Aufgaben des Senats

Der Senat ist ein demokratisch gewähltes Selbstverwaltungsorgan der Hochschule und setzt sich aus Mitgliedern aller Statusgruppen zusammen. Zu den Aufgaben gehören:

  • Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums
  • Bildung von Senatskommissionen für Hochschulthemen
  • Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen
  • Beschluss der Grundordnung, weiteren Ordnungen, den Hochschulentwicklungsplan sowie den Frauenförderplan

Das Präsidium ist dem Senat rechenschaftspflichtig.

Zusammensetzung

Dem Senat gehören ohne Stimmrecht die Mitglieder des Präsidiums, die Gleichstellungsbeauftragte und die Dekane und Dekaninnen der Fakultäten an sowie 19 stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule:

  • 10 Hochschullehrer/innen
  • 3 wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen
  • 3 Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung
  • 3 Studierenden

Vorsitz ohne Stimmrecht:

Senatssprechende:

Senatsbeauftragte

Besondere Funktionen nehmen die Senatsbeauftragten wahr. Sie werden direkt vom Senat für übergreifende Themen der Hochschule eingesetzt.

Studierende mit Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderungen haben einen Anspruch auf chancengleiche Studien- und Prüfungsbedingungen.

Die Senatsbeauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen wirkt darauf hin, dass den Bedürfnissen dieser Studierendengruppe im Hochschulalltag Rechnung getragen wird und dass die zu ihren Gunsten bestehenden besonderen Rechtsvorschriften beachtet werden. Unterstützt wird sie dabei von Fakultätsbeauftragten für Inklusion.

Kontakt: Prof.in Dr. Viviane Schachler 

Weitere Informationen: Studieren mit Beeinträchtigung

Informationen zum Coporate Design (Erscheinungsbild) der HAWK Hochschule finden Sie im Wiki der Hochschule (Login erforderlich).

Senatsbeauftragte ist Prof. Dominika Hasse.

Senatskommissionen

Die Senatskommissionen bereiten Beschlüsse oder Stellungnahmen des Senats vor, beraten das Präsidium und je nach Aufgabenstellung auch die Fakultäten (z.B. Zentrale Studienkommission) oder die zentralen Einrichtungen (z.B. Gleichstellungskommission).

Sie werden von den Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe im Senat gewählt.

Zu den Aufgaben der Ethikkommission (Forschungsethik) gehört, Leitlinien zur Transparenz von Forschungsvorhaben mit besonderem Augenmerk auf Forschungsethik zu realisieren. Die Kommission kann auch für andere ethische Fragen von Forschung angerufen werden.

Der Ethikkommission gehören der Vizepräsident für Forschung (Vorsitz ohne Stimmrecht) und sieben stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule an:

  • 4 Professor/innen
  • 1 wissenschaftliche Mitarbeiter/in
  • 1 Mitarbeiterin aus dem Technischen und Verwaltungsdienst (MTV)
  • 1 Student/in

Vorsitz ohne Stimmrecht:
Vizepräsident für Forschung Prof. Dr. Wolfgang Viöl

Zu den Aufgaben der Forschungskommission gehört die Vorauswahl, Bewertung und Einordnung von Anträgen auf Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus Mitteln der Hochschule sowie auf Freistellung von der Lehre bzw. Ermäßigung der Lehrverpflichtung.

Weiterhin bestellt die Forschungskommission die (internen) Evaluierungsgruppen für den Bereich Forschung im Rahmen der Evaluierungs-Richtlinie der Hochschule.

Der Forschungskommission gehören der Vizepräsident für Forschung (Vorsitz ohne Stimmrecht) und 13 stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule an:

  • 7 Hochschullehrer/innen,
  • 2 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen,
  • 2 Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung und
  • 2 Studierende

Vorsitz ohne Stimmrecht:
Vizepräsident für Forschung Prof. Dr. Wolfgang Viöl

Die Gleichstellungskommission erarbeitet insbesondere für die Leitung der Hochschule und den Senat Vorschläge für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 Abs. 3 NHG.

Im einzelnen legt der Senat die Aufgaben der Kommission auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten fest.

Die Gleichstellungskommission entwirft den Gleichstellungsplan als Teil der Entwicklungsplanung der Hochschule. Hierbei sind nach Anhörung der betroffenen zentralen Einrichtungen, Fakultäten oder wissenschaftlichen Einrichtungen der Fakultäten Festlegungen insbesondere über die Ausgabemittel, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und anderen Stellen, die vorrangig der Verwirklichung der Aufgabe nach § 3 Abs. 3 NHG gewidmet sind, vorzusehen.

Der Gleichstellungskommission gehören ohne Stimmrecht der Präsident und die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte sowie zwölf stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule an:

  • 3 Hochschullehrer/innen,
  • 3 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen,
  • 3 Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung und
  • 3 Studierende

Vorsitz ohne Stimmrecht:
Präsident Dr. Marc Hudy

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte:
Nicola Hille
 

Der Haushaltskommission gehören der*die hauptberufliche*r Vizepräsident*in (Vorsitz ohne Stimmrecht) und sieben stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule an:

  • 4 Hochschullehrer/innen,
  • 1 wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in,
  • 1 Mitarbeiter/in in Technik und Verwaltung
  • 1 Student/in.

Die Haushaltskommission bereitet die Stellungnahmen des Senats zum Haushalt der Hochschule vor und berät das Präsidium bei der Weiterentwicklung der Haushaltssystematik (z. B. Grundsätze zur Finanzierung der Fakultäten oder Änderungen der Gebührenordnung).

Vorsitz ohne Stimmrecht: Hauptberufliche Vizepräsidentin Dr. Anne Faber

Zur Wahrnehmung der Verantwortung in der angewandten Forschung und der damit verknüpften Aufgaben in Lehre und Nachwuchsförderung hat der Senat der Hochschule eine Senatsrichtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen.

Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wird bei konkreten Verdachtsmomenten für wissenschaftliches Fehlverhalten im Regelfall durch die Ombudspersonen informiert, leitet ein Vorprüfungsverfahren ein und eröffnet ggf. ein förmliches Untersuchungsverfahren. Das Verfahren wird - soweit möglich - im Konsens mit den Beteiligten geführt.

Die Kommission lässt sich von den Prinzipien der Verfahrensfairness, der Informationsgleichheit und Vertraulichkeit leiten. Bei nachgewiesenem Betrug oder Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis können vom Präsidium Sanktionen verhängt werden.

Der Kommission zu Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gehören die Ombudspersonen mit beratender Stimme und fünf stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule an:

  • 3 Hochschullehrer/innen,
  • 2 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen

Der Studienqualitätskommission gehören der*die hauptberufliche Vizepräsident*in (Vorsitz ohne Stimmrecht) und 12 stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule an:

  • 4 Hochschullehrer/innen
  • 1 wissenschaftliche/ Mitarbeiter/in
  • 1 Mitarbeiter/in in Technik und Verwaltung und
  • 6 Student/in

Vorsitz ohne Stimmrecht: Hauptberufliche Vizepräsidentin Dr. Anne Faber

Die Planungskommission bereitet die Beschlüsse des Senats zum Hochschulentwicklungsplan vor, der die Hochschulentwicklungsplanung nach § 1 Abs. 3 NHG sowie den Gleichstellungsplan der Hochschule umfasst.

Der Planungskommission gehören der Präsident (Vorsitz ohne Stimmrecht) und sieben stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule an:

  • 4 Hochschullehrer/innen,
  • 1 wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in,
  • 1 Mitarbeiter/in in Technik und Verwaltung und
  • 1 Student/in

Vorsitz ohne Stimmrecht: Präsident Dr. Marc Hudy

Die Zentrale Studienkommission berät das Präsidium und den Senat in allen Fragen von Studium und Lehre auf Wunsch dieser Organe.
Insbesondere begutachtet sie Prüfungs-, Studien-, Zugangs- und ähnliche Ordnungen vor Beschluss durch die Fakultätsräte und kommentiert die Entwicklungsplanungen der Fakultäten.

Ihr gehören der Vizepräsident für Studium und Lehre (Vorsitz ohne Stimmrecht) und 13 stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule an:

  • 7 Hochschullehrer/innen,
  • 2 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen,
  • 2 Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung  und
  • 2 Studierende.

Sie werden von den Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe im Senat gewählt.

Vorsitz ohne Stimmrecht: Vizepräsident für Studium und Lehre Prof. Katja Scholz-Bürig