Für die Studiengänge an der HAWK müssen Sie sich online über das Studienportal bewerben, welches etwa 6 Wochen vor Bewerbungsschluss freigeschaltet ist. Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen überprüfen wir, ob Sie aufgrund Ihrer Unterlagen und Zeugnisse zu einem Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt sind. Ohne diese Unterlagen können wir Ihre Bewerbung nicht prüfen und Sie, falls notwendig, beim Studienkolleg anmelden.
Sollte es notwendig sein, dass Sie sich frühzeitig bewerben (bspw. zur Beantragung eines Visums zu Studienzwecken), bevor das Studienportal zur Verfügung steht, können Sie eine Bewerberbestätigung von uns erhalten. Hierfür reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
• ausgefülltes Bewerbungsformular
• einen vollständigen, lückenlosen, tabellarischen Lebenslauf
• eine Passkopie
• eine Kopie eines anerkannten Sprachnachweises Deutsch auf dem Niveau B1 (z.B. Goethe B1)
• Kopien der Zeugnisse (und beglaubigte Kopien von den Übersetzungen)
Die Onlinebewerbung muss zwingend kurz vor Bewerbungsschluss nachgeholt werden. Sonst ist eine Zulassung nicht möglich. Zum Thema Visum/Aufenthaltsgenehmigung finden Sie unten weitere Informationen.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt bei einigen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen über ein bundesweites Koordinierungsverfahren. Um sich für einen solchen Studienplatz an der HAWK bewerben zu können, müssen Sie sich zunächst bei hochschulstart.de registrieren und die dort generierte Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) bei Ihrer anschließenden Onlinebewerbung über das Bewerbungsportal der HAWK angeben. Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen des von Ihnen gewünschten Studiengangs.
Überblick
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag.
- Kopie
- der ausländischen Schulabschlusszeugnisse,
- der Hochschulaufnahmeprüfung und
- der Hochschulzeugnisse (falls zutreffend).
- Die Zeugnisse müssen
- sowohl in Originalversion,
- als auch in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.
- Eventuelle Übersetzungen müssen von staatlich anerkannten Übersetzern angefertigt sein.
- Ein Nachweis über Deutschkenntnisse.
- Ein lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Foto.
- Eine Praktikumsbescheinigung (einige Studiengänge verlangen als Zulassungsvoraussetzung ein Praktikum oder eine praktische Berufsausbildung).
- Ein Nachweis über Staatsangehörigkeit (Passkopie).
- Nur Bewerber/innen aus China, Vietnam:
- Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle im Original.
Folgende Deutsche Sprachprüfungen werden anerkannt:
- TestDaF = Test Deutsch als Fremdsprache, Stufe 3 oder Stufe 4 - je nach Studiengang
- DSH = Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Stufe 1 oder Stufe 2 - je nach Studiengang
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, 2. Stufe
- Zertifikat C2 des Goethe Instituts.
Studieninteressierte und Studierende, die länger als drei Monate an einer Hochschule in Deutschland bleiben möchten, brauchen eine gültige Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltsbewilligungen stellen die zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland nur dann aus, wenn ein gültiges Studienvisum für ein Studium in Deutschland vorliegt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Studienbewerber*innen und Studierende aus den EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) und aus Staaten, mit denen die Bundesrepublik abweichende Regelungen vereinbart hat. Dies gilt zurzeit für Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Südkorea und die USA. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Das Visum muss vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt und erteilt werden.
Man sollte auf keinen Fall als Tourist einreisen, wenn man studieren oder einen Forschungsaufenthalt absolvieren möchte. Es ist nicht möglich, ein Touristenvisum in ein Studienvisum zu ändern.
Bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland erhält man Informationen über geltende Regelungen für die Einreise und den Aufenthalt. Wenn noch keine Zulassung zum Studium vorliegt, kann die deutsche Auslandsvertretung ein so genanntes „Bewerbervisum“ ausstellen. Dies gilt auch für Bewerber/innen, die zunächst das Studienkolleg oder einen Sprachkurs besuchen möchten. Die so erteilte Aufenthaltsgenehmigung kann nach erfolgreicher Zulassung in eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Folgende Nachweise brauchen Sie für die Erteilung eines Bewerbervisums:
- beglaubigte Kopien der Vorbildungsnachweise, die zum Hochschulstudium in Deutschland berechtigen,
- Bewerberbestätigung einer deutschen Hochschule oder Annahmebestätigung einer Sprachschule,
- Nachweis eines Gesundheitszeugnisses und/oder einer ausreichenden Krankenversicherung,
- Nachweise zur Finanzierung des Studienaufenthaltes,
- Reisepass
Welche Bescheinigungen anerkannt werden und ob eventuell weitere Nachweise erforderlich sind teilt die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland mit.
Für die Erteilung eines Visums zu Studienzwecken benötigt man die gleichen Unterlagen wie für das Bewerbervisum. Statt der Bewerberbestätigung muss hier jedoch der Zulassungsbescheid der Hochschule eingereicht werden.
Mit einer Aufenthaltsberechtigung zu Studienzwecken dürfen Nicht-EU-Ausländer 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Jahr in Deutschland arbeiten.
Um während des Aufenthalts keine Sozialleistungen des deutschen Staates in Anspruch nehmen zu müssen, müssen ausländische Studienbewerber/Studierende aus einem Drittstaat Mittel in Höhe des BAföG-Höchstförderungssatz für die Dauer von einem Jahr nachweisen (entspricht dem Betrag von € 11.904,- bzw. € 992,- monatlich, ab vsl. September 2024).
Der Finanzierungsnachweis kann erbracht werden durch:
- Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern,
- oder eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung, für die Kosten des Lebensunterhaltes des ausländischen Studierenden aufzukommen,
- oder die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto in Deutschland,
- oder die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet,
- oder durch Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an die deutsche Hochschule übernommen hat.
Welcher dieser Finanzierungsnachweise von der Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland anerkannt wird, muss vor Ort erfragt werden.
Für ein Semester an der HAWK müssen Sie je nach Studienstandort Semesterbeiträge in Höhe von 300-400 Euro bezahlen. Darin enthalten ist das Deutschlandsemesterticket für die kostenlose Nutzung der Regionalzüge in Deutschland.