der HAWK mit der MensaKidsCard umsonst essen.
In allen Mensen an den HAWK Standorten finden sich Kinderstühle.
Das Merkblatt zum Mutterschutz für Studierende informiert über die Abläufe an der HAWK.
Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für schwangere und stillende Studierende, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt, d.h. bei Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Exkursionen und Praktika (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG). Durch das Gesetz sollen schwangere bzw. stillende Personen und das (ungeborene) Kind vor Gefährdungen und Gesundheitsschädigungen geschützt werden. Damit der Mutterschutz gilt, muss die Schwangerschaft bzw. Stillzeit der Hochschule gemeldet werden (§ 15 Abs. 1 MuSchG).
Auf die Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes können sich Studierende nur berufen, wenn die Schwangerschaft gegenüber der Hochschule (Immatrikulationsamt) mitgeteilt wird. Verschweigt der*die Studierende die Schwangerschaft, greifen die Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes nicht. In eigenen Interesse ist daher eine Mitteilung so früh wie möglich zu empfehlen. Mit dem Formular "Mutterschutz im Studium" kann die Schwangerschaft, Geburt und/oder Stillzeit offiziell gemeldet werden. Das Formular muss dazu an das Immatrikulationsamt gesendet werden.
Studierende dürfen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen nicht an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika teilnehmen, es sei denn sie erklären sich ausdrücklich (d.h. schriftlich) dazu bereit. Die gesetzlichen Mutterschutzfristen betragen sechs Wochen vor der Geburt sowie in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten sowie bei Geburten von Kindern mit einer ärztlich festgestellten Behinderung zwölf Wochen.
Studierende dürfen während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht an Sonn- und Feiertagen (§ 5 Abs. 2 MuSchG) sowie nach 20 Uhr (bis spätestens 22 Uhr) an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen (§ 6 Abs. 2 MuSchG), außer sie verlangen dies ausdrücklich (d.h. schriftlich).
Die Bereitschaftserklärungen zur Teilnahme unter diesen Bedingungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (§ 3 MuSchG).
Eine weitere Neuerung ist die notwendige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen (§ 10 MuSchG) sowie damit einhergehende Ersatzmaßnahmen (Nachteilsausgleiche) bei vorhandenen Gefährdungen (§ 9 MuSchG Abs. 1).
NEU: Gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten
Voraussichtlich ab 1. Juni 2025 wird die Möglichkeit bestehen, dass gestaffelte Schutzfristen (je nach Dauer der Schwangerschaft) bei Fehlgeburten in Anspruch genommen werden können. Mehr Informationen hier.
Weitere Informationen:
Im Rahmen vom Nachteilsausgleich können Studierende mit Familienverantwortung (Schwangerschaft, Erziehungsverantwortung und Pflegeverantwortung) Anträge stellen, um Prüfungen unter angepassten Prüfungsbedingungen abzulegen. Die Art des Nachteilsausgleich ist gemeinsam mit einer Begründung im Antrag darzulegen. Es sind dem Antrag geeignete Nachweise beizufügen. Die Prüfungskommission der Fakultät entscheidet über die Anträge.
In einigen Prüfungsordnungen ist auch geregelt, dass bei Schwangerschaft bzw. einer in den Prüfungszeitraum fallenden Geburt von einer Prüfung zurückgetreten werden kann, ohne dass dies als Versuch gewertet wird.
Bitte prüfen Sie in der für Ihren Studiengang gültige Prüfungsordnung, inwiefern diese Regelungen greifen.
Weitere Informationen:
Ein Studium mit Pflegeverantwortung zu vereinbaren, kann sehr herausfordernd sein. An der HAWK macht der weite Familienbegriff deutlich: Familie umfasst nicht nur die Erziehungsverantwortung für Kinder, sondern genauso das Thema Pflegeverantwortung. Aus diesem Grund gelten alle unterstützenden familienfreundlichen Maßnahmen für Studierende bei Erziehungs- und Pflegeverantwortung.
Weitere Informationen allgemein zum Thema Pflegeverantwortung gibt es auf der Seite Pflege von Angehörigen.
Alle immatrikulierten Studierenden, also auch Studierende mit Familienverantwortung, müssen bei der Einschreibung und bei der Rückmeldung pro Semester den Semesterbeitrag entrichten.
Langzeitstudiengebühren fallen bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit des Studiengangs zuzüglich sechs weiterer Semester an. Studierende mit Familienverantwortung sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren entbunden.
Die Langzeitstudiengebühr wird auf Antrag u.a. nicht erhoben für ein Semester, in dem die oder der Studierende
- beurlaubt ist
- ein Kind (im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG) tatsächlich betreut, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Kind lebt im selben Haushalt; betreuen zwei Studierende im selben Haushalt, werden beide befreit; Vorlage: Geburtsurkunde und jedes Semester eine aktuelle Haushaltsbescheinigung!)
- eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen pflegt (Vorlage: Gutachten des Medizinischen Dienstes; Verwandtschaft bis zweiten Grades)
Weitere Informationen:
Standort Hildesheim:
Das Sportprogramm des Hochschulsports der Universität Hildesheim steht den Anghörigen der HAWK offen.
Standort Göttingen:
Beim Hochschulsport Göttingen können Angehörige der HAWK mit ihrem Status als Studierende oder Bedienstete teilnehmen.
- Kinderprogramm "my.kids": Familienfit (Sport für die ganze Familie), Kindergeburtstage, Kinderschwimmen, Familienreisen, Kinderferienprogramm und mehr.
- Kurse für Studierende beim "Healthy.campus": Konstruktiver Umgang mit Stress und Belastungen um nachhaltig gesund zu werden oder zu bleiben
- weitere Angebote: Roxx Kletterzentrum, FIZ Fitnessstudio, Onlinesport, Sportprogramm
Alle Standorte:
Die HAWK bietet ein Kursprogramm als Zusatzangebot für Studierende an. Es gibt u.a. Kurse für konzentriertes Arbeiten, Stressreduktion und Zeitmanagement.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über Stud.IP. Die Übersicht der Kurse ist auf der Homepage und im Stud.IP-Vorlesungsverzeichnis unter dem Stichwort "Zusatzangebote" zu finden.
An allen Fakultäten der HAWK gibt es die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Die Beantragung eines Teilzeitstudiums an der HAWK muss für zwei aufeinander folgende Semester bzw. ein Teilzeit-Studienjahr erfolgen. Gemeinsam mit dem/der jeweiligen Fakultätsbeauftragten für das Teilzeitstudium ist für diesen Zeitraum ein verbindlicher Teilzeit-Studienverlauf im Umfang von max. 50 % eines Vollzeitstudiums zu planen und im Rahmen eines so genannten „Teilzeitstudium-Learning Agreements“ festzuschreiben.
Die Semesterbeiträge bleiben vom Teilzeitstudium unberührt und sind daher in voller Höhe zu zahlen.
Da Studierende in regulären Teilzeitstudiengängen vom BAföG ausgeschlossen sind, können sie Bürgergeld beziehen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen:
Züge
In den Zügen der DB gilt die Regelung, dass Kinder (in unbegrenzter Anzahl) bis zum Erreichen des 6. Lebensjahres generell kostenfrei befördert werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder in Begleitung einer Person mit gültigem Fahrschein sind.
Bus
Im Rahmen des Semestertickets können studierende Eltern bis zu drei Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr im städtischen und regionalen Busverkehr in Hildesheim mitnehmen.
Auto (Parkplätze)
- Standort Hildesheim:
Auf den Parkplätzen Campus Hohnsen und Campus Weinberg können auf Antrag kartenbetriebene Parkplätze genutzt werden. Bei freien Kapazitäten und bei einer Zahlung von 10 Euro kann der Hochschulausweis für zwei Jahre freigeschaltet werden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Denis Leipski vom Gebäudemanagement.
- Standort Holzminden:
Die Nutzung der Parkflächen auf dem Parkplatz Billerbeck ist entgeltpflichtig. Das Entgelt zur Nutzung beträgt für den Zeitraum von zwei Jahren 10 Euro sowie 20 Euro Pfand für den Parkausweis. Die Gültigkeit des Parkausweises beträgt zwei Jahre. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Denis Leipski das Gebäudemanagement.
Eine Beurlaubung ist nur für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Die HAWK gewährt in der Regel bis zu vier Urlaubssemester. Für eine Beurlaubung von mehr als vier Semestern müssen wichtige Gründe nachgewiesen werden, z.B. Schwangerschaft oder Mutterschutz. Die Anzahl maximal möglicher Urlaubssemester ist auf acht begrenzt.
Eine Beurlaubung auf schriftlichen Antrag kann innerhalb der Rückmeldefrist, bei Vorlage eines ärztlichen Attestes auch noch bis einen Monat nach Semesterbeginn (bis zum 30. April für das jeweilige Sommersemester oder bis zum 31. Oktober für das jeweilige Wintersemester), vorgenommen werden
Studierende dürfen während eines Urlaubssemesters keine Leistungsnachweise/Prüfungsleistungen erbringen.
Beurlaubte Studierende am Standort Göttingen (Studierendenwerk Göttingen) sind von der Zahlung der gesamten Semesterbeiträge/gebühren befreit. Beurlaubte Studierende an den Standorten Hildesheim und Holzminden (Studierendenwerk OstNds) müssen ab dem WS 2020/21 den jeweils gültigen Studierendenwerksbeitrag zahlen (siehe Merkblatt zum Semesterbeitrag) und können ggf. während des Urlaubssemesters die Erstattung beim Studierendenwerk beantragen, sofern sie/er nachweislich nicht an einem der Standortedes Studierendenwerks OstNds wohnhaft ist (www.stwon.de/hildesheim).
Es besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf die Zahlung von BAföG. Studierende können jedoch für diesen Zeitraum ggf. existenzsicherende Leistungen nach SGB II beantragen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen:
- Urlaubssemester (Immatrikulationsamt)
- Erstattung Studierendenwerksbeitrag beim Studierendenwerk OstNiedersachsen
- Bezug von existenzsicherenden Leistungen nach SGB II (Deutsches Studierendenwerk)
Studierende in besonderen Lebenslagen, z.B. mit Familienverantwortung oder mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen, können sich vorzeitig in Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkungen verschiedener Fakultäten sowie im IPS Programm von HAWK Plus eintragen. Informationen zur Voraussetzung zur vorzeitigen Eintragung finden Sie im Informationsblatt. Die Verfahren zur Eintragung in Lehrveranstaltungen an allen Fakultäten sind in einer Übersicht zusammengestellt.
Bei Fragen können Sie sich an die jeweiligen Studiengangskoordinator*innen bzw. die Studiendekan*innen oder den Familienservice der HAWK wenden.
Standort Hildesheim:
Das Studierendenwerk OstNiedersachsen bietet in Hildesheim keine Wohnungen speziell für das Wohnen mit Kindern an.
Es gibt im Studierendenwohnheim Blauer Kamp jedoch Kleinwohnungen mit zwei Zimmern in der Größe von 24 bzw. 26qm, die geeignet sein können für ein Elternteil mit Kind.
Mietpreis: 678 - 731 Euro (Stand: 07/2024)
Die Vergabe erfolgt nach Warteliste.
Standort Holzminden:
In Holzminden gibt es vom Studierendenwerk OstNiedersachsen keine Wohnanlagen und somit auch keine speziellen Wohnungen für Familien.
Standort Göttingen:
Das Studierendenwerk Göttingen bietet 170 Familienwohnungen an.
Die Familienwohnungen haben fast alle direkt einen Spielplatz vor der Tür sowie Kindertagesstätten und Schulen in direkter Umgebung. Die Wohnungen bestehen aus zwei oder drei Zimmern.
Die Vergabe erfolgt nach Dringlichkeit/ sozialen Kriterien.
Finanzielle Unterstützung
Studierende erhalten in der Regel kein Bürgergeld, da sie BAföG beziehen können. In einigen Ausnahmefällen, z.B. während eines Urlaubssemesters, können sie jedoch Bürgergeld beziehen.
Weitere Informationen:
Das BAföG sieht Sonderregelungen für schwangere Studierende und Studierende mit Kind(ern) vor.
Kinderbetreuungszuschlag: Studierende, die mit einem eigenen Kind bis zum Alter von 14 Jahren in einem Haushalt leben, können auf Antrag einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Der Kinderbetreuungszuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Er wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt aktuell 160 Euro monatlich pro Kind.
Verlängerung der Förderungshöchstdauer: Die Förderhöchstdauer kann aufgrund von Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung mindestens eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf Antrag verlängert werden. Folgende Verlängerungszeiten sind möglich:
- für die Schwangerschaft: 1 Semester
- bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: 1 Semester pro Lebensjahr
- für das 6. und 7. Lebensjahr: zusammen 1 Semester
- für das 8. bis 10. Lebensjahr: zusammen 1 Semester
- für das 11. bis 14. Lebensjahr: zusammen 1 Semester
Die Förderung, die in diesen zusätzlich geförderten Semestern geleistet wird, wird vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die BAföG-Schulden erhöhen sich dadurch also nicht.
Leistungsnachweise: Auf Antrag ist es möglich, die Leistungsnachweise, die normalerweise nach Beginn des vierten Fachsemesters erbracht werden müssen, aufgrund von Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines eigenes Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.
Freibeträge: Falls neben dem Studium und der Kindererziehung ein eigenes Einkommen erzielt wird, erhöhen eigene Kinder Ihre Freibeträge, d.h. das Einkommen, das Sie verdienen dürfen, ohne dass ihr BAföG gekürzt wird. Derzeit wird für jedes Kind, das neben dem Kindergeld kein weiteres Einkommen erzielt, ein Freibetrag in Höhe von mind. 555 Euro/Monat gewährt. Je nach Bewilligungszeitraum können die Freibeträge höher ausfallen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bildungsministeriums.
Darlehensrückzahlung: Ehemalige Studierende in der Rückzahlungsphase (5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer) können bei geringem Einkommen einen Freistellungsauftrag stellen, der wie eine zinslose Stundung wirkt. Bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens kann neben dem gewährtem Grundfreibetrag in Höhe von 1.070 Euro für jedes Kind zusätzlich ein Freibetrag in Höhe von mind. 555 Euro geltend gemacht werden. Stufenweise werden die Freibeträge bis 2021 weiter angehoben.
Der Familienservice empfiehlt eine Beratung zu diesem Thema bei der BAföG-Beratung des zuständigen Studentenwerks.
Weitere Informationen:
- BAföG Beratung beim Studierendenwerk OstNiedersachsen (zuständig für den Standort Hildesheim)
- BAföG Beratung beim Studierendenwerk Göttingen (zuständig für die Standorte Holzminden und Göttingen)
- Merkblatt BAföG bei Schwangerschaft und Kindererziehung (Bildungsministerium)
- Infoblatt BAföG Deutsches Studierendenwerk
Auch Studierende können Elterngeld beziehen. Das Studium muss dazu nicht unterbrochen werden. Auf die Anzahl der Wochenstunden, die für das Studium aufgewendet werden, kommt es dabei – anders als bei Arbeitnehmer/innen – nicht an. Studierende erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen regionalen Elterngeldstelle gestellt werden.
Weitere Informationen:
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes. Kindergeld erhält, wer in Deutschland seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder als Ausländer/in in Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis ist. Bestimmte Aufenthaltstitel können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld darstellen. Das Kindergeld wird in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs und unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gewährt. Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten.
Das Kindergeld wird auf schriftlichen Antrag bewilligt. Der Antrag muss mit der Geburtsurkunde als Nachweis innerhalb von vier Wochen nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist in der Regel die die mit der Festsetzung der Bezüge befasste Stelle des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn zuständig. Im Fall der HAWK ist dies die Landesfamilienkasse des NLBV.
Wenn ein*e Studierende*r schwanger ist und die Eltern der Person noch selbst Kindergeld erhalten, muss die Familienkasse unverzüglich über die Schwangerschaft und bei Beginn des Mutterschutzes benachrichtigt werden.
Familien erhalten für jedes Kind pro Monat 255 Euro (Stand 01/2025).
Sofortzuschlag: Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten seit dem 1. Juli 2022 monatlich 20 Euro zusätzlich.
Kinderzuschlag: Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen werden auch durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1. Juli 2022 im Zuge der Einführung des Sofortzuschlages auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlages am 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Pro Jahr ist das – bei Bezug des Höchstbetrages – ein Plus von 492 Euro.
Weitere Informationen:
Weitere finanzielle Unterstützung können Studierende mit Familienverantwortung bei Stiftungen oder über Stipendien erhalten.
- An der HAWK bietet der Familienservice das Abschlussstipendium für Studierende und Promovierende mit Familienverantwortung an (einmalig 1000 € in der Abschlussphase, weitere Informationen siehe oben).
- Das Deutschlandstipendium der HAWK fördert Studierende für 12 Monate und 300 €/ Monat (Folgeanträge möglich). Die Vergabe beachtet unterschiedliche Kriterien: ehrenamtliches Engagement, Berufsausbildung, Erkrankungen, besondere Lebensumstände, Leistungen im Studium oder Beruf und auch familiäre Situationen, wie beispielsweise die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger.
- Die Stiftung „Familie in Not“ in Niedersachsen ist die zentrale Vergabestelle für die Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“. Diese sind zur Unterstützung von schwangeren Frauen in Notsituationen vorgesehen. Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort der Hilfesuchenden im entsprechenden Bundesland gestellt werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet auf der Internetseite www.familienplanung.de eine Postleitzahlensuche an, mit der Ratsuchende schnell Beratungsstellen in ihrer Nähe finden. Klicken Sie auf das Feld "Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind" unterhalb der Suchfelder, bevor Sie die Postleitzahl eingeben. Es werden dann nur Schwangerschaftsberatungsstellen angezeigt, die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung bearbeiten.
- Der Stipendienlotse ist eine Informationsdatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu Stipendien.
- Arbeiterkind.de ermutigt Schülerinnen und Schüler aus Familien ohne Hochschulerfahrung dazu, als erste in ihrer Familie zu studieren.
Arbeiterkind.de bietet auch einen Überblick über Stipendien und Fördermöglichkeiten. Hier finden Sie Kontaktinformationen zu Arbeiterkind.de Niedersachsen an der HAWK.
Studieren mit Familie - Informationen der Studentenwerke
AStA HAWK
Im AStA der HAWK gibt es das Referat "Studieren mit Familie".
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website des AStA.