Erscheinungsdatum: 16.05.2011

Neuauflage bietet praxisorientierte Hilfestellung bei wichtigen Rechtsfragen

In dem von Prof. Peter Christian Kunkel nunmehr in der 4. Auflage 2011 im Nomos-Verlag herausgegebenen Lehr- und Praxiskommentar bearbeitet Prof. Heinz-Dieter Gottlieb auf 33 Seiten die §§ 78a – g SGB VIII. In diesen Vorschriften ist die vertragliche Konzeption der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die aus Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung bestehende Vertragstrias bei teilstationären und stationären Leistungen geregelt.

In der Leistungsvereinbarung sind Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote festzuhalten. Auf das Engste dem Leistungsangebot verbunden ist das Entgelt für das jeweilige Leistungsangebot und betriebsnotwendigen Investitionen. Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen und ihrer Gewährung sind in einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung zu regeln.

Grundlage dieser Vereinbarungen sind regelmäßig Landesrahmenverträge. Diese hat Prof. Heinz-Dieter Gottlieb bereits im Jahre 2003 im Auftrage des MFSJF eingehend untersucht. Ein Abschluss dieser drei Vereinbarungen ist Voraussetzung für die Verpflichtung des Jugendamtes, ein leistungsgerechtes Entgelt an den Einrichtungsträger zu zahlen. Kommt eine vertragliche Einigung zwischen dem zuständigen Jugendamt und dem Einrichtungsträger nicht zustande, haben die Vertragspartner eine gesetzlich vorgesehene Schiedsstelle anzurufen.

Prof. Heinz-Dieter Gottlieb leitet seit über zehn Jahren die niedersächsische Schiedsstelle sowie die bundesweiten Treffen der Schiedsstellenvorsitzende und verfügt daher über umfangreiche praktische Erfahrungen, die er mit dieser Kommentierung an die vor Ort verhandelnden Personen weiter gibt. Aber auch alle anderen, wie Studierende, müssen sich mit den gesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der vertraglichen Konzeption auseinandersetzen.

Neuauflage bietet praxisorientierte Hilfestellung bei wichtigen Rechtsfragen SGB VIII SGB VIII