Erscheinungsdatum: 22.06.2016

HAWK-Präsidium und Personalrat schließen neue Dienstvereinbarung ab

HAWK-Präsidium und Personalrat schließen neue Dienstvereinbarung ab

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt stetig zu. Dabei treten die meisten Pflege(not-)fälle plötzlich ein. Pflegesituationen von heute auf morgen organisieren zu müssen, ist eine Herausforderung. Das gilt ganz besonders, wenn die Übernahme von Pflegeverantwortung in Einklang mit der Berufstätigkeit gebracht werden muss.

Aus diesem Grund haben das Präsidium und der Personalrat der HAWK eine Dienstvereinbarung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege(not-)fällen abgeschlossen. Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte der HAWK, Dr. Gesa C. Teichert, und der Familienservice haben diesen Prozess moderiert und begleitet.

Gesetzliche Neuerungen im Pflegebereich
Mit der “Dienstvereinbarung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeverantwortung“ wird an der HAWK ein Rahmen für pflegesensible Arbeitsbedingungen geschaffen. Dies hat gerade vor dem Hintergrund der gesetzlichen Veränderungen im Pflegebereich durch die Pflegestärkungsgesetze und die neuen gesetzlichen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege durch das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz eine große Bedeutung. Der Abschluss der Dienstvereinbarung steht außerdem im Zusammenhang mit den 2015 abgeschlossenen Zielvereinbarungen im Rahmen des Audits „Familiengerechte Hochschule“, in denen ein Fokus auf dem Thema Pflegeverantwortung liegt.

Pflegeverantwortung schließt die vielfältigen Formen pflegerischer Verantwortungen mit ein: Sorge- und Pflegeverantwortung für ältere und pflegebedürftige Angehörige, für pflegebedürftige und kranke Partnerinnen und Partner und für erkrankte und pflegebedürftige Kinder.

Kurzfristige und individuelle Unterstützungsmöglichkeiten
Die einzelnen Pflegesituationen sowie die Tätigkeiten der Beschäftigten mit Pflegeverantwortung können sehr verschieden sein. Die Dienstvereinbarung ermöglicht aus diesem Grund kurzfristige und individuelle Unterstützungsmaßnahmen. Sie macht in diesem Sinne Vorschläge für mögliche Maßnahmen, die in Abstimmung vereinbart werden können.

Dazu gehören beispielsweise die Begleitung von Gesprächen mit Vorgesetzten durch den Familienservice und/oder die Gleichstellungsbeauftragte. Außerdem können Expert/innen/en aus dem Pflegekontext, zum Beispiel auch zur Begleitung von Gesprächen mit Vorgesetzten, vermittelt werden. Je nach den Tätigkeiten des/der Beschäftigten kann die Arbeit kurzfristig an den Ort der Pflege verlegt werden. Außerdem darf als kurzfristige Freistellung im Ausnahmefall, zum Beispiel beim Eintreten eines Pflegenotfalls, über die ansonsten zulässigen Minus-/Plusstunden hinaus gemäß Arbeitszeitgesetz Vor- und Nacharbeit geleistet werden.

Aber auch die Bedarfe von Abteilungen und den Kolleginnen und Kollegen, die die Entlastung von Pflegenden mittragen, wurden in der Dienstvereinbarung bedacht. Zur Kompensation von Engpässen, die durch kurzfristige Freistellungen entstehen, können in der Abteilung kurzfristig Stunden aufgestockt werden. Außerdem kann Budget für die Beschäftigung von Hilfskräften beantragt werden.

Weitere Informationen

  • Dienstvereinbarung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeverantwortung
  • Flyer des Familienservice „Pflegeverantwortung als Familienverantwortung“

Personalrat
Goschentor 1 (Raum 307)
31134 Hildesheim
Tel.: +49/5121/881-170

Maren Schlegel
Personalabteilung
Hohnsen 4 (Raum 208)
31134 Hildesheim
Tel.: +49/5121/881-122
Fax: +49/5121/881-269

Merle Klintworth
Gleichstellungsbüro Familienservice
Goschentor 1 (Raum310)
31134 Hildesheim
Tel.:+49/5121/881-148
Fax:+49/5121/881-200-148

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