Erscheinungsdatum: 09.08.2016

Im August 2016 wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zehn Jahre alt

Im August 2016 wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zehn Jahre alt

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schreibt: „Das AGG hat einen einheitlichen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, wegen einer Behinderung, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder wegen der sexuellen Identität geschaffen. Das AGG hat den Schutz vor Diskriminierung in Alltag und Beruf gestärkt und das Thema in das gesellschaftliche Bewusstsein gerückt.“

Erste Ergebnisse einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen, dass knapp ein Drittel der in Deutschland lebenden Menschen (31,4 Prozent) in den letzten zwei Jahren Diskriminierung erlebt hat. Häufig werden Personen nicht aufgrund nur eines der im AGG genannten Merkmale benachteiligt, sondern weil sie verschiedene Vielfaltsmerkmale in sich vereinen. Insbesondere erfahren Personen Diskriminierung aufgrund ihres Geschlecht bzw. ihrer Geschlechtsidentität in Kombination mit anderen Zugehörigkeiten (wie beispielsweise Lebensalter und sozioökonomische Lage).

Die Erhebung zeigt, dass Diskriminierung einen beachtlichen Teil der Menschen in Deutschland betrifft. Es wird deutlich, dass Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung wie das AGG mehr denn je erforderlich sind.

Weitere Informationen

  • Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu "10 Jahre AGG"
  • Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „Diskriminierung in Deutschland 2015“
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Kontakt

Anna Schreiner
Referentin für Gleichstellung
Goschentor 1 (Raum 310)
31134 Hildesheim
Tel.: +49/5121/881-187 E-Mail
Fax: +49/5121/881-200-187

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