Kaiserhausstiftung Heinz Geyer und HAWK-Fakultät Gestaltung kooperieren
Die Freude ist ihnen anzusehen: Dr. Marc Hudy, Präsident der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen, und Prof. Dr. Jan Henrik Oehlmann, Dekan der HAWK-Fakultät Gestaltung, haben gerade zusammen mit Jobst-Hilmar von Garmissen, Präsident der Kaiserhausstiftung Heinz Geyer, und Stiftungsgeschäftsführer Helmut Marhauer in Anwesenheit von Hanna Geyer und Matthias Wolpers vom Stiftungsrat den Kooperationsvertrag unterschrieben. Fortan möchten sie Projekte der neun Kompetenzfelder der Fakultät Gestaltung und der jeweiligen Auffassung von Raum- und Körperbezug fördern. Das betrifft beispielsweise die Lehrgebiete Bau und Raum, Gerät und Gefäß sowie Schmuck und Objekt. So lassen sich fachübergreifende Kooperationsprojekte eines Kompetenzfeldes mit einem anderen Kompetenzfeld der Hochschule sowie Ausstellungen und Präsentationen fördern.
Außerdem unterstützen wollen sie die Erstellung von Gestaltungskonzeptionen und Ergänzungsarbeiten im Kontext zu historischen Kulturgütern wie Gebäuden, Produkten und Artefakten. Insbesondere geht es dabei in der Stadt und im Landkreis Hildesheim um die Verbindung zu den Lehrgebieten der Metallgestaltung und der jeweiligen Auffassung von Raum- und Körperbezug. Darüber hinaus stehen Projekte zur Erstellung von Kunst am Bau in Form von Gestaltungskonzeptionen und für Orte und Gebäude mit baukulturellem und sozialpolitischem Anspruch im Vordergrund. Eine erste Projektidee für den nördlichen Andreasplatz befindet sich bereits in vorsichtiger Planung.
Daran teilnehmen können alle an der Fakultät Gestaltung eingeschriebenen Studierenden, und zwar alleine oder im Team. Der Vertrag soll gewährleisten, dass regelmäßig eine Studentin oder ein Student in dem jeweils geförderten Projekt mitwirkt. Die Teilnahme bleibt für sie kostenlos. Die Auswahl der Förderung erfolgt durch die Stiftung. Falls in einem Kalenderjahr mehrere Projekte förderungswürdig sind, bestimmt eine Auswahlkommission aus dem Präsidenten der Stiftung, dem Dekan der Fakultät Gestaltung und der Leitung des jeweiligen Kompetenzfelds die Vergabe des Betrags. Die Kommission kann den Förderbetrag auch teilen oder, sollte es in einem Jahr kein geeignetes Projekt geben, aufsparen, um ihn im nächsten Kalenderjahr zu nutzen.
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