Aufgaben des Senats
Der Senat ist ein demokratisch gewähltes Selbstverwaltungsorgan der Hochschule und setzt sich aus Mitgliedern aller Statusgruppen zusammen. Zu den Aufgaben gehören:
- Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums
- Bildung von Senatskommissionen für Hochschulthemen
- Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen
- Beschluss der Grundordnung, weiteren Ordnungen, den Hochschulentwicklungsplan sowie den Frauenförderplan
Das Präsidium ist dem Senat rechenschaftspflichtig.
Zusammensetzung
Dem Senat gehören ohne Stimmrecht die Mitglieder des Präsidiums, die Gleichstellungsbeauftragte und die Dekane und Dekaninnen der Fakultäten an sowie 19 stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule:
- 10 Hochschullehrer/innen
- 3 wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen
- 3 Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung
- 3 Studierenden
Vorsitz ohne Stimmrecht:
- Präsident Dr. Marc Hudy.
Senatssprechende:
Senatsbeauftragte
Besondere Funktionen nehmen die Senatsbeauftragten wahr. Sie werden direkt vom Senat für übergreifende Themen der Hochschule eingesetzt.
Senatskommissionen
Die Senatskommissionen bereiten Beschlüsse oder Stellungnahmen des Senats vor, beraten das Präsidium und je nach Aufgabenstellung auch die Fakultäten (z.B. Zentrale Studienkommission) oder die zentralen Einrichtungen (z.B. Gleichstellungskommission).
Sie werden von den Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe im Senat gewählt.