Die Bewerbungsphase für das
Deutschlandstipendium 2025/26 startet!

Starten Sie jetzt Ihre Bewerbung für das Deutschlandstipendium 2025/26.

Vom 10. März 2025 bis 2. Mai 2025 können Sie sich über das hier verlinkte Bewerbungsportal bewerben.

Im Bewerbungszeitraum finden online Informationsveranstaltungen zum Deutschlandstipendium statt.

  • 13.03.2025 (Donnerstag) | 19.03.2025 (Mittwoch) | 03.04.2025 (Donnerstag) und 16.04.2025 (Mittwoch)
  • Jeweils von 17 Uhr bis 18 Uhr
  • Via ZOOM, Meeting-ID: 925 9142 1557, Kenncode: 693085

Im Bewerbungszeitraum finden offene online Beratungsstunde zur Bewerbung für das Deutschlandstipendium statt.

  • immer mittwochs
  • von 9 Uhr bis 10 Uhr
  • Via ZOOM, Meeting-ID: 917 6234 8685, Kenncode: 235444

Vorteile des Deutschlandstipendiums

Das Deutschlandstipendium bietet Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Reihe von Vorteilen, die sowohl finanzielle als auch ideelle Aspekte umfassen:

  • Finanzielle Unterstützung: Die Stipendiaten erhalten eine monatliche Förderung von 300 Euro, in der Regel für ein Jahr. Das Stipendium wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem BAföG bezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden
  • Keine Zusatzbelastung: Das Deutschlandstipendium wird zusätzlich zu anderen Leistungen wie BAföG oder Einkommen gewährt und mindert nicht die Höhe eventuell bezogener staatlicher Förderungen.
  • Freiräume für die persönliche Entwicklung: Die finanzielle Unterstützung gibt den Geförderten mehr Freiräume, sich auf ihr Studium zu konzentrieren, sich in ehrenamtlichen Projekten zu engagieren oder Auslandserfahrungen zu sammeln.
  • Netzwerkbildung: Stipendiaten haben die Möglichkeit, sich mit anderen talentierten Studierenden zu vernetzen und kommen häufig in Kontakt mit den fördernden Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen, was berufliche Perspektiven eröffnen kann.
  • Verbesserung des Lebenslaufs: Ein Stipendium ist immer auch ein Ausdruck besonderer Leistung oder Engagements und wirkt sich positiv auf den Lebenslauf aus.
  • Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen: Oft werden für Stipendiaten zusätzliche Veranstaltungen wie Workshops, Seminare oder Netzwerktreffen angeboten.
  • Persönliche Entwicklung: Die Anerkennung als Stipendiat fördert das Selbstbewusstsein und kann motivieren, den eigenen Weg weiter engagiert zu gehen.
  • Langfristige Kontakte: Durch die Bindung an Förderer können sich Stipendiaten ein berufliches Netzwerk aufbauen, das ihnen nach dem Studium den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern kann.
  • Signalwirkung: Die Zugehörigkeit zu einem geförderten Kreis von Studierenden kann die Signalwirkung haben, dass der oder die Stipendiatin sich durch herausragende Leistungen empfohlen hat, was wiederum bei Bewerbungen von Vorteil sein kann.

Durch die finanzielle Unterstützung haben Sie mehr Zeit und Sicherheit, sich Ihrem Studium zu widmen und Potenziale zu entfalten. Der Kontakt zu Ihrem Fördernden bietet Ihnen die Möglichkeit, schon vor Berufseinstieg ein Netzwerk aufzubauen und Erfahrungen auszutauschen. Aktuell haben wir über 100 Fördernde aus verschiedensten Branchen.

Unsere Stipendiat*innen 2023/24

Häufig gestellte Fragen zum Deutschlandstipendium (FAQs)

In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zum Deutschlandstipendium, die für Studienanfänger*innen und Studierende interessant sind.
Weitere spezifische Fragen sende Sie gerne per E-Mail an Frau Kerstin Wagner.

Allgemein

Zielgruppe des Deutschlandstipendiums sind alle Studienanfänger*innen und Studierende der HAWK, unabhängig von Herkunft, Alter, Anzahl der Hochschulsemester und Einkommen. Die Bewerber*innen müssen sich in der Regelstudienzeit (bzw. individuellen Regelstudienzeit) ihres Studienprogramms für die Förderperiode befinden.

Sie sind Bewerbende*r für einen Studienplatz an der HAWK?
Dann möchten wir auch Sie dazu ermutigen sich für das Deutschlandstipendium zu bewerben.
Der Zulassungsbescheid bzw. die Immatrikulationsbescheinigung der HAWK kann fristgerecht nachgereicht werden.

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat.
Das Deutschlandstipendium wird von der Hochschule direkt an die Stipendiat*innen überwiesen.

 

Ja, auch Studierende mit Flüchtlingshintergrund können das Deutschlandstipendium erhalten, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, die am Deutschlandstipendium teilnimmt. 

Wir und auch Fördernde sind sehr daran interessiert, dass sich beide Seite kennenlernen und die Förderdauer für Vernetzung und Austausch nutzen. Denn das ist das Besondere am Stipendium. Dafür werden die Stipendiat*innen und Mittelgeber*innen einander eindeutig zugeordnet.

Stipendiat*innen machen unterschiedliche Erfahrungen mit der Förderung, denn die Förderer haben sehr unterschiedliche Motive sich am Deutschlandstipendium zu beteiligen. Unternehmen fördern häufig mit dem Motiv Nachwuchskräfte zu gewinnen und in talentierte Studierende zu investieren. Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen fördern häufig mit dem Motiv jungen Menschen in ihren Hürden zu erleichtern und Studium, Familie und Ehrenamt besser zu vereinen. Somit entwickeln sich auch verschiedene Verbindungen durch die Förderung: Verbindungen mit beruflichen Perspektiven oder persönlichen Perspektiven.

Sofern beide der Weitergabe ihrer Kontaktdaten, durch die HAWK, zustimmen, erhalten sie die jeweiligen Daten. Eine erste Gelegenheit zum Kennenlernen sowie zum Austausch mit den Fördernden und mit anderen Stipendiat*innen und Mitgliedern der HAWK bietet die feierliche Übergabe der Deutschlandstipendien.

Über das Förderjahr ergeben sich durch Workshops und Veranstaltungen weiter viele Möglichkeiten des Kennenlernens und Austauschs. Aus dem Kontakt zwischen Fördernden und Geförderten ergibt sich oft eine ideelle Förderung. Viele Förderer bieten Praktikumsplätze an, laden zu Veranstaltungen ein oder stehen "ihren" Stipendiat*innen als erfahrene Ansprechpartner*innen rund um den Beruf zur Seite.

Bewerbung und Vergabe

Die Bewerbung für ein HAWK-Deutschlandstipendium ist NUR im Frühjahr möglich.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.

Die Vergabe erfolgt zum folgenden Wintersemester.

Folgende Schritte sind bei der Bewerbung zu beachten:

  • Auf dem Onlinebewerbungsportal finden Sie zum Lesen die Bewerbungsvereinbarung, die Teilnahmeerklärung sowie den Datenschutzhinweis der HAWK zum Deutschlandstipendium, jeweils als PDF, hinterlegt.
     
  • Die Bewerbungsvereinbarung bietet eine detaillierte Anleitung zur Bewerbung mit zahlreichen Tipps.
     
  • Lesen Sie alle Dokumente aufmerksam durch. Durch das Anklicken der entsprechenden Checkbox bestätigen Sie das jeweilige Dokument gelesen zu haben und dass Sie mit dem jeweiligen Inhalt einverstanden sind. 
     
  • Die Einwilligungserklärung finden Sie ebenfalls im Onlinebewerbungsportal als PDF hinterlegt. Hier sind sowohl Pflichtfelder als auch Optionsfelder für Sie vorgegeben. Bitte lesen Sie die PDF ebenfalls vor der Weiterbearbeitung des Bewerbungsformulars durch und wählen Sie die entsprechenden Angaben durch Anklicken aus.
     
  • Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise an einzelnen Eingabefeldern.
     
  • Führen Sie die Bewerbung vollständig durch und laden Sie zum Schluss alle geforderten Unterlagen als PDF hoch. Auf die Vorgabe der korrekten Dateibenennung ist bitte zu achten.
     
  • Überprüfen Sie abschließend alle Ihre Angaben und klicken Sie auf Absenden. Nur wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt bzw. bestätigt sind, wird Ihre Bewerbung versendet.
     
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Jede*r Bewerber*in sollte sich die Termine für den verpflichtenden Vorbereitungsworkshop für den Fall einer Auswahl vormerken. Ob die Termine für die Workshops online oder in Präsenz stattfinden wird zeitnah bekannt gegeben. Studierende im Auslandssemester/-praktikum sind von den verpflichtenden Workshops befreit, sofern diese in Präsenz stattfinden.

Das Tutorial auf unserer Website bietet Ihnen ebenso hilfreiche Tipps zur Bewerbung.

Hinweis für die Registrierung für Erst- und Wiederbewerber*innen

Bei der erstmaligen Registrierung wählen Bewerber*innen aktiv Geschlecht aus. Hier haben sie die Möglichkeit zwischen 4 verschiedenen Ausprägungen zu wählen. Diese Auswahl wirkt sich auf Ihre Anrede im System sowie auf alle Schreiben und Urkunden aus und fließt in die Statistikmeldung aus dem DSTIP-BMBF Stipendienserver:

  • Herr → Anrede "Sehr geehrter Herr"
  • Frau → Anrede "Sehr geehrte Frau"
  • divers → Anrede "Guten Tag"
  • ohne Angaben → Anrede "Guten Tag"

Bitte beachten Sie: Die Ausprägung 'ohne Angabe' ist zu wählen, falls der Geschlechtseintrag im Geburtenregister gemäß §22 Abs. 3 Personenstandsgesetz leer ist.

Hinweis für Wiederbewerber*innen

In der Vergangenheit haben Sie eventuell bei Ihrer erstmaligen Registrierung die Anrede gar nicht oder anders ausgewählt und somit E-Mails mit einer anderen Anrede erhalten. Zur Korrektur müssen Sie sich erneut im Portal einloggen und Ihre Kontoeinstellungen ändern. Dafür müssen Sie sich mit der E-Mail-Adresse einloggen, mit der sich im System registriert haben. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie mit Ihrer E-Mail ein neues Passwort anfordern.

Für die Online-Bewerbung sind neben der Abfrage von Stammdaten folgende Unterlagen hochzuladen:

Pflichtdokumente:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • gültige Immatrikulationsbescheinigung (Studienbewerber/innen müssen nach erfolgter Einschreibung diese umgehend per E-Mail nachreichen)
  • Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen (selbst erzeugter Ausdruck aus dem Studienportal (HISinOne) bzw. POS/LSF genügt): Sollten Sie keinen Nachweis Ihrer Studienleistungen haben, laden Sie an dieser Stelle eine leere PDF-Seite hoch, nutzen Sie das Feld Bemerkung im Onlineformular und erklären Sie kurz die Gründe dafür.

Dokumente falls zutreffend:

  • Kopie des Abschlusszeugnisses der vorher besuchten Hochschule bzw. des vorherigen Studiums (sofern zutreffend), bei ausländischen Abschlüssen muss außerdem die in das deutsche System umgerechnete Note mit hochgeladen werden (sofern zutreffend).
  • ggf. Nachweise über besondere Qualifikation bzw. besonderes soziales und gesellschaftliches Engagement (aktuelle und/oder max. die 3 wichtigsten)
  • ggf. relevante Kopien von Praktikums- und Arbeitszeugnissen sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement bzw. besondere Umstände im Sinne von § 2 Abs. 2f StipV

Für die Auswahl werden NUR vollständige Bewerbungen berücksichtigt!

 

Die Entscheidung über die Vergabe eines Deutschlandstipendiums der HAWK zum Wintersemester trifft ein sechsköpfiges unabhängiges Auswahlgremium aus den Bereichen Forschung, Industrie und Soziales. Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte der HAWK ist als beratendes Mitglied anwesend.

Für die Auswahl werden unter anderem folgende Kriterien für die Vergabe der HAWK-Deutschlandstipendien berücksichtigt:

  • erbrachte Leistungen im Studium
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement
  • persönliche oder familiäre Umstände

Zum außerschulischen Engagement können folgende Tätigkeiten zählen:

  • eine ehrenamtliche Tätigkeit,
  • gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder
  • die Mitwirkung in Verbänden, Vereinen oder Religionsgesellschaften oder
  • Nachbarschaftshilfen.

Persönliche oder familiäre Umstände können beispielsweise sein:

  • Krankheiten und Behinderungen,
  • Psychische und/oder chronische Erkrankung
  • die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger,
  • die Mitarbeit im familiären Betrieb,
  • studienbegleitende Erwerbstätigkeiten,
  • familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund

Als weitere Auswahlkriterien können besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika berücksichtigt werden.

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission der HAWK.

Allen Bewerbenden werden Zu- bzw. Absage per E-Mail voraussichtlich Ende September mitgeteilt.
Der Versand der Absagen wird zeitlich versetzt zum Versand der Zusagen sein, da erst alle Bestätigungen derer die eine Zusage erhalten haben abgewartet werden.
 

Bei Bestätigung der Zusage seitens des/der Bewerbers*in, verpflichtet sich der/die Stipendiat*in zur Teilnahme am Vorbereitungsworkshop.

Der/die Stipendiat*in erhält einen Bewilligungsbescheid. Aus diesem geht hervor der Bewilligungszeitraum des Deutschlandstipendiums (in der Regel zwei Semester) sowie den Förderbetrag als auch die Förderdauer. Ebenso beinhaltet der Bewilligungsbescheid den Namen des Förderers. Im Bewilligungsbescheid werden auch die Nachweise definiert, die der/die Stipendiat*in zu einem festgelegten Termin erbringen müssen.

Folgende Nachweise können verlangt werden:

  • Bescheinigungen über die im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen (insbes. Prüfungen, Praktika, Auslandsaufenthalte, Exkursionen), die Aufschluss über die Qualität der Leistung geben;
  • Immatrikulationsbescheinigung

Weitere Informationen zur Bewilligung und zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer, Beurlaubung und Studiengangwechsel entnehmen Sie bitte den §§ 6 und 7 der HAWK-Ordnung zum Deutschlandstipendium [PDF].

Sozialleistungen, BaföG, Unterhalt und Einkommen

Nein. Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabhängig gezahlt.

Der gleichzeitige Bezug von BAföG und des Deutschlandstipendiums ist möglich. Eine Anrechnung erfolgt in der Regel* nicht.

*Eine Anrechnung findet nur statt, soweit durch den gleichzeitigen Bezug anderer Stipendien ein Gesamtbetrag, der einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro entspricht, überschritten wird. Für angesparte Stipendienmittel gelten die üblichen Grundsätze der Vermögensanrechnung, das heißt die anrechnungsfreie Grenze von 5.200 Euro erhöht sich bei einem Stipendienbezug nicht.

Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.

Parallele Förderung und allgemeine Stipendienberatung

Der gleichzeitige Bezug von zwei Stipendien ist in der Regel ausgeschlossen, es gibt allerdings Ausnahmen. Die Ausnahmen finden Sie in folgendem Dokument.
Diesbezügliche Fragen können im Vorfeld der Bewerbung um ein Deutschlandstipendium geklärt werden. 

Selbstverständlich besteht für Stipendiat*innen der HAWK die Möglichkeit, sich zusätzlich anderweitig um ein Stipendium, das nicht unter die Ausnahmen fällt, zu bewerben und bei Bezug dessen, das Deutschlandstipendium vorzeitig zu beenden. Freiwerdende Mittel können so an Nachrücker*innen vergeben werden. Die Information über Bewerbungen für weitere Stipendien (sofern zutreffend) wird ausdrücklich erbeten.

Eine allgemeine Beratung zum Thema Stipendien kann aufgrund der Vielfalt der Angebote durch die HAWK nicht erfolgen. Neben den großen Begabtenförderungswerken und politischen sowie kirchlichen Stiftungen gibt es zahlreiche weitere Institutionen mit zum Teil sehr spezifischen Förderprogrammen. Für einen ersten Einstieg empfiehlt sich die Stipendien-Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Das Landesstipendium Niedersachsen (Niedersachsen-Stipendium) wird in Regie der Fakultäten vergeben. Bitte wenden Sie sich für Fragen zum Verfahren an das Dekanat Ihrer Fakultät.

Das Akademische Auslandsamt gibt Informationen zu DAAD-Stipendien.

Die Regionalkoordinatorin Niedersachsen von ArbeiterKind.de, Anika Werner, hat ihr Büro an der HAWK (Hohnsen 1, 31134 Hildesheim, Raum E23, Telefon 05121/881-565). Sie kennt Tipps und Tricks rund um das Thema Stipendien und bietet Unterstützung, nicht nur für Erstakademiker/innen. Anfragen schicken Sie bitte per E-Mail an werner@arbeiterkind.de

Urlaubsemester, Auslandssemester und Auszeit

Sofern eine Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters oder für ein Pflichtpraktikum erfolgt, wird das Stipendium fortgezahlt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ergibt sich in diesem Falle nicht.

Im Falle einer Beurlaubung aus persönlichen Gründen, wird die Zahlung während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium nicht gezahlt.

Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums auf Anzeige des Stipendiaten oder der Stipendiatin angepasst und die Zahlung wieder gestartet bzw. fortgesetzt.

Für die Förderung des Deutschlandstipendiums ist es wichtig, dass die Bewerbenden sich in der (individuellen) Regelstudienzeit ihres Studienganges zum Zeitpunkt der Förderung befinden.

Weitere Informationen zur Bewilligung und zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer, Beurlaubung und Studiengangwechsel entnehmen Sie bitte den §§ 6 und 7 der HAWK-Ordnung zum Deutschlandstipendium [PDF].

Im Anerkennungsjahr können Studierende nur gefördert werden, wenn sie weiter immatrikulierte Studierende der HAWK sind.
Gasthörerschaft zählt nicht dazu.

Bei Überschreitung der Regelstudienzeit gibt es die Option einen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer, nach §7 des Stipendiengesetz zu stellen.

Hierzu kontaktieren Sie bitte das Team Deutschlandstipendium der HAWK.

Formale Unterstützung für internationale Studierende

Das Akademische Auslandsamt hilft bei Umrechnung von Noten.

International Office
+49/5121/881-144/145
Goschentor 1
(Raum HIA_201)
31134 Hildesheim

Begleitung durch die Bewerbung für internationale Studierende

HAWK Open unterstützt Sie bei der Fertigstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Profilbild
Beratung Holzminden Studierende Incomer/Outgoer, PROMOS, HAWK open Projektbüro Holzminden, Interkulturelle Trainings
Profilfoto Mitarbeiterin HAWK start plus
Programmleitung: HAWK open / Studienstart plus (Beratung für Hildesheim: Fakultät Bauen und Erhalten) / HeadStart / IPONI
von Borstel
Programmleitung: HAWK open / Studienstart plus (Beratung für Hildesheim: Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit) / HeadStart / IPONI