Familie und Arbeit in Einklang bringen
Der Familienservice im Gleichstellungsbüro der HAWK bietet eine persönliche und individuelle Beratung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familienverantwortung. Hier können Sie sich über die familienfreundlichen Angebote der HAWK informieren. Bei Bedarf kann an externe Fachberatungen vermittelt werden.
Die Beratungen können persönlich am Standort Hildesheim, online im Videochat (Zoom) oder telefonisch stattfinden. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die Referentin für den Familienservice.
Sie finden auf dieser Seite Informationen zu den familienfreundlichen Angeboten der HAWK für Beschäftigte sowie allgemeine Informationen zur Familienverantwortung, z.B. zum Elterngeld.
Weitere Informationen externer Anbieter erhalten Sie hier.
Angebote und Services
Studierende und Beschäftigte der HAWK erhalten als "frisch gebackene" Eltern für ihre Kinder ein "Baby-Begrüßungspaket" des Familienservice. Schicken Sie dazu diese Karte unter Angabe Ihrer Adresse zurück an den Familienservice und wir lassen Ihnen das Baby-Begrüßungspaket zukommen. Die Postkarte erhalten Beschäftigte auch von der Personalabteilung, sobald sie die Geburt ihres Kindes dort gemeldet haben.
An der HAWK finden Sie in jedem Gebäude eine Wickelmöglichkeit für Ihr Kind. An allen Standorten findet sich außerdem ein Familienraum. Die Familienräume sind ebenfalls mit einer Wickelmöglichkeit, einem Kinderbett und Spielsachen für verschiedene Altersklasse sowie teilweise mit PC Arbeitsplätzen ausgestattet. In der Übersicht zu Familienräumen und Wickelmöglichkeiten finden Sie die Raumnummern und ggf. Informationen zur Freischaltung für die Raumnutzung.
Familienräume:
- Hildesheim: Hohnsen 1/ HIB_208a
- Holzminden: Haarmannplatz 3/ HOA_S23 ("Mokids")
- Göttingen: Büsgenweg 1a/ GÖK_S55
- Göttingen: Annastraße 25/ GÖP_E02
Die Wickelmöglichkeiten sind zahlreich. Bitte entnehmen Sie diese der Übersicht zu Familienräumen und Wickelmöglichkeiten.
An der HAWK besteht die Möglichkeit zur mobilen Arbeit, u.a. zur besseren Vereinbarkeit von Familie oder den persönlichen Lebensumständen und dem Beruf.
In der Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit (Login HAWK wiki) sind folgende Regelungen getroffen worden:
- Unter mobile Arbeit fällt die Arbeitsleistung, die flexibel an einer Arbeitsstätte außerhalb der Hochschule erbracht wird
- die Teilnahme an der mobilen Arbeit ist bei der Führungskraft zu beantragen
- in Absprache mit der Führungskraft können Beschäftigte bis zu 40 Prozent der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit (in Summe über das Jahr) mobile Arbeit nutzen
- Mobile Arbeit ist grundsätzlich an einzelnen Tagen bzw. Tagesanteilen vorgesehen
- die telefonische Erreichbarkeit muss sichergestellt und mit der Führungskraft abgestimmt sein
Alle weiteren Regelungen und Rahmenbedingungen sind der DV zu entnehmen.
An der HAWK gilt die gleitende Arbeitszeit. Geregelt ist die Gleitzeit in der Dienstvereinbarung (Login HAWK wiki erforderlich).
Sitzungen von Gremien sollen bis spätestens 17 Uhr beendet sein.
Der Wunsch nach Teilzeit wird für alle Gruppen von Beschäftigten akzeptiert.
Es gibt Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die bei der Bewältigung des mental Loads helfen, einen Ausgleich zum Familienalltag schaffen sollen und/ oder ermöglichen, Kinder mitzunehmen.
- Internes Weiterbildungsprogramm mit der Stiftung Universität Hildesheim: hier gibt es Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Entspannungsmöglichkeiten wie z.B. Yoga in der Mittagspause
- HüW Hochschulübergreifende Weiterbildung in Niedersachsen von 23 Kooperationshochschulen mit vereinzelten Angeboten aus dem Gesundheitsbereich
- Erasmus+: Auslandsaufenthalte sind - auch mit Kind(ern) - von mind. zwei Tagen bis 60 Tage zur Förderung des Hochschulpersonals aus dem administrativen und akademischen Bereich möglich. Die Aufenthalte werden finanziell unterstützt. Neuerdings können auslandsbedingte Mehrkosten (Realkosten) bei Mitnahme von Kindern zusätzlich gefördert werden. Weitere Informationen erteilt das Akademische Auslandsamt.
- Bildungsurlaub: Alle Arbeitnehmenden in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst haben in Niedersachsen Anspruch auf fünf Tage (Vollzeitstelle; bei Teilzeit prozentual weniger) Bildungsurlaub pro Kalenderjahr als bezahlte Freistellung. Der Anspruch von zwei Jahren kann zusammen genommen werden. Die Kosten trägt der*die Beschäftigte. Es gibt Kurse zu unterschiedlichsten Themen, u.a. zu Kommunikation und Gesunderhaltung bei hohen Alltagsanforderungen. Es gibt Bildungsurlaube mit begleitender Kinderbetreuung und/oder Familienmitnahme.
Weitere Informationen sind beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und im Intranet (Antrag und Merkblatt Bildungsurlaub; Login erforderlich) zu finden.
Es gibt mehrere Anbieter für Bildungsurlaub, z. B.:- HVHS Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen
- Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH
- Leine VHS (Laatzen, Hemmingen): u.a. Bildungsurlaub für Teilzeitkräfte
- Verzeichnis für Bildungsurlaub in ganz Deutschland
Dienstvereinbarung über die Fort- und Weiterbildung an der HAWK. (Login erforderlich)
Informationen zu hochschulinternen und externen Betreuungsangeboten finden Sie hier.
Mit dem Piepmampf-Pass des Studierendenwerks OstNiedersachsen erhalten Kinder (bis 10 Jahre) von Beschäftigten und Studierenden der HAWK in den Mensen in Hildesheim und Holzminden für 1 Euro eine „Piepmampf-Portion“. Dafür müssen die Kinder von den Eltern begleitet werden und ein Elternteil ebenfalls ein Essen kaufen. Außerdem ist die Vorlage des Piepmampf-Passes notwendig (erhältlich in der Mensa Hohnsen).
In den Mensen des Studentenwerks Göttingen können Kinder (bis 14 Jahre) von Studierenden der HAWK mit der MensaKidsCard umsonst essen.
In allen Mensen an den HAWK Standorten finden sich Kinderstühle.
Standort Hildesheim:
Das Sportprogramm des Hochschulsports der Universität Hildesheim steht den Anghörigen der HAWK offen. Es steht ein eingeschränktes Angebot an Kursen nur für Mitarbeitende zur Verfügung.
Standort Göttingen:
Beim Hochschulsport Göttingen können Angehörige der HAWK mit ihrem Status als Studierende oder Bedienstete teilnehmen.
- Kinderprogramm "my.kids": Familienfit (Sport für die ganze Familie), Kindergeburtstage, Kinderschwimmen, Familienreisen, Kinderferienprogramm und mehr.
- Kurse nur für Mitarbeitende "Healthy.campus": Gesund werden und bleiben mit Achtsamkeit, Indoor Cycling, Yoga, Fitness und Co.
- Kurse nur für Mitarbeitende "my.sport": Achtsamkeit im Wald, Laufkurse, Aquafitness und mehr...
- weitere Angebote: Roxx Kletterzentrum, FIZ Fitnessstudio, Onlinesport, Sportprogramm
Für weitere gesundheitsfördernde Angebote siehe auch unter Fort- und Weiterbildung.
Züge
In den Zügen der DB gilt die Regelung, dass Kinder (in unbegrenzter Anzahl) bis zum Erreichen des 6. Lebensjahres generell kostenfrei befördert werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder in Begleitung einer Person mit gültigem Fahrschein sind.
Auto (Parkplätze)
- Standort Hildesheim:
Auf den Parkplätzen Campus Hohnsen und Campus Weinberg können auf Antrag kartenbetriebene Parkplätze genutzt werden. Bei freien Kapazitäten und bei einer Zahlung von 10 Euro kann der Hochschulausweis für zwei Jahre freigeschaltet werden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Denis Leipski vom Gebäudemanagement.
- Standort Holzminden:
Die Nutzung der Parkflächen auf dem Parkplatz Billerbeck ist entgeltpflichtig. Das Entgelt zur Nutzung beträgt für den Zeitraum von zwei Jahren 10 Euro sowie 20 Euro Pfand für den Parkausweis. Die Gültigkeit des Parkausweises beträgt zwei Jahre. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Denis Leipski vom Gebäudemanagement.
Die HAWK bietet ihren Mitarbeitenden sowie Stipendiat*innen die Möglichkeit der Bezuschussung von Reisekosten für die notwendige Mitnahme von Kindern und ggf. einer Begleitperson für Dienstreisen und Qualifizierungsmaßnahmen.
Alle weiteren Details sowie das Antragsformular sind im Wiki der HAWK (Login wiki notwendig) zu finden.
Mutterschutz und Elternzeit
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der schwangeren Person und ihres (ungeborenen) Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Eine Frau im Sinne des Mutterschutzgesetzes ist jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder still, unabhängig vom in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.
Der Mutterschutz beginnt mit der Schwangerschaft und gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit. Der Arbeitgeber kann allerdings erst dann die Gesundheit der schwangeren bzw. stillenden Person und des Kindes wirkungsvoll schützen, wenn die Schwangerschaft bzw. Stillzeit mitgeteilt wird. Unabhängig von dieser Mitteilung gilt bereits ab Beginn der Schwangerschaft der besondere Kündigungsschutz.
Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes von Arbeitnehmer*innen ist der Arbeitgeber. Er muss die gesetzlichen Mutterschutzvorgaben zum Gesundheitsschutz, Kündigungsschutz und Leistungsrecht beachten und umsetzen. So muss eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen durchgeführt und ggf. Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Während des Mutterschutzes gelten besondere mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen und ein arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz.
Die Schutzfrist vor der Entbindung beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. In dieser Zeit darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau grundsätzlich nicht beschäftigen. Auf eigenen Wunsch der Persone kann sie in dieser Zeit jedoch weiterarbeiten. In der Schutzfrist nach der Entbindung (in der Regel: acht Wochen; bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder Geburten von Kindern mit Behinderungen: zwölf Wochen) besteht jedoch ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Während der Schutzfristen hat die Person Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die insgesamt grundsätzlich den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.
Detaillierte Informationen finden sich auf der Website und in den Broschüren des Familienministeriums.
Weitere Informationen:
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Eltern von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellt. In dieser Zeit müssen Eltern nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich kann zum Beispiel Elterngeld beantragt werden.
Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen wird. Der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht verweigern. Es muss aber eine rechtzeitige Mitteilung durch die Beschäftigten erfolgen, dass sie Elternzeit nehmen möchten. Elternzeit vor dem 3. Geburtstag muss spätestens 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit angemeldet werden.
Wenn die Elternzeit am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet das, dass die Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin angemeldet werden muss. Bei Elternzeit im Zeitraum ab dem 3. Geburtstag kann die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich sein. Hier gelten auch andere Anmeldefristen: Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes muss spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit angemeldet werden.
Aufgrund der diversen Möglichkeiten und Regelungen der Elternzeit empfiehlt der Familienservice die Website und Broschüren des Familienministeriums.
Weitere Informationen:
Finanzielle Unterstützung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten (z.B. aufgrund von Elternzeit). Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.
Elterngeld gibt es in drei Varianten, die miteinander kombiniert werden können:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante.
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle (Erstwohnsitz) beantragt.
Aufgrund der diversen Möglichkeiten und Regelungen des Elterngeldes empfiehlt der Familienservice die Website und Broschüren des Familienministeriums.
Weitere Informationen:
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes. Kindergeld erhält, wer in Deutschland seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder als Ausländer/in in Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis ist. Bestimmte Aufenthaltstitel können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld darstellen. Das Kindergeld wird in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs und unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gewährt. Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten.
Das Kindergeld wird auf schriftlichen Antrag bewilligt. Der Antrag muss mit der Geburtsurkunde als Nachweis innerhalb von vier Wochen nach der Geburt des Kindes bei der Kindergeldkasse der zuständigen Arbeitsagentur (Erstwohnsitz) gestellt werden.
Erhöhung des Kindergeldes ab 2021: Ab dem 1. Januar 2021 wird es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro betragen, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich zum Kindergeld ein Kinderzuschlag bezogen werden.Seit 1. Januar 2020 gelten andere gesetzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde dadurch erweitert. Die erneute Prüfung des Anspruchs ist deshalb empfohlen. Auf der Seite "KiZ-Lotse" kann ermittelt werden, ob ein Anspruch besteht.
Weitere Informationen:
Hinweis auf weitere Angebote für Beschäftigte
Hinweis für Mitarbeitende: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die HAWK bietet ihren Mitarbeitenden im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements verschiedene Maßnahmen an:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement für Beschäftigte mit Langzeit- oder wiederholter Erkrankung
- Betriebliche Sozialberatung bei Konflikten am Arbeitsplatz oder bei psychosozialen, gesundheitlichen, persönlichen, familiären oder auch finanziellen Problemen
- Angebote zur Gesundheitsförderung
Ansprechpartner für diese Angebote ist Christian Degenhardt.