Bekanntmachung zu den Ergänzungswahlen 2024

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 der Wahlordnung (WO) der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen vom 11. Oktober 2023

Wahlausschreibung
für die Wahlen der Studierendengruppe zum Fakultätsrat der Fakultät Bauen und Erhalten

Wahlausschreibung nach §7der Wahlordnung (WO) der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen vom 1. Oktober 2023.

1. Zu wählende Organe

Es findet eine Ergänzungswahl der Studierendengruppe zum Fakultätsrat der Fakultät Bauen und Erhalten gem. §1 Abs. 2 WO der HAWK statt.

2. Wahlzeitraum

Als Wahltage sind festgelegt:

  • Mittwoch, der 26. Juni 2024 und
  • Donnerstag, der 27. Juni 2024.

3. Einsichtnahme in das Wählendenverzeichnis

Wählbar und wahlberechtigt sind nur die Studierenden, die in das Wählendenverzeichnis eingetragen sind. Das Wählendenverzeichnis für diese Wahl wurde erstellt und kann bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (3. Juni 2024) hinsichtlich der eigenen Eintragung eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme kann bei der Dekanatsassistenz oder per E-Mail erfolgen. Bitte wenden Sie sich dazu mit einer E-Mail von Ihrem HAWK-Account an

  • wahlleitung[at]hawk.de

Alle Studierenden werden aufgefordert, Einsicht in das Wählendenverzeichnis zu nehmen. Wegen unrichtiger Eintragung in das Wählendenverzeichnis kann jede/r Studierende schriftlich Einspruch bei der Wahlleitung bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (3. Juni 2024) einlegen (Zeitpunkt des Eingangs des Einspruchs). Mit der Entscheidung über die Einsprüche wird das Wählendenverzeichnis festgestellt.

4. Frist für die Fortschreibung des Wählendenverzeichnisses

Das festgestellte Wählendenverzeichnis wird von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen, die bis zum 17.06.2024 bei der Wahleitung eingehen müssen, aktualisiert (=fortgeschrieben). Wer nach Ablauf dieser Frist Hochschulmitglied wird, kann nicht wählen und gewählt werden.

5. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Alle zu diesen Wahlen wahlberechtigten Studierenden sind aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahlen einzureichen. Dei Wahlvorschläge sind bei der Wahlleitung bis zum 3. Juni 2024 einzureichen.

Der Wahlvorschlag muss die Bewerber*innen in einer deutlichen Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Studiengangszugehörigkeit oder Angabe des Bereichs, in dem ein/eine Bewerber*in tätig ist, aufführen. Bei Studierenden soll die Matrikelnummer hinzugefügt werden. Der Wahlvorschlag muss eine von jeder Bewerberin/jedem Bewerber unterzeichnete Erklärung enthalten, dass sie mit der Kandidatur einverstanden sind und für den Fall ihrer Wahl diese annehmen.

Es kann ein Kennwort angegeben werden, unter dem der Wahlvorschlag in der Wahlbekanntmachung und auf dem Stimmzettel geführt werden soll. Die einzelnen Bewerber*innen müssen mi Wählendenverzeichnis eingetragen sein.

Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen gem. § 16 Abs. 5 Satz 2 NHG zu einem Anteil von mindestens 50 % berücksichtigt werden. Sofern bei der Wahl dieser Anteil nicht erreicht wird und außerdem der Anteil der in das Kollegialorgan gewählten Frauen einen Anteil von 40 % unterschreitet, kann die Gleichstellungsbeauftragte eine Nachwahl gem. § 18 Abs. 2 Nr. 3WO verlangen.

6. Örtliche Wahlleitungen 

Entfällt

7. Mitgliedergruppen, bei denen eine Wahl voraussichtlich entfällt, weil die Zahl der
Wahlberechtigten die Zahl der der Mitgliedergruppe zustehenden Sitze nicht übersteigt

In diesem Fall gehören alle Mitglieder dieser Gruppe oder alle Bewerber*innen dem zu wählenden Organ an, ohne dass eine Wahl durchgeführt wird.

8. Form öffentlicher Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl erfolgen ausschließlich in elektronischer Form. Der Bekanntmachungsbereich ist zusätzlich unter http://www.hawk.de/wahlen auffindbar.

Außerdem werden die Studierenden über wesentliche Zwischenschritte per E-Mail informiert.

9. Bestimmungen über die Briefwahl

Jede*r Wahlberechtigte kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Die Briefwahl ist zu beantragen bis
zum 5. Juni 2024. Die Briefwahl kann per E-Mail von Ihrem HAWK-Account unter Nennung der gewünschten Versandanschrift beantragt werden bei

  • wahlleitung[at]hawk.de.

Die Briefwahlunterlagen werden an die angegebene Adresse gesandt. Sollte eine Beantragung oder Zusendung auf
diesem Wege nicht möglich sein, wird eine Beantragung und Aushändigung vor Ort an dem jeweiligen HAWK-Standort organisiert.

10. Allgemeine Hinweise

Die Wahl findet als elektronische Wahl mit der Möglichkeit einer Briefwahl statt.
Einer/einem anderen als der/dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt oder zugesandt werden, wenn eine schriftliche Empfangsvollmacht übergeben wird. Aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht sind die zu wählenden Organe und die auf die einzelnen Gruppen entfallende Zahl der Mitglieder zu entnehmen, Anlage 2 enthält die Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Ergänzungswahlen 2024. Anlage 3 enthält die Übersicht über die Zuordnung der einzelnen Studiengänge zu den Fakultäten. Als Anlage 4 ist eine Vorlage für Wahlvorschläge angeführt.

11. Kontakt

Die Wahlleitung und alle mit der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Ergänzungswahlen 2024 betrauten Personen sind über die E-Mailadresse

  • wahlleitung[at]hawk.de

erreichbar.

 

Frau Dr. Faber
Hauptberufliche Vizepräsidentin
- Wahlleiterin -

Kontakt Wahlleitung und Wahlbüro