Verbesserte Leistungen für Familien
Erscheinungsdatum:
22.07.2019
Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ werden seit dem 01. Juli 2019 die folgenden Änderungen umgesetzt:
- Das Kindergeld erhöht sich auf 204 Euro im Monat für das erste und das zweite Kind. Für das dritte Kind erhöht es sich auf 210 Euro und für das vierte und fünfte Kind auf 235 Euro monatlich.
- Der Kinderzuschlag steigt auf 185 Euro pro Monat pro Kind. Neu ist auch, dass nun auch Alleinerziehende diese Leistung beantragen können, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet werden.
Zum 01. August werden außerdem die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert. So werden die Leistungen für den Schulbedarf erhöht sowie die Teilhabeleistung für den Schulverein oder die Musikschule. Auch die Beantragung wird vereinfacht.
Zur besseren Übersicht über die Leistungen steht das „Starke-Familien-Checkheft“ zum Download oder zur kostenfreien Bestellung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung.
Kontakt
- +49/5121/881-148
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Goschentor 1(Raum HIA_310)31134 Hildesheim