Erscheinungsdatum: 24.01.2017

Studierende in besonderen Lebenssituationen können sich vorab in Lehrveranstaltungen eintragen lassen

Studierende in besonderen Lebenssituationen können sich vorab in Lehrveranstaltungen eintragen lassen

Studierende, die sich in besonderen Lebenslagen befinden (u.a. Schwangerschaft, Familienverantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, Schwerbehinderung) können sich vorab, d.h. vom 13. Februar bis 15. Februar 2017, in Lehrveranstaltungen für das Sommersemester 2017 eintragen lassen.

Derzeit wird dieses Verfahren an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit in Hildesheim in den Studiengängen BA und MA Soziale Arbeit, BA Bildung und Erziehung im Kindesalter sowie für Berufspraktikant/inn/en im Anerkennungsjahr angeboten.

Die Einführung der "VIP-Eintragung" an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit wurde durch das Engagement der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten Prof. Dr. Sabine Mertel und Studierenden der Fakultät möglich gemacht.

Eine vorzeitige Eintragung in Lehrveranstaltungen wird aus folgenden Gründen ermöglicht:

  • Kinderbetreuung i.S.v.§ 25 Abs. 5 BaföG (bis zum 14. Lebensjahr, bei Behinderung des Kindes ohne Altersbeschränkung) | Nachweis: Geburtsurkunde; bei Behinderung des Kindes Schwerbehindertenausweis oder amtsärztliches Attest
  • Studierende mit Pflegekindern bis zum 14. Lebensjahr | Nachweis: Bescheinigung des Jugendamtes und Meldebescheinigung
  • Schwangerschaft | Nachweis: Mutterpass
  • Pflege eines pflegebedürftigen nahestehenden Angehörigen | Nachweis: Gutachten des Medizinischen Dienstes erforderlich (Angabe der Pflegestufe, Pflegeperson und Zeitaufwendung für die Pflege durch Antragstellenden (Tagesdurchschnitt mind. 90 Minuten))
  • Schwerbehinderung oder schwere/chronische Erkrankung | Nachweis: Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheinigung vom Amtsarzt (Bezeichnung der Behinderung/schweren Erkrankung, Begründung, warum und in welchem Umfang die Behinderung oder schwere Erkrankung die Studierfähigkeit beeinträchtig; Angabe von Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung/Erkrankung)

Organisation der „VIP“-Eintragung

Die vollständige Planung (Name der oder des Lehrenden/Name der Veranstaltung/Zeit) ist für die vorzeitige Eintragung zwingend erforderlich. Die Angabe der Stud.IP-Kennung ist dabei von Vorteil. Es werden nur vollständige und in dem angegebenen Zeitraum eingereichte Planungen bearbeitet. Die Eintragungen werden ab dem 13. Februar vorgenommen. Studierende, die diesen Service bereits in den vergangenen Semestern in Anspruch genommen haben, müssen die jeweiligen Nachweise nicht mehr einreichen.

Die Abgabe muss im Zeitraum vom 13. Februar bis 15. Februar 2017 für das Sommersemester 2017 bei Herrn Thomas Schuck im Dekanat der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, Brühl 20, Raum 125 erfolgen (persönlich, per E-Mail oder per Post).

Weitere Informationen:

  • Informationsblatt zur vorzeitigen Eintragung in Lehrveranstaltungen

Kontakte:

Dekanatsbüro der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit

Thomas Schuck
Brühl 20 (Raum 125)
31134 Hildesheim

Tel.: 05121/881-413 E-Mail

Prof. Dr. Sabine Mertel
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Hohnsen 1 (Raum 205b)
31134 Hildesheim

Tel.: 05121/881-451 E-Mail

Familienservice im Gleichstellungsbüro
Merle Klintworth
Goschentor 1 (Raum 310)
31134 Hildesheim

Tel.: 05121/881-148 E-Mail

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