Erscheinungsdatum: 19.12.2016

Informationen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Am 1. Januar 2017 treten Veränderungen im Pflegesystem in Kraft. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz gelten ein neuer, weit gefassterer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument. Außerdem ersetzen künftig fünf Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen.

Laut dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sind Personen dann pflegebedürftig, wenn sie Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und dadurch der Hilfe durch andere bedürfen. Der Blick wird damit auf den Grad der Selbständigkeit und die noch vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person gerichtet. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt neben körperlichen Einschränkungen auch geistige und seelische Beeinträchtigungen, wie demenzielle Erkrankungen.

Neues Begutachtungssystem und Pflegegrade

Mit dem neuen Begutachtungsinstrument werden verschiedene Module, die die Lebensbereiche von Pflegebedürftigen abbilden, näher betrachtet. Dazu gehören u.a. die Module Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz gibt es statt bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die Pflegegrade sollen zusammen mit dem neuen Begutachtungssystem eine differenziertere Einstufung ermöglichen. Pflegebedürftige Personen, die bereits bei einer Pflegestufe eingestuft sind, werden automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Sie benötigen keine erneute Begutachtung. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden dabei von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen mit einer dauerhaft erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Alle Personen, die bereits Pflegeleistungen beziehen, erhalten diese mindestens in gleichem Umfang weiter.

Weitere Informationen finden Sie auf den aufgeführten Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums. Bei individuellen Fragen hilft das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung weiter: 030/340 60 66 -02 (Erreichbarkeit montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr).

Informationsseiten des Bundesgesundheitsministeriums zu den Pflegestärkungsgesetzen:

  • Informationen zu Pflegestärkungsgesetzen
  • Pflegegrade und finanzielle Leistungen
  • Die häufigsten Fragen
  • Broschüre „Alle Leistungen zum Nachschlagen“
  • Hintergründe der Pflegestärkungsgesetze

Kontakt:

Merle Klintworth
Referentin für den Familienservice
Goschentor 1 (Raum310)
31134 Hildesheim

Tel.: 05121/881-148 E-Mail

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