Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die Promotion - von dem ersten Gedanken an eine Promotionsarbeit bis hin zum Abschluss.
Für den Austausch und die Vernetzung mit anderen Promovierenden, wenden Sie sich an die Mitglieder der Promovierendenvertretung.
Informationen für Betreuer*innen von Promotionsarbeiten finden sich im HAWK Wiki.
Diese Seite befindet sich im stetigen Aufbau. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Beratung zu promotionsrelevanten Themen benötigen, wenden Sie sich gern per Mail an das HAWK Promotionskolleg.
Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften verfügen in Niedersachsen über kein eigenständiges Promotionsrecht. Daher ist eine Promotion lediglich in Kooperation mit einer promotionsberechtigten Hochschule (Universität) möglich.
Die HAWK ist bei der kooperativen Promotion institutionell verantwortlich für die Betreuung, den Erfolg des Promotionsvorhabens und damit die Qualifizierung von Doktorand*innen. Die Promotion, die an der HAWK entsteht und betreut wird, ist letztendlich jedoch eine Prüfungsarbeit der jeweiligen Universität.
Bei der Suche nach einer geeigneten Universität unterstützt Sie Ihr*e betreuende*r Professor*in der HAWK sicherlich gern.
Der HAWK stehen als Hochschule für angewandte Wissenschaft keine regulären Promotionsstellen, sogenannte Planstellen, zur Verfügung. Die Finanzierung von Promotionsarbeiten erfolgt meist über eine Drittmittelförderung, die bei externen Förderträgern beantragt wird.
Beantragt werden kann die Förderung für ein Forschungsprojekt, die meist zweckgebunden Sachmittel und Personalmittel (z.B. für eine Projektstelle, die zur Promotion genutzt wird) umfasst: So ist die Promotion über die Anstellung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in mit einer befristeten Projektstelle finanziert.
Alternativ kann die Förderung eines Promotionsstipendiums beantragt werden. Diese Förderung ist personengebunden und fördert ausschließlich die Forschungsarbeiten, die zur Promotion führen. Meist ist auch eine geringe Kostenpauschale für Sachmittel und Literatur enthalten.
Mehr zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Projektstellen
Projektstellen sind Teil eines durch Drittmittel geförderten (Forschungs-)Projekts.
Vorteil gegenüber den Stipendien ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis. Sie sammeln während Ihrer Promotion genau wie andere Beschäftigte Rentenpunkte und erhalten genauso Anspruch auf ALG I. Abhängig von der Art des Forschungsvorhabens kann auch die Finanzierung von Sachkosten, die bei Forschungsprojekten in größerem Umfang möglich ist, hilfreich sein.
Nachteil ist in den meisten Projekten der Sachbezug der Mittel (auch Ihrer Personalmittel), sodass nur diejenigen Arbeiten ihrer Promotion finanziert sind, die zum Forschungsprojekt gehören. Weicht Ihre Promotionsarbeit inhaltlich vom Projekt ab oder beinhaltet das Projekt Arbeiten, die für Ihre Promotionsarbeit nicht relevant sind, verlängert sich entsprechend die Dauer Ihrer Promotion.
Bitte prüfen Sie in diesem Zuge, ob die Befristungsdauer des Projekts, in dessen Rahmen Sie Ihre Promotionsarbeit schreiben, mit der voraussichtlichen Promotionsdauer übereinstimmt. Bei Projekten, die Promotionsstellen als reine Qualifikationsstellen anbieten, besteht dieses Problem i.d.R. nicht.
Promotionsstipendien
Promotionsstipendien sind genau auf Ihr Promotionsthema ausgerichtet und fördern Ihre Arbeit an der Promotion. Zusätzliche Arbeiten, die in Forschungsprojekten oft anfallen, müssen Sie daher nicht erledigen, während Sie mit einem Stipendium promovieren (bezahlte Nebentätigkeiten ausgenommen).
Sie werden nicht von der HAWK angestellt, sondern bekommen das Stipendium direkt vom Förderträger. Es enthält keinerlei Beiträge zu Rentenkasse oder Sozialversicherung. Bitte bedenken Sie dies, wenn Sie die Finanzierungsoptionen miteinander vergleichen.
Mit einem Stipendium sind Sie organisatorisch nicht als Mitarbeitende an die HAWK gebunden: Sie können die Räumlichkeiten der Hochschule nutzen und haben einen Nutzer*innenaccount, bekommen aber keinen Zugang zum HAWK Wiki und können nicht an der hochschulischen Selbstverwaltung (Beteiligung in Gremien der HAWK) teilnehmen.
Mehr zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Höhe des Stellenanteils bei der Anstellung über eine Projektstelle während der Promotion variiert an der HAWK zwischen 50% und 100%. Zu bedenken gilt, dass in vielen Forschungsprojekten nicht die Promotion selbst, sondern ausschließlich die Forschungsarbeit gefördert wird. Diese Forschungsarbeit kann selbstverständlich für die Promotion genutzt werden.
Wer in solchen Projekten beschäftigt ist und promovieren möchte, sollte trotzdem außerhalb der Projektarbeitszeit ausreichend Zeit für die Arbeiten an der Promotionsschrift und der Vorbereitung der Disputation einplanen.
Das WissZeitVG regelt die maximale Befristungsdauer für Promovierende, die über Planstellen (Stellen, die dauerhaft im Haushalt der Hochschule vorgesehen sind) angestellt sind. Das betrifft Promovierende an der HAWK in der Regel nicht, da nur Universitäten mit Promotionsrecht solche Planstellen für Promovierende zur Verfügung stehen. Drittmittelfinanzierte Stellen können immer bis zum Ende der Förderdauer des Projekts befristet sein - unabhängig davon, wie lange die beschäftigte Person bereits in befristetem Anstellungsverhältnis an der Hochschule arbeitet.
Promovierende sind häufig als wissenschaftlich Mitarbeitende an der Hochschule angestellt, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Dies bedeutet auch, dass ggf. weniger Zeit für die Arbeit an der Promotion bleibt.
Selbstverständlich ist auch eine berufliche Tätigkeit außerhalb der Hochschule möglich. Bei der Wahl der Tätigkeit sollte darauf geachtet werden, dass genügend Zeit für die Promotion bleibt. Idealerweise sollte die Tätigkeit im Fachgebiet der Promotion liegen.
Bei der kumulativen Promotion handelt es sich um eine Form der Promotion, bei der die Dissertation aus einer Reihe von mehreren wissenschaftlichen Publikationen besteht, die in einem fachlichen Zusammenhang stehen. Welche Anforderungen die Publikationen erfüllen müssen, müssen Sie mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in besprechen und die jeweilige Promotionsordnung beachten.
Die kumulative Promotion bietet die Möglichkeit, die Forschungsergebnisse bereits während der Promotion der wissenschaftlichen Gemeinschaft zugänglich zu machen.
Im Gegensatz dazu besteht eine Monographie-Dissertation aus einer einzigen zusammenhängenden Arbeit, die als umfangreiche wissenschaftliche Abhandlung verfasst wird.
Laut einer Studie der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) von 2021 dauern Promotionsverfahren in Deutschland im Durchschnitt 51 Monate mit großen Schwankungen zwischen den Fachbereichen.
Die Dauer der Arbeit an einer Promotion hängt von verschiedenen Faktoren ab und variiert in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Dies beinhaltet die Zeit für Forschung, Datenerhebung, Analyse, das Schreiben der Dissertation und die Verteidigung der Arbeit (Disputation).
Einige dieser Faktoren sind das Fachgebiet, in dem promoviert wird, die Art des Promotionsprojekts, zusätzliche Verpflichtungen (Job, Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Betreuung von Studierenden), die individuelle Arbeitsgeschwindigkeit.
Der Zeitrahmen der Promotion kann also von Fall zu Fall stark variieren. Wie lange Ihre Promotion dauern wird, lässt sich anhand dieser Daten dementsprechend nicht vorhersagen. Jedes Promotionsvorhaben ist anders. Sie werden Ihre eigenen Wege und Hürden meistern.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, während der Promotion einen wissenschaftlichen Auslandsaufenthalt zu absolvieren und ist evtl. sogar ratsam, abhängig von den Karriereplänen im Anschluss an die Promotion.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet diverse Stipendien für Auslandsaufenthalte an, sowohl zu Forschungszwecken als auch zur Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen. Für die folgenden Stipendien können sich Promovierende unabhängig von ihrem Promotionsthema bewerben:
- Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland
- Förderung der Teilnahmen an wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen im Ausland
Ja, als Promovierende*r haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Elternzeit.
Je nachdem wie Sie Ihre Promotion finanzieren, gilt jedoch einiges zu beachten:
Sind Sie Stipendiat*in, informieren Sie sich im Vorhinein über die Möglichkeiten einer Verlängerung Ihres Stipendiums.
Sind Sie befristet über ein Drittmittelprojekt angestellt, besprechen Sie mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in, die Möglichkeiten einer Verlängerung.
Falls eine Verlängerung ihres bisherigen Finanzierungswegs nicht möglich sein sollte, besteht eine Vielzahl an alternativen Finanzierungswegen. Besprechen Sie dies frühzeitig mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in.
Beispielsweise bietet der Familienservice der HAWK pro Semester ein Abschlussstipendium für Promovierende mit Familienverantwortung an.
In der Regel können Sie sich per Mail zu den Veranstaltungen anmelden. Alle Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen - auch zur Anmeldung - finden Sie hier.
Auf dieser Seite sowie den dazugehörigen Unterseiten finden Sie alle Informationen rund um das HAWK Promotionskolleg.
Sollten Sie darüber hinaus fragen haben, kontaktieren Sie uns gern per Mail.
Für organisatorische und administrative Fragen, können Sie sich per Mail an Ann-Kathrin Goudarzi, Leitung des HAWK Promotionskollegs, und Janna Röper, Assistenz, wenden.
Für fachliche Fragen, wenden Sie sich an Ihre*n betreuende*n Professor*in.
Für den Austausch mit anderen Promovierenden, wenden Sie sich an die Promovierendenvertretung.
Checkliste für Ihre Promotion
- Entscheidung: „Ich will promovieren!“
- Erstbetreuer*in z.B. von der HAWK finden
- Zweitbetreuer*in von einer Uni finden
- Themenfindung mit den Betreuenden
- Finanzierungsmöglichkeiten ausloten
- Zulassung zur Promotion an einer Uni
! Für die Vorbereitung müssen Sie mindestens ein Jahr einplanen.
! Ihre Betreuenden sollten gut zusammenarbeiten können.