BMFSFJ berichtet über Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus

Erscheinungsdatum: 16.02.2018

Das Elterngeld Plus, als Ergebnis des 2016 überarbeiteten Basis-Elterngeldes, ermöglicht es Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, länger als bisher Elterngeldbeträge zu beziehen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley bilanziert eine wirksame Unterstützung junger Familien durch die neuen Regelungen und betont den positiven Effekt, den diese auf die frühere Rückkehr von Frauen ins Berufsleben habe. Das gelte auch für ein erhöhtes Engagement von Männern in der Kinderbetreuung.

Der Partnerschaftsbonus unterstützt zusätzlich die gemeinschaftliche Verantwortung beider Elternteile in der Kinderbetreuung. Arbeiten beide Elternteile zeitgleich vier Monate lang zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie weitere Elterngeld Plus-Beträge erhalten. Alleinerziehenden steht, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

 

So lassen sich laut Bundesfamilienministerium Eltern wirksam darin unterstützt, Verantwortung in Familie und Erwerbsleben gemeinschaftlich zu tragen, ohne dabei die wirtschaftliche Stabilität der Familie zu gefährden.

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