Übersicht zu Verfahren für Studierende in besonderen Lebenslagen
Erscheinungsdatum:
17.01.2019
Die Übersicht im Downloadbereich zur vorzeitigen Eintragungen zeigt alle Verfahren und Zeiträume zur Eintragung in (teilnahmebeschränkte) Lehrveranstaltungen an allen Fakultäten der HAWK.
Als Voraussetzung für eine vorzeitige Eintragung in Lehrveranstaltungen gelten:
- Kinderbetreuung (bis zum 14. Lebensjahr, bei Behinderung des Kindes ohne Altersbeschränkung) | Nachweis: Geburtsurkunde; bei Behinderung des Kindes Schwerbehindertenausweis oder amtsärztliches Attest
- Studierende mit Pflegekindern bis zum 14. Lebensjahr | Nachweis: Bescheinigung des Jugendamtes und Meldebescheinigung
- Schwangerschaft | Nachweis: Mutterpass
- Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (mind. Pflegegrad 2) | Nachweis: Bescheinigung der Pflegekasse (Angabe des Pflegegrades, Pflegeperson und Zeitaufwendung für die Pflege durch Antragstellenden (Tagesdurchschnitt mind. 90 Minuten))
- Schwerbehinderung oder schwere/chronische Erkrankung | Nachweis: Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheinigung vom Amtsarzt (Bezeichnung der Behinderung/schweren Erkrankung, Begründung, warum und in welchem Umfang die Behinderung oder schwere Erkrankung die Studierfähigkeit beeinträchtigt; Angabe von Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung/Erkrankung)
Für die Studiengänge Soziale Arbeit (BA/MA) sowie Kindheitspädagogik läuft die vorzeitige Eintragung ab diesem Durchgang mit einem geänderten Verfahren. Berechtigte Studierende dürfen die Eintragungen in die Veranstaltungen selbstständig vornehmen. Dazu müssen sie vorab die entsprechenden Nachweise im Dekanatsbüro einreichen. Weitere Informationen liefert das Informationsblatt im Downloadbereich. Fragen hierzu beantwortet das Dekanatsbüro.
Kontakt
- +49/5121/881-148
-
Goschentor 1(Raum HIA_310)31134 Hildesheim