Gremien der Fakultät
Mitbestimmung ist ein zentraler Begriff im Hochschulalltag. Alle wichtigen Entscheidungen werden in Gremien vorbereitet oder entschieden. In jedem Gremium sind neben Lehrenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Studierende vertreten.
Studentische Gremien
Das StuPa ist das höchste studentische Gremium. Es wählt und kontrolliert die AStA-Mitglieder und fasst Beschlüsse bezüglich des Haushaltsplans und der Organisationssatzung der Studierendenschaft.
Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten Studierenden der Fakultät. Er ist Ansprechpartner bei Problemen im Studium, beruft die Fakultäts-Vollversammlung ein, hält Kontakt zu anderen Hochschul-Gremien und versucht regelmäßig über alles Interessante an der Hochschule zu informieren.
Organisation der Fakultät
Organe der Fakultät sind der Fakultätsrat und die Fakultätsleitung. Der Fakultätsrat besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern sowie ohne Stimmrecht den Mitgliedern der Fakultätsleitung.
Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder des Dekanats und beschließt die Ordnungen der Fakultät (z. B. Prüfungsordnungen).
Die Studienkommission ist für eine oder mehrere Studiengänge zuständig. Ziel der Studienkommission ist es, gemeinsam mit den Studiendekan*innen die Organisation der Lehre zu verbessern und eventuelle Mängel abzustellen.
Die Prüfungskommission fasst Beschlüsse zu allen Fragen, die die Durchführung von Prüfungsleistungen betreffen.
Im Fakultäts-Datei-System (FDS) können sich alle Angehörigen der Fakultät einen Überblick über die Beratungen und Beschlüsse aller Gremien verschaffen.
Je nach Status erhalten Sie Zugriff auf alle fakultätsöffentlichen oder nicht-öffentlichen Einladungen, Anlagen, Vorlagen und Protokolle des jeweiligen Gremiums.
Die Zugangsdaten werden von der Fakultätsverwaltung den betreffenden Gruppen gesondert zugestellt.
Lehrende können über ein Online-Formular im SQM-Portal im internen WiKi Studienqualitätsmittel beantragen.
Das Formular ist für den Browser Mozilla Firefox bzw. Internet Explorer optimiert und wird erst zu den Beantragungszeiträumen freigeschaltet.
Organisation der HAWK
Das Präsidium leitet die Hochschule und fördert unter Beteiligung des Hochschulrates und des Senats gemeinsam mit den Fakultäten die innere und äußere Entwicklung der Hochschule.
Der Hochschulrat berät das Präsidium und besteht aus sieben Mitgliedern, von denen vier aus dem Senat und drei vom Wissenschaftsministerium bestellt werden.
Dem Senat gehören 19 stimmberechtigte Mitglieder sowie ohne Stimmerecht die Mitglieder des Präsidiums, der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie die Dekan*innen der Fakultäten an.
Der Senat bildet je eine Kommission für die Aufgaben Forschung, Frauenförderung und Gleichstellung, Haushalt, Hochschulentwicklungsplan sowie Studium und Lehre.