Was tun, wenn’s brennt? - Und was tun, damit es erst gar nicht so weit kommt?
Hier finden Sie Informationen zur jährlich stattfindenden und verpflichtenden Unterweisung im Bereich Brandschutz. Die Inhalte der Unterweisung finden Sie nun ganzjährig im Wiki um bei Bedarf jederzeit darauf zugreifen zu können. In den Materialien erfahren Sie auch von wichtigen Neuerungen, wie zum Thema Akkus von Fahrrädern und E-Scootern an der Hochschule, sowie zu Risiken beim Löschen mit CO2-Feuerlöschern.
Schulungen müssen nicht immer trocken und langatmig sein. Die Teilnahme am Online-Format dauert in der Regel maximal eine Stunde, kann aber auch in kleinere Abschnitte aufgeteilt werden. Mit diesen mitunter lebenswichtigen Kenntnissen können wir gemeinsam nicht nur in der Hochschule, sondern überall für ein sichereres Umfeld sorgen.
Anmeldung
Beschäftigte finden Inhalte der Unterweisung ganzjährig im → internen Wiki. Studierende erhalten eine Video-Unterweisung in einer Lehreinheit zu Beginn jedes Wintersemesters. Für die Zeit dazwischen kann das →Video von 2024 hier abgerufen werden.
Die Hochschule muss nachweisen, dass sie ihre Beschäftigen einmal jährlich unterwiesen hat. Dafür muss von jeder*m Hochschulangehörigen einmal jährlich ein Teilnahmenachweis erbracht werden, der auf Stud.IP zu finden sein wird, sobald 2024 fertig ausgewertet und 2025 neu aufgesetzt ist.
FAQ
Der Teilnahmenachweis für den 2024er-Zyklus ist abgeschlossen. Die Inhalte der Unterweisung stehen Ihnen zwar ganzjährig im →Wiki zur Verfügung, allerdings dauert es noch bis ein neuer Teilnahmenachweis für 2025 online gehen kann. Bis das passieren kann müssen noch Fragen bzgl. der zu verwendenden Plattform geklärt werden.
Diese Frage befindet sich in der Klärung mit der Servicestelle für Qualität in der Lehre und wird nachgeliefert, sobald sie verfügbar ist. Es gibt aber nichts mehr zu tun als fünf Fragen zu beantworten, egal was der Prozentbalken sagt.
Leider nein.
Mit großem Engagement des Teams eLearning wurde in den vergangenen Jahren schon versucht eine automatisierte Auswertung der erreichten Punkte in VIPs (das Fragen-Plugin) zu implementieren, die bei einer voreingestellten Punktzahl eine entsprechende Meldung an Courseware gibt (dort wo die Videos angesehen werden), wo dann z.B. ein Popup-Fenster die erfolgreiche Teilnahme mitteilt.
Leider wurde das technisch noch nicht von den Programmierer*innen von Stud.IP oder Courseware umgesetzt.
Ihnen bleibt also nur alle 5 Fragen zu beantworten.
Versuchen Sie einen anderen Internetbrowser zu verwenden. Wenn Sie sonst Firefox nutzen, versuchen Sie es mal mit Edge, oder umgekehrt. Sollte das Problem damit nicht behoben sein, kontaktieren Sie bitte die Servicestelle für Qualität in der Lehre.
Eine separate Teilnahmebescheinigung gibt es nicht, da Sie selber für die Teilnahme ja (leider) keine Credits bekommen können, wir als Hochschule aber nachweisen müssen, dass wir die erforderlichen Unterweisungen durchführen. Das heißt, dass Sie mit Ihren beantworteten Fragen der Hochschule bestätigen, dass wir unserer Pflicht nachgekommen sind. Sie geben also sozusagen der Hochschule eine Teilnahmebescheinigung.
Ein Teilnahmenachweis für Sie wäre nur dann relevant, falls dieses Jahr die Teilnahmequote wieder zu gering ausfallen sollte, und für zukünftige Unterweisungszyklen über die Einführung von Negativkonsequenzen bei Nichtteilnahme nachgedacht werden müsste.
Ja, die Unterweisung ist jährlich durchzuführen. Das hat auch durchaus Sinn, da die meisten sich in ihrem Alltag nicht mit dem Thema befassen, und vieles sonst im Laufe der Zeit in Vergessenheit geraten würde. Aber auch rechtlich ist das vorgeschrieben. Die Erklärung dazu finden Sie in "Warum ist eine Brandschutzunterweisung erforderlich?"
Der Faktor Mensch stellt das größte Risiko dar. Aufklärung und Informiertheit sind die wirksamsten Mittel dieses Risiko in ein schützendes Element umzuwandeln.
Die Unterweisungspflicht im Brandschutz für Beschäftigte liegt in §12 ArbSchG, §6 ArbStättV und Punkt 7.2 in der ASR A2.2 begründet.
Warum das auch auf Studierende zutrifft dauert zwei Schritte länger: Dort ist es der §2 im SGB VII welcher sagt, dass auch Studierende bei der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Die DGUV Vorschrift 1 ebendieser gesetzlichen Unfallversicherung sagt in ihrem §2, dass die in der Anlage 1 genannten gesetzlichen Vorschriften auch auf Versicherte anzuwenden sind, die keine Beschäftigten sind (also Studierende). Und in dieser Anlage ist dann eben das ArbSchG und die ArbStättV aufgelistet, womit wir am selben Punkt wie bei den regulär Beschäftigten sind.
Sie müssen einmal jährlich Ihre Teilnahme nachweisen. Sobald der neue Teilnahmenachweis online steht haben Sie bis zum 31.12.2025 Zeit.
Schauen Sie sich zuerst das Video des einen Gebäudes an, und danach das des anderen. Im Zweiten können Sie allerdings direkt zu Minute 5 springen. Außer in Holzminden, dort variiert das Video bereits ab 4:30 min.
Ja, Sie können sich nach Bearbeitung aller Fragen aus der Veranstaltung abmelden. Ihre beantworteten Fragen werden weiterhin gespeichert und können somit in die Auswertung einfließen.
Leider war zur Vorbereitung davon 2024 keine Kapazität vorhanden. Weiterhin war die Nachfrage 2023 verhältnismäßig gering. Sollten Sie aber für ihre komplette Abteilung einen Präsenztermin in 2025 präferieren, nehmen Sie gerne Kontakt auf, dann kann das rechtzeitig eingeplant werden.
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben den blinden Fleck der Auswertung gefunden. Offiziell befinden Sie sich in beiden Gruppen, für eine saubere Auswertung müssten Sie also eigentlich die Fragen in beiden Veranstaltungen beantworten. Wenn Sie sich den Aufwand nicht machen möchten ist das aber auch verständlich und okay, dann schicken Sie mir nur einen kurzen Einzeiler mit ihrem Namen, Gebäude und Fakultät, dann ergänze ich das in der Auswertungsliste entsprechend.
Aufgrund häufiger Nachfragen auch außerhalb der Unterweisungsperiode auf die Inhalte zugreifen zu können sind diese nun permanent ins interne Wiki umgezogen. Dort kann allerdings die Teilnahme nicht dokumentiert werden. Das ist aber rechtlich erforderlich, daher ist Stud.IP quasi das digitale Unterschriftenblatt. Um den Mehraufwand auszugleichen wurde aber auch die Anzahl der Fragen reduziert.