Erscheinungsdatum: 01.09.2016

Neue Broschüre des Familienministeriums zum ElterngeldPlus für Väter

Neue Broschüre des Familienministeriums zum ElterngeldPlus für Väter

Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus beziehen. Zum einjährigen Bestehen des ElterngeldPlus veröffentlichte das Bundesfamilienministerium die neue Broschüre „Mehr Zeit für die Familie: Väter und das ElterngeldPlus“, die speziell die Situation von Vätern in Familie und Erwerbsleben aufgreift.

Immer mehr Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Dabei verändert sich auch die Rolle der Väter. Bereits ein Drittel der Väter nimmt Elterngeldmonate in Anspruch. Auch die Zahlen der Nutzer/innen des ElterngeldPlus sind angestiegen. Im ersten Quartal 2016, ein Dreivierteljahr nach Einführung der neuen Leistung, haben sich insgesamt 17,4 Prozent der Eltern für das ElterngeldPlus entschieden. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärte in einer Pressemitteilung: "Mütter und Väter von heute wollen beides - Kinder und Erfolg im Job. Mit dem ElterngeldPlus bieten wir Unterstützung für Eltern an, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen möchten. Ich freue mich, dass so viele Eltern dieses neue Angebot aufgreifen." (Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums)

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus ermöglicht es Vätern und Müttern, Teilzeitarbeit und Elternzeit leichter miteinander zu kombinieren. Neben dem Elterngeld in der bisherigen Form (ab jetzt Basiselterngeld genannt), das es weiterhin gibt, steht das ElterngeldPlus flexibel für die Eltern zur Verfügung, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. ElterngeldPlus ersetzt den Einkommensanteil, der wegen Teilzeit entfällt.

Das ElterngeldPlus erhalten Eltern für den doppelten Zeitraum. Für einen bisherigen Elterngeldmonat gibt es zwei ElterngeldPlus-Monate. Teilzeiterwerbstätige Eltern können ihr Elterngeldbudget somit besser ausnutzen. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Wenn die Eltern erwerbstätig sein wollen, können sie während des ElterngeldPlus in einem von ihnen gewünschten Umfang arbeiten, jedochmaximal 30 Stunden pro Woche. Auch während des Bezugs des Basiselterngelds ist eine Teilzeittätigkeit, die 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Bezugsmonats nicht übersteigt, möglich.

Mit dem Partnerschaftsbonus besteht die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen. Dabei bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus. Beide Eltern arbeiten dabei zwischen 25 und 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt.

Auch Studierende haben Anspruch auf Elterngeld. Beim Basiselterngeld ist der Mindestbetrag 300€, beim ElterngeldPlus 150€.

Die Broschüre „Mehr Zeit für die Familie: Väter und das ElterngeldPlus“ und weitere Informationsbroschüren zur Elternzeit, zum Basiselterngeld und ElterngeldPlus sind in gedruckter Form beim Familienservice der HAWK erhältlich.

Weitere Informationen

  • Broschüre „Mehr Zeit für die Familie: Väter und das ElterngeldPlus“
  • Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit
  • Informationen zum ElterngeldPlus
  • Elterngeldrechner

Kontakt und Beratung

Merle Klintworth
Gleichstellungsbüro Familienservice
Goschentor 1 (Raum310)
31134 Hildesheim

Tel.:+49/5121/881-148 E-Mail

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