Behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile ausgleichen

Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können zusätzlich zum Zulassungsantrag weitere Anträge stellen. Diese sollen es den Bewerber*innen ermöglichen, behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen.

Wegen einer Änderung der "Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen" (Hochschulvergabe-Verordnung) fallen in Niedersachsen die bisherigen Anträge auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschittsnote, Verbesserung der Wartezeit) weg.

Härtefallantrag zum Download

PDF-Datei (24.22 KB)
08/2024

Persönliche Beratung

Für eine persönliche Beratung zu Fragen rund um das Studium mit einer Beeinträchtigung können Sie sich direkt an Frau Schachler wenden.

Als Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung kann Ihnen Frau Schachler wichtige Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten geben und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in Bezug auf ein möglichst unbehindertes Studium an der HAWK unterstützen.