Erscheinungsdatum: 02.06.2017

Informationen zu Rahmenbedingungen und zur Organisation des Angebotes

Informationen zu Rahmenbedingungen und zur Organisation des Angebotes

An den Fakultäten Ressourcenmanagement sowie Naturwissenschaften und Technik startet das Angebot der Mobilen Betreuung des Familienservice neu. Die Mobile Betreuung in Not- und Sonderfällen unterstützt Studierende und Beschäftigte der HAWK in studien- oder berufsbedingten Betreuungsengpässen bei der Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie.

Rahmenbedingungen der Mobilen Betreuung

Die Mobile Betreuung springt in Not- und Sonderfällen flexibel ein und kann aus rechtlichen Gründen keine reguläre/verlässliche und regelmäßige Betreuung darstellen.

Not- und Sonderfälle sind u.a.:

  • die reguläre Tageseinrichtung hat außerplanmäßig geschlossen
  • die Schule fällt aus
  • Schulferien
  • Tagesmutter/Babysitter/andere reguläre Betreuungspersonen fallen aus
  • Lehrveranstaltungen stehen neben dem regulären Stundenplan an oder werden zeitlich verschoben
  • wichtige Termine oder Sitzungen liegen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten

Es können Kinder im Alter von sechs Monaten bis 12 Jahren betreut werden. Die Betreuungen werden von einer pädagogisch erfahrenen Honorarkraft durchgeführt. Die Mobile Betreuung ist für Studierende und Mitarbeitende der Hochschule kostenfrei.

Die Betreuung von Kindern Angehöriger beider Fakultäten kann im Familienraum der Fakultät Ressourcenmanagement (Büsgenweg 1a, Raum S55) stattfinden. Auch andere Betreuungsorte, wie an vereinbarten Orten in den Fakultäten oder im näheren Umfeld der Hochschule (z.B. Spielplatz), können individuell vereinbart werden.

Organisation der Betreuungen

Im Vorfeld erstellt der Familienservice eine Betreuungsvereinbarung mit den Daten des Kindes, der/des Sorgeberechtigten und der Betreuungsperson, in der die vereinbarten Betreuungszeiten und der Betreuungsort festgehalten werden.

Hinweis: Während der Zeiten der „Mobilen Betreuung“ bestehen für das Kind keine Unfallversicherung und keine Haftpflichtversicherung durch die HAWK, sondern die Sorgeberechtigten haften für ihre Kinder. Im Falle eines Unfalls/Haftungsschadens können keinerlei Ansprüche gegenüber der HAWK erhoben werden.

Bedarfe für die Mobile Betreuung können beim Familienservice der HAWK angemeldet werden. Der Familienservice bemüht sich, die Betreuungswünsche je nach Verfügbarkeit der Betreuungsperson zu erfüllen, kann dafür aber leider keine Garantie geben. Wenn es möglich ist, können die Betreuungsbedarfe gern mit einem zeitlichen Vorlauf angemeldet werden.

Kontakt für Rückfragen und Betreuungsanfragen:
Merle Klintworth
Referentin für den Familienservice
Goschentor 1 (Raum 310)
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/881-148 E-Mail

Mobile Betreuung Mobile Betreuung