Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit
Erscheinungsdatum:
22.09.2020
Diese Belastung der pflegenden Angehörigen nimmt durch die Coronavirus-Bedingungen noch zu, insbesondere bei Berufstätigen. Bis vor Kurzem galten die daher ausgerufenen Akuthilfen für pflegende Angehörige nur bis zum 30. September. Die Frist soll nun verlängert werden, da die Angehörigen aufgrund der Corona-Krise noch immer auf die flexiblen Unterstützungsangebote angewiesen sind.
Diese Flexibilität soll einen leichteren Zugang ermöglichen und den pflegenden Angehörigen Planungssicherheit nach der Krisensituation verschaffen. Hierbei ist es hinfällig, ob die Person teilzeitbeschäftigt oder vollständig beschäftigt ist.
Konkrete Maßnahmen
- Die Verlängerung der Akuthilfen gilt bis zum 31.12.2020, wobei auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) für die möglichen 20 Tage Arbeitsverhinderung, im Akutfall in Anspruch genommen werden kann.
- Mithilfe von kürzeren Ankündigungszeiten und der Möglichkeit sich per E-mail anzukündigen, wird eine Flexibilisierung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und des Familien-Pflegezeitgesetzes (FpfZG) erreicht. Die Nichtberücksichtigung von einkommensschwachen Monaten aufgrund der Coronavirus-Pandemie, die bei der Ermittlung der Darlehenshöhe wegfallen, wird ebenfalls bis zum 31.12.2020 verlängert.
- Nach Ablauf der Regelung können verbliebene Monate weiterhin in Anspruch genommen werden. Diese Restzeiten bleiben bis zu 24 Monate lang bestehen und geben den Angehörigen die nötige Planungssicherheit.
Weitere Informationen
Kontakt
- +49/5121/881-148
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Goschentor 1(Raum HIA_310)31134 Hildesheim