Niedersächsisches Landesstipendium 2015
Gemäß Erlass § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 NHG werden den Fakultäten der HAWK (Erlass MWK vom 15.7.2015) Mittel zur Gewährung eines Landesstipendiums zur Verfügung gestellt.
Die Förderhöhe beträgt einmalig 500 Euro je Stipendium für das Jahr 2015. Die Fakultät [n] vergibt insgesamt 8 Stipendien.
Hiervon sollen alle Bachelor- und Masterstudiengänge partizipieren; es wurde beschlossen, die Stipendien nach folgenden Kriterien zu vergeben:
Stipendien an Studierende
- mit besonders herausragender Leistung, vorrangig aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (*), insbesondere für solche der ersten Generation (**),
- die sich durch ein besonders soziales Engagement auszeichnen,
- mit außergewöhnlichen familiären Verpflichtungen oder die sich in einer besonderen Notlage befinden,
- die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben.
Studierende können sich mit einem aussagekräftigen Antrag von max. einer Seite Umfang
bis zum 23. Oktober 2015
im Prüfungsamt bewerben.
Studierende, die bereits ein Stipendium erhalten oder zwei Mal das Landesstipendium erhalten haben (Ausschluss einer Doppelförderung), werden bei einer Bewerbung nicht berücksichtigt.
Prof. Dr. Reinke
- Studiendekan -
* kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss
** Studierende die als erste in ihrer Familie ein Studium beginnen
Ansicht auf einen Geldschein