Erstmals: Koordinierungsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts
2009 konnte die darin enthaltene Empfehlung zur Einrichtung einer bundesweiten Koordinierungsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert werden. 2011 nahm die KEK mit Sitz an der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz die Arbeit auf. Die Herangehensweisen an die Aufgabenerfüllung waren von Anfang an neu und die Bilanz ihrer bisherigen Arbeit ist beeindruckend. Seit ihrer Gründung steht die KEK in einem kontinuierlichen Austausch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), der Kulturstiftung der Länder sowie der Kultusministerkonferenz bezüglich der Kulturguterhaltung und deren Finanzierung. Bisher erhielt sie als Bund-Länder-Projekt rund neun Millionen Euro, die vor allem als Fördermittel für Erhaltungsmaßnahmen dienen. Unter ihrer Leitung entstanden die „Bundesweiten Handlungsempfehlungen“, wurden für ein Bund-Länderprogramm für den Originalerhalt die Schädigungen und notwendigen Sachkosten ermittelt und landesweit eine große Anzahl an Modellprojekten der Konservierung und Restaurierung in Archiven und Bibliotheken finanziert, bisher rund 275 Projekte.
Über die Aufgaben und Arbeit der KEK gab es jetzt erstmals eine Vorlesung an der HAWK. Die Leiterin der Einrichtung, Dr. Ursula Hartwieg, hielt sie an der Studienrichtung Konservierung und Restaurierung von Schriftgut, Buch und Graphik. Das Ziel der Veranstaltung war es, Masterstudierenden die interdisziplinären Aufgabenfelder der Kulturguterhaltung darzulegen und sie in ihrem politischen Kontext zu erklären. Zudem war der zukünftige Bedarf an konservatorischer und restauratorischer Arbeit ein wichtiges Thema. Immerhin hat die bundesweite Zustandserfassung zum Ausmaß der Schäden ergeben, dass jährlich allein 63,2 Millionen Euro benötigt werden, um die Sachkosten für Bestandserhaltung von einem Prozent des geschädigten Bestands zu decken.
Zuwendungen aus dem Topf der KEK erhalten allerdings nur die Institutionen, denen es möglich ist, einen Eigenanteil einzubringen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass wichtige Aufgaben, z.B. die Qualitätssicherung, hausintern erfolgen. Die Vergabe der Mittel erfolgt jährlich themenbezogen und die Einrichtungen müssen sich um die Projektmittel bewerben, d.h. einen Antrag stellen. Darüber hinaus werden weitere wichtige infrastrukturelle Handlungsfelder gefördert, wie Notfallverbünde, die Weiterentwicklung von standardisierten Mengenverfahren der Papierrestaurierung und der Ausbau öffentlicher sowie privatwirtschaftlicher Werkstätten. Seit 2017 gibt es zusätzlich noch ein BKM-Sonderförderprogramm zur Sicherung von größeren Bestandssegmenten durch schadens-präventive Maßnahmen.
Die Studierenden des Masterstudiengangs haben sich im Rahmen des Minors Bestandserhaltungsmanagement auf die Veranstaltung vorbereitet und konnten in der Diskussion mit Dr. Ursula Hartwieg die Bedeutung eines fachlichen Dialogs zwischen der KEK und Hochschulen mit Restaurierungsstudium herausarbeiten. Er soll dazu beitragen, wichtige Arbeitsfelder zu thematisieren und helfen, die fachlichen Kompetenzen der zukünftig dringend gebrauchten Fachkräfte zu formulieren und in die Lehre einzubeziehen.
Die erfolgreiche Lehrveranstaltung mit Dr. Ursula Hartwieg wird zukünftig ein fester Bestandteil des Minors Bestandserhaltungsmanagement und jährlich stattfinden.