BMFSFJ berichtet über Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus
Erscheinungsdatum:
16.02.2018
Der Partnerschaftsbonus unterstützt zusätzlich die gemeinschaftliche Verantwortung beider Elternteile in der Kinderbetreuung. Arbeiten beide Elternteile zeitgleich vier Monate lang zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie weitere Elterngeld Plus-Beträge erhalten. Alleinerziehenden steht, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
So lassen sich laut Bundesfamilienministerium Eltern wirksam darin unterstützt, Verantwortung in Familie und Erwerbsleben gemeinschaftlich zu tragen, ohne dabei die wirtschaftliche Stabilität der Familie zu gefährden.