Die Schwerbehindertenvertretung der HAWK ist die gewählte Vertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen und für alle schwerbehinderten Beschäftigten der MTV-Gruppe, der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und für alle Professoren/innen zuständig.

Als Vertrauensperson vertritt die Schwerbehindertenvertretung die Interessen in der Dienststelle, steht beratend zur Seite und ist zuständig für alle, die:

  • einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen möchten oder gestellt haben,
  • schwerbehindert oder gleichgestellt sind, bzw. Fragen, Anregungen oder Kritik zu diesem Thema haben

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Überwachung

Die SBV hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbesondere der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin die ihm nach dem SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.

Vorsorge

Die SBV hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie Integrationsamt, Arbeitsamt und Sozialversicherungsträger zu beantragen.

Vermittlung

Sie hat Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin auf eine Erledigung hinzuwirken. Über den Stand und das Ergebnis der Verhandlung hat die SBV die schwerbehinderten Menschen zu unterrichten.

Unterstützung

Bei Anträgen an das Versorgungsamt und das Arbeitsamt kann die SBV die Beschäftigten unterstützen.

Beratung

Die SBV hat das Recht an allen Sitzungen der Personalräte sowie am Arbeitsschutzausschuss beratend teilzunehmen. Sie hat das Recht zu beantragen, dass Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder diese als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalrates zu setzen sind.