Studierende aller fünf Studiengänge können sich ab sofort bis 15. November 2011 bewerben
Niedersächsisches Landesstipendium 2011
Unter Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen wird das Landesstipendium an der HAWK durch die einzelnen Fakultäten vergeben. Die Förderhöhe beträgt einmalig 500 € je Stipendium für das Jahr 2011.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur weist darauf hin, dass „die Mittel insbesondere das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten stärken sollen (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss)“.
Die Fakultät Ressourcenmanagement möchte sicherstellen, dass Studierende aller fünf Studiengänge von diesem Stipendium partizipieren können und hat sich deshalb entschlossen, die Stipendien wie folgt zu vergeben:
- Jeweils zwei Stipendien an Studierende mit besonders herausragenden
Leistungen der Bachelor-Studiengänge Arborsitik, Forstwirtschaft
und Wirtschaftsingenieurwesen.
Bewerben können sich Studierende ab dem 3. Semester.
Die herausragenden Leistungen sind durch einen Notenspiegel zu
belegen. - Jeweils ein Stipendium an Studierende mit besonders
herausragenden Leistungen der Master-Studiengänqe Regionalmanagement
und Wirtschaftsförderung und Nachwachsende Rohstoffe
und Erneuerbare Energien.
Bewerben können sich Studierende ab dem 3. Semester.
Die herausragenden Leistungen sind durch einen Notenspiegel zu
belegen - Vier Stipendien an Studierende, die sich durch ein besonderes
soziales Engagement auszeichnen, außergewöhnlichen familiären
Verpflichtungen nachkommen müssen oder sich in einer besonderen
Notlage befinden. Bewerben können sich alle Studierenden der Fakultät Ir].
Antragsverfahren und Fristen:
Studierende richten ihren aussagekräftigen Antrag von maximal zwei Seiten Umfang
bis zum 15. November 2011
in einfacher, gedruckter Ausfertigung an das Dekanatsbüro (z. Hd. Frau Wienke).
Bitte im Antrag bereits die Bankverbindung angeben.
Das Dekanat wird anschließend über die Vergabe entscheiden und die Antragstellerinnen und Antragsteller über die Auswahl informieren.
Göttingen, den 19.10.2011
gez. Prof. Dr. Harteisen - Dekan