Erscheinungsdatum: 23.10.2013

Studierende aller fünf Studiengänge können sich ab sofort bis 30. November 2013 bewerben

Studierende aller fünf Studiengänge können sich ab sofort bis 30. November 2013 bewerben

Unter Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen wird das Landesstipendium an der HAWK durch die einzelnen Fakultäten vergeben. Die Förderhöhe beträgt einmalig 500 € je Stipendium für das Jahr 2013.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur weist darauf hin, dass „die Mittel insbesondere das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten stärken sollen (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss)".

Die Fakultät Ressourcenmanagement möchte sicherstellen, dass Studierende aller fünf Studiengänge von diesem Stipendium partizipieren können und hat sich deshalb entschlossen, die Stipendien wie folgt zu vergeben.

  • Jeweils zwei Stipendien an Studierende mit besonders herausragenden Leistungen der Bachelorstudiengänge Arboristik, Forstwirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen. Bewerben können sich Studierende ab dem 3. Semester. Die herausragenden Leistungen sind durch einen Notenspiegel zu belegen.
  • Jeweils ein Stipendium an Studierende mit besonders herausragenden Leistungen der Masterstudiengänqe Regionalmanagement und Wirtschaftsförderung sowie Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien. Bewerben können sich Studierende ab dem 3. Semester. Die herausragenden Leistungen sind durch einen Notenspiegel zu belegen.
  • DreiStipendien an Studierende, die sich durch ein besonderes soziales Engagement auszeichnen, außergewöhnlichen familiären Verpflichtungen nachkommen müssen oder sich in einer besonderen Notlage befinden. Bewerben können sich alle Studierenden der Fakultät Ir].

Antragsverfahren und Fristen:

Studierende richten ihren aussagekräftigen Antrag von maximal zwei Seiten Umfang
bis zum 30. November 2013

in einfacher, gedruckter Ausfertigung an das Dekanatsbüro (Raum E37).
Bitte im Antrag bereits die Bankverbindung angeben.

Das Dekanat wird anschließend über die Vergabe entscheiden und die Antragstellerinnen und Antragsteller über die Auswahl informieren.

Göttingen, den 21.10.2013
gez. Prof. Dr. Kerstin Schreiber- Dekanin

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