Die inklusiven Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe –

Fortbildung für Fachkräfte im Bereich der Eingliederungshilfe-Leistungen sowie Verfahrenslots*innen

Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält die rechtlichen Anforderungen an eine inklusive Gesellschaft, die sich auch auf Kinder beziehen. Schon in der Präambel zur UN-BRK wird klargestellt, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang genießen sollen (vgl. BT-Drs. 19/26107, Seite 46).

Mit dem Ansatz „Hilfen wie aus einer Hand“ verfolgt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) das Ziel, Menschen mit Behinderungen das sehr verzweigte Teilhaberecht möglichst niederschwellig zugänglich zu machen (vgl. BT-Drs. BT-Drs. 18/9522, Seite 2). Das Bundesteilhabegesetz regelt daher auch die Zusammenarbeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Rehabilitationsträger mit den anderen Rehabilitationsträgern (vgl. BT-Drs. 19/26107, Seite 46).

Das bisherige SGB VIII war in seinen Grundsätzen und seiner Zielrichtung bereits inklusiv angelegt (vgl. § 1 SGB VIII: „jeder junge Mensch“). Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat dies an vielen Stellen nochmals klargestellt (vgl. BT-Drs. 19/26107, Seite 46). Fortführend zeichnet der „Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ die nächsten Schritte vor, genannt seien hierbei vor allem die Zusammenführung der Personenkreise, die Implementierung des bio-psychosozialen Modells auch in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die inklusive Hilfe- und Leistungsplanung.

Ziele der Fortbildung:
1. Kompetenzerwerb- und -erweiterung im Kinder- und Jugendhilferecht, aber auch im Sozialrecht, insb. Teilhaberecht, sowie dem einschlägigen Verfahrensrecht.
2. Plattform für Austausch.

Die Referent*innen:
Prof. Dr. iur. Sabine Dahm: Juristin, Hochschullehrerin an der HAWK, Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, Hildesheim, Lehre und Forschung einschl. entsprechender Publikationen unter anderem im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Familienrecht.

Prof. Dr. phil. Oliver Kestel: Jurist, Hochschullehrer an der HAWK, Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit/Gesundheitscampus Göttingen; Lehre und Forschung einschl. entsprechender Publikationen in den Bereichen Recht der Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (SGB IX), der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) sowie der Sozialhilfe (SGB XII).

Detaillierte Informationen zu den Inhalten, Terminen, Kosten etc.: siehe nebenstender Info- und Anmeldebogen (PDF)

>>> Pressemeldung zur Fortbildung

In einer kostenlosen Online-Info-Veranstaltung können Sie nähere Informationen zur Fortbildung erhalten. Nächster Termin: auf Anfrage

Weitere Informationen

Umfang: Die Fortbildung umfasst 30 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten), aufgeteilt in fünf Blöcke (siehe Info- und Anmeldebogen).

Durchgang August-September 2025:

  Do., 28.08.2025
  Do., 04.09.2025
  Do., 11.09.2025
  Do., 18.09.2025
  Do., 25.09.2025

Seminarzeiten: jeweils 10.00 bis ca. 16.00 Uhr

Veranstaltungsort: online

Die gesamte Fortbildung wird in einem Live-Online-Format durchgeführt. Die Live-Online-Veranstaltungen erfolgen vsl. mit dem Videokonferenztool „Zoom“ und erfordern eine stabile Internetverbindung sowie die Teilnahme mit Bild und Ton (Computer/Notebook mit Audio und Videokamera).

Auf der fortbildungs-begleitenden Lernplattform Moodle wird den Teilnehmenden umfangreiches Seminarmaterial zur Verfügung gestellt.

Info-Veranstaltung: auf Anfrage

Details und Anmeldebogen: siehe nebenstehendes PDF

Fachkräfte der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es können max. 17 Personen pro Durchgang teilnehmen.

Die Fortbildung wird durch erfahrene Lehrende mit Befähigung und Berechtigung für die Hochschullehre durchgeführt (s.o.).

Nach Abschluss der Fortbildung (Teilnahme an mind. 80 % der Fortbildung) erhalten die Teilnehmer*innen eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung durch die Hochschule HAWK.

Teilnahmeentgelt: 570,- Euro

Anmeldung: siehe nebenstehenden Info- und Anmeldebogen (PDF)

Anmeldeschluss: 15.07.2025

Fördermöglichkeiten: Eine umfangreiche Übersicht zu "Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung" der Deutschen Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF) finden Sie hier (PDF).

 

  • "eine sehr gute, inhaltlich fundierte Fortbildung"
  • "Menge genau richtig, Pausenzeiten gut, Fallbeispiele gut, eigene Themen wurden aufgenommen"
  • "fundierte Rückmeldungen"
  • "die Fortbildung war gut aufgebaut"
  • "Der Referentin und dem Referenten ist es m.E. gut gelungen dem (vom Vorwissen) heterogenen Teilnehmer*innen-Feld gerecht zu werden"
  • "viel gelernt, interessant wie andere arbeiten"
  • "man konnte gut zuhören"
  • "die Fortbildung war sehr gut"
  • "sehr gute Arbeitsmaterialien"
  • "Weiter so :) ein ganz großes Lob!!!"
  • "Danke für die sehr gelungene Fortbildung. Ich habe sehr viel für meine tägliche Arbeit mitgenommen."

(Original-Zitate aus der Evaluation des ersten Fortbildungs-Durchgangs)