Machen Sie die Hochschule zu einem vielfaltsfreundlichen Ort

Erscheinungsdatum: 01.02.2019

Die HAWK versteht sich als vielfaltsfreundliche Hochschule. Unabhängig von ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität oder anderen Vielfaltsmerkmalen sollen Studierende und Mitarbeitende gute Bedingungen haben, um hier zu studieren und zu arbeiten.
Haben Sie eine Idee für ein Projekt, das eine gleichstellungsorientierte und vielfaltsfreundliche Hochschulkultur in Ihrem Bereich fördert? Dann beantragen Sie dafür finanzielle Mittel!

Ihr Projekt kann sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden. Mögliche Formate reichen von Workshops über Tagungen, Informationsveranstaltungen, Kampagnen bis hin zu Forschungsdesigns.
Die Kategorie Geschlecht sollte durch Ihr Projekt explizit adressiert werden. Sehr gern können Sie darüber hinaus weitere Vielfaltsdimensionen berücksichtigen.

 

Hintergrund

Neben den regulären Haushaltsmitteln erhalten niedersächsische Hochschulen vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) Gelder zur Förderung von Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Die Höhe dieser Gleichstellungspolitischen Mittel basieren auf Kennzahlen: Eine Hochschule erhält umso höhere Summen je weiter sie sich einer geschlechterparitätischen Verteilung in Bezug auf Studierendenzahlen und Professuren angenähert hat. Da dieses Verhältnis von Jahr zu Jahr schwankt, ändert sich auch die Höhe der Mittel, die einer Hochschule zur Verfügung stehen.

Auf Antrag stellt die HAWK zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro aus diesem Topf für konkrete Projekte zur Verfügung. Die Senatsgleichstellungskommission entscheidet, welche Projekte gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Studierende, Mitarbeitende sowie Lehrbeauftragte der HAWK bzw. alle Fakultäten, Studierendengruppen, zentralen Einrichtungen, Stabsstellen, Stabsabteilungen, Institute, etc.

Ablauf

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung dieses Formular.

Anträge von Fakultätsangehörigen müssen dem jeweiligen Fakultätsrat zur Kenntnis vorgelegt werden, Anträge von Angehörigen Zentraler Einrichtungen, Stabsstellen und Stabsabteilungen der/dem jeweiligen Vorgesetzten, Anträge von Leitungspersonen in zentralen Einrichtungen etc. dem Präsidium.

Ihre Projektanträge reichen Sie bitte zusammen mit einem Nachweis über die Kenntnisnahme beim Gleichstellungsbüro ein (Frist: 15.März). Dort werden die Anträge gesichtet und der Senats­gleichstellungs­kommission zur Entscheidung vorgelegt.

Die Beratung zur inhaltlichen Ausrichtung Ihres Projekts sowie organisatorische Fragen der Antragstellung (Letzteres empfehlen wir insbesondere Studierenden, da sie erfahrungsgemäß über weniger Zugangsmöglichkeiten zu institutionellen Wissen verfügen) erfolgt über die Kommission für Gleichstellung. Bitte wenden Sie sich für den Kontakt zu den Kommissionsmitgliedern an das Präsidialbüro.

Kontakt Präsidialbüro

Profilbild Petra Wächter
Präsidialbüro
Profilbild
Präsidialbüro

Kontakt Gleichstellungsbüro

Verena Kiesel
Verwaltung und Organisation Gleichstellungsbüro; Projektkoordination Female Network[ING]