Hochschulwahlen an der HAWK
Derzeit stehen keine Wahlen an. Bekanntmachungen zu Wahlen werden rechtzeitig auf dieser Seite angekündigt.
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Wahlbereich bezeichnet die auf die 4 Mitgliedergruppen (Hochschullehrende, wiss. Mitarbeitende, MTV-Gruppe und Studierende) heruntergebrochene Wahleinheit bei jedem zu wählenden Organ, z.B. bildet die MTV-Gruppe der Fakultät B einen Wahlbereich für die Wahl des dortigen Fakultätsrates.
Immer dann, wenn mehrere Kandidierende auf dem Wahlvorschlag (vgl. Anlage 4 der Wahlausschreibung) aufgeführt sind. Ist dagegen nur ein Kandidierender benannt, liegt ein Einzelwahlvorschlag vor.
Dann würden auch die Einzelwahlvorschläge als eigene Liste gelten und es würde eine Listenwahl stattfinden, § 11 Abs. 2 der Wahlordnung (WO).
Etwas anderes gilt dann, wenn die einzeln Kandidierenden ihre Aufnahme auf den vorliegenden Listenwahlvorschlag beantragen. In diesem Fall würde die Liste in Einzelwahlvorschläge aufgelöst werden und eine Mehrheitswahl stattfinden (s. auch Hinweis auf dem Wahlvorschlag).
Die einzeln Kandidierenden haben aber auch die Möglichkeit, mit den anderen einzeln Kandidierenden eine neue Liste zu bilden. Es fände dann eine Listenwahl mit zwei Listen statt.
Bei den obigen Konstellationen versucht die Wahlleitung, den Willen der Kandidierenden in Erfahrung zu bringen. Erfolgt keine oder eine verspätete Rückmeldung, bleibt es bei der Regelung gem. § 11 Abs. 2 WO (Listenwahl).
Dann würde die/der einzeln Kandidierende gem. Antrag auf dem Wahlvorschlag automatisch zu dem bestehenden Listenwahlvorschlag aufgenommen werden mit der Folge, dass dieser Listenwahlvorschlag in Einzelwahlvorschläge aufgelöst würde.
Bei einer Mehrheitswahl haben Sie so viele Stimmen, wie Plätze für die jeweilige Gruppe in dem Organ/Gremium zu vergeben sind.
Bei einem Fakultätsrat hat zum Beispiel die Gruppe der wiss. Mitarbeitenden demnach 2 Stimmen, da den wiss. Mitarbeitenden 2 Plätze zustehen.
Bei der Listenwahl haben Sie nur eine Stimme für die Liste. Wenn Sie diese Stimme einem auf der Liste Kandidierenden geben, zählt Ihre Stimme automatisch auch als Stimme für die Liste.
Das lässt sich nicht eindeutig sagen. Bei der Listenwahl kann bei bestimmten Konstellationen allerdings ein nachgeordneter Rang auf dem jeweiligen Listenwahlvorschlag darüber entscheiden, ob ein(e) Kandidierende(r) eine Chance auf einen Sitz hat oder Ersatzmitglied wird.