Erscheinungsdatum: 12.11.2015

Ab dem 1. Januar 2016 ändern sich die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

Ab dem 1. Januar 2016 ändern sich die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

Ab dem 01. Januar 2016 ist es Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld, dass die anspruchsberechtigte Person und das Kind durch die an sie vergebenen steuerlichen Identifikationsnummern (Steuer-ID) identifiziert werden (§ 139b Abgabenordnung). Durch die Steuer-Identifikationsnummer wird sichergestellt, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Bereits seit einigen Jahren gibt es ein Feld zur Angabe der Steuer-ID des Kindes auf dem Antrag für Kindergeld. Ggf. liegt die Steuer-ID deshalb bereits bei den Familienkassen vor.

Für Beschäftigte der HAWK, die Kindergeld über die Familienkassen der Oberfinanzdirektion – Landesweiten Bezüge- und Versorgungsstelle beziehen, gilt dabei laut Auskunft der OFD – LBV folgendes:

  • Bei bereits laufenden Bezügen von Kindergeld über die OFD - LBV ändert sich nichts. Die Steuer-ID des Kindes muss nicht nachgereicht werden. Die Bezüge laufen weiter. Falls sich an dieser Situation etwas ändert und ggf. doch die Steuer-ID nachgefordert wird, werden alle betroffenen Beschäftigten von der Landesfamilienkasse der OFD – LBV entsprechend informiert.
  • Bei Neuanträgen auf Kindergeld für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2015 geboren werden, muss die Steuer-ID des Kindes angegeben werden.

Hier finden Sie Informationen der OFB – LBV zu diesem Thema.

Für Beschäftigte der HAWK und Studierende, die Kindergeld über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beziehen, gilt laut Auskunft der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit folgendes:

  • Erhalten Sie bereits laufend Kindergeld wird dies weiterhin ausgezahlt. Im laufenden Jahr 2016 sollte die Steuer-ID des Kindes schriftlich bei der Familienkasse nachgereicht werden. Die Steuer-ID kann auch jetzt schon eingereicht werden.
  • Auch hier gilt: Bei Neuanträgen auf Kindergeld für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2015 geboren werden, muss die Steuer-ID des Kindes angegeben werden.

Die Service Hotline der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lautet: 0800/4555530.

Hier finden Sie ein Ortsverzeichnis und Kontaktdaten der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Auch das Bundeszentralamt für Steuern informiert über die Änderung der Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld.

Ansprechpartnerin im Familienservice der HAWK:

E-Mail schreiben an: Merle Klintworth | Tel: 05121/881-148

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