Erscheinungsdatum: 22.03.2005

Studiengangsbezeichnungen ändern sich

Studiengangsbezeichnungen ändern sich

Studieninteressierte können sich an unserer Göttinger HAWK-Fakultät Naturwissenschaften und Technik bereits im kommenden Wintersemester 2005/2006 für dreijährige Bachelor-Studiengänge einschreiben. Die neuen Bachelor-Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von drei Jahren lösen die bestehenden Diplom-Studiengänge ab.

Die bisherigen Studienrichtungen sind im Wesentlichen erhalten geblieben. Geändert haben sich die Studiengangsbezeichnungen (s. Tabelle)

Die neuen Bachelor-Studiengänge enthalten wie bisher einen hohen berufspraktischen Anteil.

Das 6. Bachelor-Semester ist das berufspraktische Studiensemester, in dem auch die Bachelor-Arbeit angefertigt wird. Weitere berufspraktische Studieninhalte werden in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 3. Semester absolviert.

Das bisherige Praxisverbundstudium bleibt auch im Bachelor-Bereich erhalten.

In allen Studienrichtungen werden künftig auch Master-Abschlüsse möglich sein.

Bachelor im Praxisverbund (PV)

Ein Standard-Bachelor-Studium umfasst sechs Semester in einer Regelstudienzeit von drei Jahren. Das 6. Semester enthält die Praxisphase und dient der Anfertigung der Bachelor-Abschlussarbeit.

Im Praxisverbund (PV) wird das Studium auf vier Jahre gestreckt. Die Abbildung gibt die Bachelor-Studienmodelle schematisch wieder.

Studium im Praxisverbund mit Facharbeiterausbildung

Die Lehrveranstaltungen der ersten beiden Semester im Standard-Studiengang werden auf das 1. und 2. Studienjahr im Praxisverbundstudium verteilt. Parallel dazu führen in dieser Zeit die Firmen die betriebliche Ausbildung zum Facharbeiter durch (Rahmenvertrag und Ausbildungsvereinbarung). Die Externenprüfung vor der IHK erfolgt vor Beginn des 3. Studienjahres. Daran schließen sich für die Studierenden ingenieurnahe Tätigkeiten als Praktikanten an (Praktikantenvertrag als Teil der Ausbildungsvereinbarung), die während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten und des letzten Studiensemesters (6. Standard-Semester) durchgeführt werden.

Studium im Praxisverbund mit berufspraktischer Tätigkeit

Anstelle der Ausbildung kann im Praxisverbundstudium während der ersten beiden Studienjahre auch eine berufspraktische Tätigkeit (Vereinbarung über befristete Tätigkeit) ausgeübt werden. Daran schließen sich für die Studierenden dann ingenieurnahe Tätigkeiten als Praktikanten an (Praktikantenvertrag als Teil der Vereinbarung über eine praktische Tätigkeit), die während der lehrveranstaltungs­freien Zeiten und des letzten Studiensemesters (6. Standard-Semester) durchgeführt werden.

Tabelle: Neue Studiengangsbezeichnungen Tabelle: Neue Studiengangsbezeichnungen